Auf Anweisung der Stadt hat das RWE über mein Grundstück eine Stromleitung gespannt. Die Leitung dient der Stromversorgung einer etwa 50 Meter weit entfernten Laterne, welche neu aufgestellt wurde.
Nachdem 2 Nachbarn, welche näher an der Lampe wohnen, die Installation über ihrem Grundstück abgelehnt haben, hat die Stadt entschieden, die Freileitung über das Grundstück unseres Nachbarn zu spannen. Nachdem auch dieser reklamierte hat sich die Stadt entschieden, in der Nähe unseres Grundstücks einen neuen Masten zu installieren und hierüber die Stromversorgung der Lampe sicherzustellen. Die Freileitung führt nun in einem knappen Meter nun über die gesamte Breite unseres Grundstücks.
Mein Widerspruch und meine Aufforderung zur sofortigen Entfernung des Kabels hat die Stadt mit folgender Begründung abgelehnt:
'Zur Duldung der teilweise über Ihr Grundstück verlaufenden Leitung möchten wir Sie auf §126 Abs.1 des BauGB
hinweisen:
(1) Der Eigentümer hat das Anbringen von
1. Haltevorrichtungen und Leitungen für Beleuchtungskörper und des Zubehöhrs sowie 2. Kennzeichen und Hinweisschilder für Erschließungsanlagen auf seinem Grundstück zu dulden. ...'
Den nächsten Satz, nachdem der Eigentümer hiervon vorher zu informieren ist hat man sicherheitshalber vergessen, da dies nicht geschehen ist.
Desweiteren schreibt die Stadt, obwohl in der Nähe der Lampe auch Strom vorhanden ist:
'Aus wirtschaftlichen Gründen und vorhandener Freileitungen ist die gewählte und zur Ausführung gekommene Variante die einzig vertretbare'
In Anbetracht der vorherigen Versuche ist diese Aussage eine Frechheit.
Meine Frage nun, hat es Sinn, hier einen Anwalt einzuschalten oder hat die Stadt am Ende das Recht auf ihrer Seite? Gibt es vielleicht noch andere Gesetzespassagen, welche mich hier unterstützen könnten?
Für diesbezügliche Infos vielen Dank im voraus.
Stromkabel über mein Grundstück
3. April 2004
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Frage vom 3. April 2004 | 15:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkabel über mein Grundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 9. April 2004 | 17:02
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 13x hilfreich)
Wenn dem so ist wie Sie es schildern haben Sie mit einem guten und motivierten Verwaltungsrechtler die Sache in der Tasche.
Aber finden Sie den erst einmal.
Sie sollten sich aber triftige Argumente suchen und nicht nur Ihre "Lufthoheit" anführen. Ggf. einmal Bäume etc.
Glücklicherweise haben Sie ja Vorkenntnisse.
Bei mir hat eine Gemeinde eine Wasserleitung vom Grundstück verlegt in "Ihre" Straße hinein weil dort ausreichend Platz ist. Das das teuer war hat den Richter nicht interessiert.
Der hat denen nur noch gesagt, daß hätten sie beim Straßenausbau vor 5 Jahren schon machen sollen.
Und jetzt?
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