Streifen Gelände an Nachbarn (EFH) verkaufen

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
wieverhältessich
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Streifen Gelände an Nachbarn (EFH) verkaufen

Guten Tag und frohes neues Jahr,
folgende Problematik: vor 35 Jahren, als meine Eltern das EFH bauten, kam der Nachbar nicht herum um sein Haus mit dem Fussweg (verplant oder sowas), meine Eltern überließen dem Nachbarn ca 20 qm (schmaler STreifen) quasi als pachtzinsfreie Leihgabe ohne Pachtvertrag, damit er seinen Fussweg drüberbauen kann.
kein Konflikt, denn meine Eltern brauchen die 20 qm nicht, wären nur nutzlose qm zum Mähen!

Jetzt will der Nachbar sein Haus verkaufen und daher geklärte Verhältnisse, damit er dem poteniellen Käufer nicht sagen muss: "Da ist noch was ungeklärt" - vollkommen nachzuvollziehen!

Meine Frage: Was gibts da zu beachten?

1. nur theoretisch gefragt: Hat er irgendein Druckmittel um unseren Willen zu Verkauf und Preis zu bestimmen? Sprich gibt es nach 35 Jahren so eine Art Gewohnheitsrecht auf seinen Fussweg auf unsererem Grundstück?

2. wieder theoretisch: Im Falle, es gäbe so ein Gewohnheitsrecht, im Falle wir einigen uns nicht und er verkauft sein Haus. Ginge dann so ein Gewohnheitsrecht auf den Neueigentümer über?

3. Preis - ich habe mich im Internet informiert über den Preis von Bauland in unserer Lage: 30 Euro der qm für vollerschlossenes Bauland (ist keine Boomregion) - das
könnte man machen (Unter Nachbarn die das halbe Leben zusammen verbracht hat, feilscht man nicht, hoffe, er macht das auch nicht) Ist meine Taxierung richtig? den qm-Preis einer neuerschlossenen Baufläche der Lage als Richtmaß für den Fall nehmen?

4. Wie sollte man den VErkauf im Einzelnen vornehmen? Ich würde 1. Kaufvertrag aushandeln und unterschreiben (Wo kann man im Netz sowas ziehen ohne Haus und Grund beizutreten?) 2. Auf das Katasteramt gehen und eintragen lassen (Wie hoch sind die Gebühren rund, nur ne Hausmarke?) Muss jemand vom Amt kommen und den Grenzstein umsetzen?

Sonstige Hinweise und Tipps? Ganz rechtherzlichen Dank!

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-- Editiert wieverhältessich am 07.01.2013 21:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Der Nachbar kann euch nicht zum Verkauf zwingen.

- Normalerweise müssen freistehende Häuser einen Grenzabstand von 3 Metern einhalten. Ist das bei euch der Fall, wenn der Streifen verkauft wird? Am besten geht ihr mal zum Katasteramt und erkundigt euch dort, ob der von euch geplante Verkauf eines Streifens Land so wie geplant machbar ist, oder ob noch zusätzliche Dinge zu beachten sind.

- Den Preis für erschließungskostenfreies Bauland in eurer Gegend kann man beim Katasteramt erfragen, dort wird eine Kaufpreissammlung geführt. Die 30 Euro kommen mir ziemlich niedrig vor, normalerweise sind ja schon die Erschließungskosten (für Kanal, Strasse usw) höher (bei nur 'erschlossenem Bauland' könnten noch nicht bezahlte Erschließungskosten im Hintergrund lauern).

- Wenn man sich mit dem Nachbarn über die Fläche und den Preis einig ist, geht man zu einem Notar und läßt dort einen Kaufvertrag aufsetzen. Außerdem beauftragt man einen Vermessugsingenieur oder das Katasteramt, die neue Grenze zu vermessen. Für alle diese Dinge müssen Gebühren bezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der verkauften Fläche. Normalerweise schreibt man in den Kaufvertrag, das alle Kosten vom Käufer gezahlt werden.

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Als Alternative zum Verkauf - und auch billiger (da keine Neuvermessung erforderlich, Gebühren niedriger ...):
Man räumt den Nachbarn für die betroffene Fläche ein Wegrecht ein, das im Grundbuch eingetragen werden sollte. Über eine Ausgleichszahlung kann man ja trotzdem verhandeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Durch den Verkauf schafft man klare Verhältnisse, das ist langfristig für alle Beteiligten besser. Als Verkäufer würde ich aber nur einen Vertrag unterschreiben, in dem der Käufer die Zahlung aller Gebühren übernimmt. Schließlich hat nur der Käufer einen Vorteil durch die Grenzverschiebung.

Ein Wegerecht würde ich nur dann machen, wenn man aus irgendwelchen Gründen das eigene Grundstück nicht verkleinern kann.

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