Stimmrecht - Wieviele Stimmen habe ich jetzt in WEG-Versammlung?

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmrecht - Wieviele Stimmen habe ich jetzt in WEG-Versammlung?

hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand schnell und unkompliziert helfen.
in der Teilungserklärung steht (Zitat):
"Jedes Wohneigentumsrecht gewährt je eine Stimme"

ich habe 4 Wohnungen erworben. Habe ich auch gleichzeitig 4 Wohneigentumsrechte?
Wieviele stimmen habe ich jetzt in WEG-Versammlung?? 4?

was ist mit Teileigentum? ich habe darüber hinaus auch eine Garage gekauft. Kriege ich hierfür auch eine Stimme (gemäß Wertprinzip)???

Vielen Dank & Grüße
Mo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Für die Garage hast du kein Stimmrecht, denn es ist ja kein Wohneigentum sondern Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht.

Diese Formulierung ist ja sehr ungewöhnlich, da aber das Stimmrecht extra erwähnt wird, gehe ich mal davon aus, das es gewollt ist, das man pro Wohnung 1 Stimme hat. Meistens ist nichts vermerkt und dann gilt das Kopfstimmrecht (also du hättest dann nur 1 Stimme).
Aber vielleicht weiß HH ja noch konkreteres.

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#2
 Von 
Mo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort.
wieso ist die Garage Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht?
Sie ist doch mein Teileigentum (so stehts zumindest in der TEilungserklärung).
oder verstehe ich da etwas falsch?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Entweder man hat Sondereigentum oder alles andere ist Gemeinschaftseigentum.
Sondereigentum sind Räume, die zu Wohnzwecken geeignet sind, alle anderen Räumlichkeiten (Keller, Garage) werden Teileigentum genannt. Werden diese direkt genannt, sind sie immer mit dem Sondereigentum "fest" verbunden, also als eine Kaufeinheit zu sehen. Dann gibt es noch Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum.
Wenn es dir sehr wichtig ist, kannst du hier nur eine gerichtliche Klärung anstreben, da der Richter sich die Teilungserklärung genau ansieht und dann daraus schlussfolgert, was ursprünglich damit gemeint war.
Wie ist denn der Anteil Wohnungen und Garage in euerer Anlage?

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#4
 Von 
Mo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Sika,

vielen Dank für deine Antworten.
ich habe 3 Garagen (3xTeileigentum), einen Anbei/Büro(Teileigentum)und die vier Wohnungen. Es gibt insgesamt 7 Wohnungen (Wohneigentume). Ich habe somit bei weitem mehr als die Hälfte (Nutz-/Wohnfläche & Tausendstel Grundstück).

Mir ist nur wichtig, dass ich für die vier Wohneigentum auch (mind) vier Stimmrechte erhalten. dann habe ich nähmlich schon die Mehrheit.

Übrigens verstehe ich deine Antwort nicht ganz. Wieso sind die Teileigentume mit dem Sondereigentum verbunden. Theoretisch könnte ich die Garagen separat verkaufen (da bin ich mir sicher). Ihnen ist auch ein Teil (Tausendstel) des Grundstücks zugewiesen.

Grüße
Mo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Das mit dem seperatem Verkauf der Garagen prüf mal lieber, da wäre ich mir nämlich nicht so sicher - gerade in Bezug auf das Stimmrecht. Am besten über die Teilungserklärung;)
Übrigens, selbst wenn du die Mehrheit hättest, darfst du sie nicht dazu nutzen, die anderen Eigentümer zu majorisieren, da du ja sonst deren Rechte quasi aushebeln würdest. Also z.B. eine Sonderumlage beschließen, die alle anderen nicht wollen usw.

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