Sichtschutzzaun zur Straße

30. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
pino12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtschutzzaun zur Straße

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus in NRW.
Das Haus liegt an einer Hauptstraße und ist ein Eckhaus einer kleinen Kreuzung.
Da die Lärm und Sichtbelästigung sehr hoch ist, möchten wir uns davor schützen.
Wir haben kürzlich das leicht zur Straße abfallende Grundstück zur Straße geneigt etwas begradigt und an der Gehweggrenze mit Rasterflorsteinen abgefangen.
die höhe der entstandenen Mauer schwankt , da der gehweg abfällt.
Die Mauerhöhe liegt also zwischen 40 und 123 cm.
Nun möchte ich auf diese Mauer einen Doppelstabmattenzaun anbringen.
Dafür gibt es Sichtschutzstreifen, die man darin einweben kann.
Als Zaunhöhe wünsche ich mir 180 cm.
Jetzt meine Frage:
Ich hoffe, dass ich die Mauer nicht zu hoch bauen lassen habe. Ist das was ich dort gemacht habe in Ordnung?
Beim abbiegen aus dieser Einmündung auf die Hauptstraße konnte man vorher besser in die Hauptstraße einsehen.
Da der Kreuzungsbereich leicht abfällt ist mir aufgefallen, dass die Mauerhöhe keine riesige Rolle spielt, denn wenn ich die Mauer nur 50 cm hoch gebaut hätte oder 5 Meter. Das Endergebnis der Einsichtmöglichkeit in die Straße bleibt exakt die gleiche.
Schonmal vielen Dank für die kompetenten Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Bei der von dir geplanten Höhe wirst du um einen Besuch im Bauamt nicht herumkommen. In NRW sind z.B. Zäune zur Strasse hin bis 1,20 Meter Höhe genehmigungsfrei, darüber hinaus braucht man eine Baugenehmigung. Ich vermute mal, das es in den anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist, exakte Auskunft kann dir aber nur dein Bauamt geben!

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#2
 Von 
pino12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank schonmal für Deinen Beitrag.
Das würde für mich zunächstmal bedeuten, dass meine Mauer von einer Max Höhe von 123cm kein Beinruch fürs Amt :-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

1,20 m Höhe genehmigungsfrei sind, dann sind 1,200001 m Höhe eben nicht mehr genehmigungsfrei.
Gemessen wird immer vom Gehweg aus.

Die Grenzen sind nach oben hin absolut, da gibt es keinen Kulanzwert.


Aber eventuell hat deine Gemeinde ja höhere Grenzwerte als das Gesetz?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 30.07.2011 18:26

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#4
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Auskunft kann dir nur das Bauamt geben und der Bebauungsplan. In unserer Gemeinde sind sogar die Pflanzen vorgeschrieben, ebenso wie hoch lebendige Hecken werden dürfen. Erkundige dich zuerst, sonst wirds teuer, wenn du alles wieder abreißen musst

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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

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