Hallo, folgender Fall...
Meine Eltern haben 1978 zwei Baugrundstücke nebeneinander mit einer kompletten Größe von 2600 m² von privat erworben. Beide Grundstücke waren damals Bauland. Auf der einen Hälfte haben sie sich ein Haus gebaut.
Sie haben beide erworben, damit die Kinder (ich) dort später auf der anderen Hälfte ein Haus bauen können.
Nun sollte es soweit sein!!!
Ich war beim Bauamt und dort sagte man mir, mit Beschluss von 1999 dürfe dort nicht mehr gebaut werden.
Das Grundstück liegt an einem Wald und die Forst wollte, dass 40 Meter vom Waldrand nicht mehr gebaut werden soll.
Somit kann ich nicht bauen und das Grundstück ist für mich von heute auf morgen wertlos!!!
Muss ich das so hinnehmen???
Kann ich mich auf das Baurecht von 1978 berufen???
Steht mir bei Bauverbot eine Entschädigung zu???
Ich bin echt am Ende, würde mich finanziell in eine schwere Schräglage bringen.
Ich hoffe jemand weiß da mehr!!!
Vielen Dank schon mal im voraus...
LG Heiko
Seit 1999 keine Baugenehmigung mehr für mein Grundstück ohne jegliche Inkenntissetzung
Verbaut?
Verbaut?
Zitatmit Beschluss von 1999 :
Dann würde ich mir mal den "Beschluss" besorgen, was genau dort drinsteht.
ZitatKann ich mich auf das Baurecht von 1978 berufen??? :
Logischerweise nicht, wenn das 1999 aufgehoben wurde.
ZitatSteht mir bei Bauverbot eine Entschädigung zu??? :
Eventuell. Aber wenn das 1999 war, dann dürfte das verjährt sein.
Zitatohne jegliche Inkenntissetzung :
Solche Aufhebungen ergehen in der Regel öffentlich / werden öffentlich bekannt gemacht (durch Aushang).
Damit wurde die Kenntnisnahme ermöglicht, wenn man die nicht nutzt ist das "selber schuld".
Sollte man auch prüfen, wobei ich mir auf Fehler in der Veröffentlichung keine Hoffnung machen würde.
Beabsichtigte Plannderungen wie die Änderung von Bebauungsplänen u.ä. werden öffentlich angekündigt, es gibt u.U. Einspruchsfristen, das ganz wird öffentlich diskutiert und von den Kommunalparlamenten dann irgendwann verabschiedet, die neuen Vorschriften werden anschließend auch noch mal unter "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht.
Es ist Sache des Grundstückseigentümers, sich auf dem Laufenden zu halten. Er muss nicht extra informiert werden.
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Korrekt, der gesamte Vorgang ist öffentlich, eben damit jeder davon Kenntnis nehmen und wo geboten auch mitwirken kann. Unterlässt man das, dann hat man hinterher wenig in der Hand um den Vorgang nochmals aufzurollen und Ansprüche zu stellen.
1999 ist leider schon eine ganze Weile her.
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