Folgender Fall sei angenommen: Der Eigentümer einer Wohnung eines Stadthauses mit mehreren Wohnungen stellt in seinem innenliegenden Badezimmer Schimmelbefall an Decke und Wänden fest. Ein Lüftungsfenster ist nicht vorhanden, aber ein Lüftungsschacht ohne Ventilator. Eine Untersuchung mittels Spiegel und Taschenlampe ergibt, daß im Lüftungsschacht offenbar ebenfalls Schimmelbefall vorliegt. Es könnte also eine Verstopfung desselben vorliegen. Laut Informationen aus dem Internet habe in einem ähnlichen Fall einmal ein Wespennest den Lüftungsschacht verstopft. http://www.juergensager.de/mangel_lue...
Anzuraten ist im vorliegenden Fall also eine professionelle Untersuchung des Lüftungsschachtes. Die entscheidende Frage ist nun aber: Ist der Lüftungsschacht Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümergemeinschft oder ist er Bestanteil des Sondereigentums. Wer hätte in einem solchen Fall die Kosten für Untersuchung bzw. Schadensbeseitigung zu tragen: Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft?
Mit freundlichem Gruß, Paradiso
Schimmel aus dem Lüftungsschacht
12. November 2006
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Frage vom 12. November 2006 | 22:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel aus dem Lüftungsschacht
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. November 2006 | 09:40
Von
Status: Schüler (395 Beiträge, 56x hilfreich)
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