Rücktritt von Kaufvertrag - was ist mit verbauten

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)
Rücktritt von Kaufvertrag - was ist mit verbauten

Hallo zusammen,

wir haben für unseren Neubau eine mangelhafte Heizungsanlage via Kaufrecht mit angehängtem Montagevertrag gekauft.

Auf Grund von Mängeln, nicht vollständiger Lieferung, unvollständiger und nicht fachgerechter Montage wollen wir vom KV und vom Montagevertrag zurücktreten.

Was passiert mit verlegten Leitungen, die bei Rückgabe unser Haus wieder in den Rohbau versetzen würden. Kann ich diese gegen ein Entgeld behalten? Wie berechnet sich solch ein Posten?

Danke und Gruss

-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sofern das Vorspiel mit Nachfrist, gerichtsfester Zustellung etc. erfolgreich durchlaufen wurde, erklärt man den Rücktritt bezüglich der Teile des Kaufvertrages die nicht mehr erfüllt werden sollen.

Verbleibnede Restwerte orientiernesich an dne marktüblichen Preisen bzw. an den üblichen Preisen der ausführenden Firmen.
Notfalls wird der Wert per Gutachter ermittelt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Kann ich Teile des Kaufvertrags zurück geben, die geliefert und eingebaut wurden, die ich aber im Rahmen der unzuverlässigen Arbeitsweise des Lieferanten nicht mehr haben möchte?

Danke!!

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn du z.B. eine rote Badewanne bestellt hast, aber eine grüne Wanne eingebaut wurde, dann kannst du die grüne Wanne zurückgeben.
Hast du aber die bestellte rote Wanne bekommen, die nur verkehrt herum eingebaut wurde, dann kannst du nur den richtigen Einbau verlangen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Hier ist es - wenn ich richtig verstanden habe - wohl eher so, das die rote Badewanne ein Loch hat, das bereits mehrfach versucht wurde zu reparieren, er die Armaturen aber behalten möchte.



quote:
Kann ich Teile des Kaufvertrags zurück geben, die geliefert und eingebaut wurden, die ich aber im Rahmen der unzuverlässigen Arbeitsweise des Lieferanten nicht mehr haben möchte?

Wenn diesbezüglich ein Rückgaberecht in den vertraglichen Vereinbarungen fixiert wurde, dasn wäre das möglich, ansonsten nicht.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Danke Euch erstmal und erkläre mehr vom Sachverhalt:

Ich habe ein Belüftungssystem gekauft, welches Mangelhaft ist. Dazu im selbsen Vertrag eine Heizungsanlage und Solaranlage. Ein weiterer Vertrag mit dem Lieferanten hat den Einbau geregelt.

Jetzt möchte ich wegen erheblicher Mängel aus Teilen des Kaufvertrages zurücktreten. Solaranlage, Heizbrenner und das Löftungsgerät sollen zurückgegeben werden.

Ich will aber nicht, dass im Haus wieder ein Rohbau entsteht, verlegte Unterputzleitungen sollen möglichst weiter benutzt werden.

Bsp: Solaranlage geht zurück, Solarleitung behalte ich. Ich verlange Rücknahme der mangelhaften Solarpaneele, Schadenersatz für Demontage und will den Wert der Leitungen und den Aufwand für die Verlegung gegenrechnen.

1) Wie komme ich auf einen gerechten Betrag für diese Teilleistung?

2) Wer kommt für den Gutachter auf, der ggf. diesen Betrag ermittelt?

3) Geht das ganze überhaupt oder kann der Lieferant sagen:" Wenn schon, dann alles zurückgeben...."

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Dir ist aber schon klar, das vor dem Rücktritt von einem Kaufvertrag der Lieferant zunächst das Recht auf Nachbesserung hat?
Hast du den Lieferanten schon schriftlich auf alle Mängel aufmerksam gemacht und ihn zur Mängelbehebung aufgefordert?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen