Rücktritt vom Hauskauf?

26. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marlowe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Rücktritt vom Hauskauf?

Hallo und guten Abend,
meine Eltern haben den Plan gefasst zusammen mit mir und meinem Bruder von unserer Mietwohnung in ein Eigenhaus zu ziehen. Das Haus wurde uns über eine Versteigerung verkauft, der Eigentümer war wohl alt, pflegebedürftig und nicht mehr in der Lage den Haushalt alleine zu führen, er lebt nun soweit ich es mitbekommen habe in einem Altenheim.

Jedenfalls haben wir das Haus so gekauft wie wir es vorgefunden haben, noch voll mit den Möbeln des Vorbesitzers. Ich hab meine Eltern immer davor gewarnt sich nicht zu übernehmen, scheinbar haben sie sich aber vom Makler irgendwie dann doch dazu hinreißen lassen das Haus zu kaufen. 3 Tage nachdem wir beim Notar waren und alles abgewickelt ist herrscht hier gewaltig schlechtes Klima, meine Mutter hat Heulkrämpfe und mein Vater bereut den kauf wie ich es sehe auch.

Meine Frage ist, können wir den Kauf irgendwie wieder rückgängig machen? Wir haben schon damit begonnen etwas Tapete abzureißen und etwas Entrümpelt. Ich kenne die genauen Bedingungen des Vertrages nicht, aber möglicherweise gibt es ja eine generelle Rücktrittsmöglichkeit aus dem Vertrag?! Sollte es sowas nicht geben kann ich mich natürlich auch über den genauen Inhalt des Vertrages schlau machen...

Vielen Dank für jede Hilfe

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Hallo,

also erst mal generell: Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht; Verträge sind einzuhalten. Es kommt also immer auf den Kaufvertrag an.

Aber erstmal langsam:
Was für eine Art von Versteigerung war das? Da offenbar ein Makler involviert ist, offenbar keine Zwangsversteigerung?
Was heißt "Ich hab meine Eltern immer davor gewarnt sich nicht zu übernehmen"? Die Eltern wollen die Möbel und es gibt deswegen Ärger oder die Eltern trauen sich nicht, die Möbel wegzuwerfen oder was? Bezüglich der Möbel kommt es (wenn nichtdurch Zwangsversteigerung erworben) jedenfalls auf den Vertrag an, da wird der Notar schon drauf geachtet haben, dass das irgendwie geregelt ist: "Besenrein übergeben" "mit allem Inventar wie vorhanden" oder irgendwas dazwischen. Sind die Möbel überhaupt ds Problem?

Also erst mal Ruhe, es ist ohnehin Wochenende, da nutzt Eile gar nichts.
Dass deine Eltern den Kauf erst mal bereuen und Heulkrämpfe haben, ist in der beschriebenen Situation ganz normal: Sie kommen vom Höhenflug "wir werden Hausbesitzer" wieder runter und sehen erst jetzt genau, wozu sie sich so alles verpflichtet haben. Das sieht für jemanden, der sich mit der Materie noch nicht befaßt hat, erst mal unüberwindlich aus.
Beachte: Das ist zunächst einfach nur normal und passiert auch Leuten, die ein Wahnsinnsschnäppchen mit ihrem Haus machen!
Die einen mehr, die anderen minder; ein Verwandter war zum Beispiel bereit, 10.000 Euro zu zahlen, wenn ihn nur jemand aus dem Kaufvertrag rausläßt (das ist knapp 10 Jahre her, er wohnt immer noch in dem Reihenhaus und will auch nieee wieder ausziehen).

Wenn deine Eltern jetzt natürlich zum Beispiel Probleme mit der Finanzierung haben, dann müssen Fachleute ran (was hat der Makler verspochen? Zeugen? Verflechtungen?), dazu ist es aber auch nötig, dass sie erst mal sagen, ob es denn ernsthafte Probleme gibt.

Bisher hast du nur den Eindruck, dss sie den Kauf bereuen. Sprich mit ihnen, tröste sie, hilf, dass sie wieder in die Zukunft schauen können. Wenn sie dir keine substanzielleren Probleme als "worauf haben wir uns da nur eingelassen" bieten können, brauchen sie in erster Linie das.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marlowe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi,

Erstmal Danke für die Antwort, heute siehts schon gar nicht mehr so schlimm aus wie ich vielleicht dachte.

Ich muss mich erstmal korrigieren, es war wohl doch deine Zwangsversteigerung sondern ein Nachlass, der Vorbesitzer hatte wohl keinen Erben und keine weitere Familie.

Also die Möbel sind alle völlig alt und nicht mehr benutzbar, sie müssen also alle entsorgt werden, ich schätze meine Eltern sind etwas von den kosten überrascht für die Entsorgung (frag mich nicht warum, ich denke sie dachten die Möbel seien noch etwas wert und sie könnten sie einfach verkaufen)

Im Vertrag steht wohl das uns das Haus so übergeben worden ist wie gesehen, also die ganze Einrichtung gehört uns. Die Finanzierung scheint auch nicht wirklich das Problem zu sein, auch wenn meine Mutter jetzt ständig davon redet das wir uns das alles gar nicht leisten können (warum auch immer jetzt auf einmal), haben wir mit der Bank alles geregelt und auch genügend Geld für die renovierung zurück gelegt. Es muss halt, neben der Entrümpelung, Wände, Decken, Böden neu gemacht werden aber das ist bei einem Hauskauf ja schätze ich normal.

Meine größere Sorge ist, meine Eltern sind zwar nicht doof aber manchmal haben sie schon nen Blackout, ich hab das Gefühl sie haben Sachen unterschrieben die sie selbst nicht genau so verstehen. Mein Vater erzählt mir nämlich so sachen wie das er auf einen Gutachter verzichtet hat weil die zuständige Rechtsanwältin die den Hausverkauf für die Stadt regelt uns keine einsicht in das Gutachten geben wollte, dann erzählt er noch wie er beim Notar nichts wirklich verstanden hat und wohl auf irgendeine Belehrung freiwillig verzichtet hat weil "der Makler meinte es geht so schneller".

Das alles stinkt mir ein wenig, ich dachte wenn ich ihnen zeige das es vllt noch einen weg rausgibt im Notfall dann beruhigen sie sich. Neben dem trösten und beruhigen, was ich auf jeden fall machen werde, denn ich muss auch sagen mir persönlich sagt das haus voll zu.. soll ich ihnen empfehlen sich nochmal persönlich an einen RA zu wenden? kann der ihnen helfen sich klarheit zu verschaffen was genau im kaufvertrag steht, ob eine möglichkeit besteht da wieder rauszukommen (im notfall), was es mit dieser belehrung auf sich hat etc?

Danke nochmal für die große Hilfe!

grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich hab das Gefühl sie haben Sachen unterschrieben die sie selbst nicht genau so verstehen. <hr size=1 noshade>


Das ist dann leider das Problem der Eltern.

quote:<hr size=1 noshade>dann erzählt er noch wie er beim Notar nichts wirklich verstanden hat <hr size=1 noshade>


Dann hätte er eben nachfragen müssen. Gemäß § 17 BeurkG soll der Notar

quote:<hr size=1 noshade>den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. <hr size=1 noshade>


Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Notar dem nicht nachgekommen ist.

quote:<hr size=1 noshade>kann der ihnen helfen sich klarheit zu verschaffen was genau im kaufvertrag steht <hr size=1 noshade>


Eigentlich hilft es schon, den Kaufvertrag zu lesen, sobald die beglaubigte Abschrift vorliegt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Also, ich kenne deine Eltern ja nicht, aber so, wie du ihre momentane Verfassung beschreibst, solltest du meiner Ansicht nach nicht (oder zumindest nicht mit ihrer Kenntnis) nach Wegen suchen, aus dem Vertrag zu kommen. Die sind mit den Nerven ziemlich weit runter, wenn jetzt auch noch die Kinder anfangen, aus dem Vertrag rauszuwollen - und so werden sie das vermutlich interpretieren -, dann kommen noch mehr Selbstvorwürfe dazu.

Sag ihnen lieber, dass du dich auf das Haus freust und dass man zur Not auch erst mal ohne Tapeten einziehen kann. Wenn die Finanzen tatsächlich überschaubar sind, dann habt ihr weniger Probleme als die meisten anderen Leute.

Deiner Schilderung nach sind deien Eltern wohl ein bisschen blauäugig an die Sache rangegangen, deswegen muss das doch nicht gleich schief gehen!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ich habe letztes Jahr ein Haus leergeräumt.

Die Entrümpelungsfirma wollte auch viel Geld und keine Wertanrechnung.
Ich habe dann kostenlose Kleinanzeigen zur Haushaltsauflösung ins Internet gesetzt, so dass sich die Leute selbst Sachen herausholen konnten.

Kostet etwas Zeit, aber wir wurden vieles los.

Für den Rest haben wir einen Sperrmülltermin gemacht (ist bei vielen Städten kostenlos 1 mal im Jahr) und die Sache an die Straße gebracht.

Und für den Metallschrott holt ihr euch einen Schrotthändler, die holen sich die Sachen auch selbst aus dem Haus.

Wir haben auf diese Art und durch Mülltrennung kaum noch etwas für die Entsorgung bezahlt.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marlowe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi,
danke für die vielen Tipps. Mittlerweile scheint mir will mein Vater es scheinbar durchziehen. Ich hab ihm kurz angeraten sollte er sich nicht über den Inhalt des Vertrages im klaren sein, dann soll er nen Anwalt aufsuchen.

Ansonsten gibt es scheinbar ein neues Problem, was allerdings nicht rechtlicher Natur ist. Da wir ja noch in der Mietwohnung Leben haben wir im mom ne Doppelbelastung für 3 Monate, gerade heute kam noch ein Brief vom Wohnamt das uns zur Nachzahlung von ziemlich viel Geld vom Zeitraum April 2010 bis irgendwann 2011, scheinbar hat das Amt irgendwie etwas geschätzt und jetzt Zahlung verlangt... Ausserdem will der oben Angesprochene Makler scheinbar mehr Geld als gedacht: 9000€ anstatt 5000€

Mein Vater versteckt die Briefe noch, er glaubt wenn meine Ma es sieht dann verliert sie komplett den Glauben.. ich kenne meine Eltern auch gar nicht so, ich dachte sie wissen ganz genau bescheid auf was sie sich einlassen und was sie bezahlen müssen

jetzt weiß ich auch gar nicht wie ich mich verhalten soll, rechtlich hat sich ja scheinbar alles geklärt (mehr oder weniger)

-- Editiert am 26.06.2010 18:44

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#ich hab ihm kurz angeraten sollte er sich nicht über den Inhalt des Vertrages im klaren sein, dann soll er nen Anwalt aufsuchen.#
Was soll das bringen?

#...gerade heute kam noch ein Brief vom Wohnamt das uns zur Nachzahlung von ziemlich viel Geld vom Zeitraum April 2010 bis irgendwann 2011, scheinbar hat das Amt irgendwie etwas geschätzt und jetzt Zahlung verlangt... #
:???: Wurde Wohngeld bezogen?

#Ausserdem will der oben Angesprochene Makler scheinbar mehr Geld als gedacht: 9000€ anstatt 5000€#
Was der Makler "will" ist nicht relevant. Über die Höhe der zu zahlenden Maklerkosten kann man sich vor Vertragsabschluss informieren, diese steht im Maklervertrag.

#Mein Vater versteckt die Briefe noch..#
:schock: Die Vogel Strauß TaktiK bringt gar nichts, im Gegenteil.



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" "

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marlowe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:

Was soll das bringen?




klarheit über den inhalt des vertrages, insbesondere ob es eine möglichkeit gibt aus dem hauskauf wieder rauszukommen

quote:

Wurde Wohngeld bezogen?




keine ahnung, werd ich mich drüber informieren

quote:

Was der Makler "will" ist nicht relevant. Über die Höhe der zu zahlenden Maklerkosten kann man sich vor Vertragsabschluss informieren, diese steht im Maklervertrag.




ich meinte das natürlich auch nur umgangssprachlich, dem makler steht die größere summe zu und mein vater hatte mit weniger gerechnet (möglicherweise wegen der mwst)

quote:

Die Vogel Strauß TaktiK bringt gar nichts, im Gegenteil.


ja, ich weiß.. das lässt sich aber immer so leicht sagen, ich brings nicht übers herz meiner mutter jetzt noch mehr probleme zu machen

übrigens meinte meine mutter jetzt (keine ahnung warum sie erst jetzt damit rausrückt), das der vertrag angeblich noch nicht rechtskräftig ist (hat ihr soweit ich das rausgekriegt hab, der notar gesagt).. laut ihr wird der vertrag erst nach ablauf von 8 tagen oder 2 wochen (darum streiten sie sich gerade) wirksam.. was heißt denn das jetzt genau? mir ist klar das wir nicht ohne nen batzen geld zu verlieren wieder aus der sache rauskommen könnten, aber lieber nen blaues auge als was schlimmeres find ich...

welche möglichen kosten würden dann auf uns zukommen?


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Okay, du bist jetzt auch panisch. Das ist verständlich, hilft deinen Eltern nur leider gar nicht.

Ohne Kenntnis des Vertrages und der (realen, nicht der gefühlten) Probleme deiner Eltern damit wird die niemand sagen können, ob alles gut geht.
Und mit Kenntnis könnten Forenteilnehmer auch nur spekulieren, Rechtswauskunft geht nicht, allein schon wegen der Forenrichtlinien.

Dein Vater könnte versuchen, morgen den Notar zu sprechen und mal genau zu fragen, was er da unterschrieben hat.
Wenn er eine Kopie des Vertrags schon erhalten hat, geht natürlich auch ein Rechtsanwalt. Kosten wird's in jedem Fall etwas, aber der Rechtsanwalt nutzt ohne Vertragstext nichts. Sonst ist er wahrscheilich eher neutral gegenüber dem Notar. Hattet ihr denn keinen Entwurf des Kaufvertrges vorweg, zum Durchlesen? Das ist allgemein üblich. Bei Unterzeichnung können zwar noch Passagen geändert werden, aber grundsätzlich steht da schon mal einiges drin. Mängel, Renovierungsbedarf (nein, nicht Wände und Decken, sondern sowas wie Heizung, Fenster, Schimmelbefall: Nichts davon drin? Prima, macht euch keine Sorgen! Irgendwas drin? Das ist das Erste, was in Angriff genommen werden muss, Tapeten können warten)

Da werden noch viele Posten kommen, die unvorhergesehen sind, man rechnet mit 10 bis 12 Prozent der Kaufsumme an Erwerbs-Nebenkosten (OHNE Renovierung). Und alles kleckert immer nur so rein, kaum hat du da ein paar hundert Euro für irgendwelches Gebühren bezahlt, kommt die nächste Rechnung. Das zerrt an den Nerven, aber es geht irgendwann auch vorbei. Ruhe bewahren, bei den meisten Leuten geht es gut, und fünf Jahre später freuen sie sich, dass sie ihre Immobilie haben. Glaubt einfach daran, dass ihr irgendwann auch dazu gehört, auch wenn ihr vielleicht erst mal in alten Möbeln wohnt und Zimmer renovierungsbedürftig sind etc.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
das der vertrag angeblich noch nicht rechtskräftig ist (hat ihr soweit ich das rausgekriegt hab, der notar gesagt).


Grundsätzlich wird ein Kaufvertrag mit Unterschrift der Beteiligten und des Notars wirksam.

quote:
laut ihr wird der vertrag erst nach ablauf von 8 tagen oder 2 wochen (darum streiten sie sich gerade) wirksam.


Das hört sich für mich eher nach Wunschdenken an.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marlowe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi,

quote:<hr size=1 noshade>

Das hört sich für mich eher nach Wunschdenken an. <hr size=1 noshade>


du hast wohl recht, ist wohl nix mit unwirksamkeit...

bei mir zuhause gehts gerade richtig rund, ganz schlimm, ich hab meine eltern noch nie so gesehen... sie hatten wohl wirklich im moment des unterschreibens nen großen blackout, jetzt haben sie sich das haus nochmal genau angesehen und sind erschlagen von der arbeit die auf uns wartet, denen wächst alles über den kopf

im KV steht das haus wird gekauft wie gesehen, von genauen mängeln steht nix

und naja das problem ist u.a. auch das die sich wohl völlig verrechnet haben mit den kosten, dadurch das der makler wohl mehr kriegt als geplant und einiges was wir geplant haben wir selbst doch nicht schaffen und das von ner firma gemacht werden muss sind wir quasi ohne mittel zur renovierung

ich bange echt darum das wir überhaupt die möglichkeit haben bis zum auszug aus der mietwohnung, das haus so hinzukriegen das wir dort wenigstens das nötigste zum leben haben

denkt ihr es gibt keine möglichkeit mehr den kauf wieder rückgängig zu machen? mein vater wird am montag zu nem anwalt gehen, er fürchtet sich halt nur davor das dadurch noch mehr kosten auf uns zu kommen könnten, ausserdem meint er selbst wenn wir anfechten aus welchen gründen auch immer könnte sich der streit über jahre ziehen und das löst das problem wohl kaum

den vertrag hab ich wie gesagt jetzt vor mir liegen, von mängeln steht hier explizit gar nichts .. ich kann mal aus dem vertrag zitieren: "Der Erbbau-Grundbesitz nebst aufstehenden Baulichkeiten wird nach Besichtigung so verkauft, wie er gegenwärtig liegt und steht, ohne Gewähr für Größe, Güte, Grenzen und Beschaffenheit sowie unter Aussschluß einer Haftung betreffend sichtbare und unsichtbare Sachmängel, unberührt bleibt jedoch eine etwaige Haftung nach §309 Nr. 7 BGB ."

der Rest sind alles standartformulierungen.

ich weiß echt nicht was ich tun soll...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Werden solche Kosten nicht bei der Kreditkalkulation der Bank mit eingerechnet?

In der Regel sollte doch die Bank solche Posten mit den Kreditnehmern beraten, bevor ein Kredit gewährt wird.

Ein Hauskauf kann so doch eigentlich gar kein unüberlegter Schnellschuss sein, das dauert mit der Finanzierungszusage doch schon seine Zeit.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 27.06.2010 15:23

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AnnieB
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie siehts denn aus mit In-der-Wohnung-bleiben? Das Haus könnte (evtl. befristet) vermietet werden, und so hätte man Zeit gewonnen?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marlowe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Werden solche Kosten nicht bei der Kreditkalkulation der Bank mit eingerechnet?

In der Regel sollte doch die Bank solche Posten mit den Kreditnehmern beraten, bevor ein Kredit gewährt wird.

Ein Hauskauf kann so doch eigentlich gar kein unüberlegter Schnellschuss sein, das dauert mit der Finanzierungszusage doch schon seine Zeit.


ich verstehs auch nicht, die haben sich offensichtlich irgendwie verkalkuliert.. ich hab schon angeboten mein aus dem zivildienst ersparten ihnen komplett zu überlassen, ich hab sogar gesagt ich verkauf wenns sein muss mein auto..

irgendwie, ich verstehs nicht, wie krass können die sich verrechnet haben?

quote:
Wie siehts denn aus mit In-der-Wohnung-bleiben? Das Haus könnte (evtl. befristet) vermietet werden, und so hätte man Zeit gewonnen?


naja wer würde da im mom einziehen, derzeit ist das haus total unbewohnbar

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3x Hilfreiche Antwort

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