Hallo. Eine Frage, kann man vereinbaren, dass wenn Eigentümer wechseln, diese Eigentümer "ihre" Rücklagen mitnehmen können (voll, zur Hälfte, Viertel)?? Grüsse
Rücklagen mitnehmen?
Verbaut?
Verbaut?
Sofern es sich um WEG handelt ist dies nach meinem Kenntnisstand nicht zulässig.
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"Scientia potentia est."
Nein, das kann man nicht vereinbaren, denn die Rücklagen gehören in dem Moment wo sie entstehen der Gemeinschaft.
Zwar müßte theoretisch für jeden Eigentümer ein sperates Rücklagen-Anteilskonto geführt werden, das spielt aber nur eine Rolle, wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt.
Man kann aber als Gemeinschaft natürlich entscheiden die Rücklagen bis auf Summe xy aufzulösen und sie dann entsprechend des Einzahlungsschlüssel an alle Eigentümer auszahlen (das ist aber meines Wissens noch nie irgendwo passiert).
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sika hat recht, eine Auszahlung des Rücklagenanteils bei Wohnungsverkauf ist nicht zulässig, sonst müsste der neue diesen Anteil gleich wieder einzahlen. Allerdings kann man im Kaufvertrag einen entsprechenden zusätzlichen Betrag vereinbaren, denn das ist ja "Vermögen", dass mit der Wohnung übertragen wird.
@sika: es gibt in der Tat Ausnahmefälle, wo per Vereinbarung die Rücklage aufgelöst und ausbezahlt wurde. Aber das ist die ganz große Ausnahme.
lg R.M.
Hallo R.M. sag ich doch "meines Wissens";)
@sika: siehste, jetzt weiste etwas mehr *grins*
also es ist doch möglich? wie man das handhabt ist ja egal.... danke schön!!!
Redhair - ich glaube du hast da etwas falsch verstanden - es ist nicht möglich, jedenfalls nicht so einfach wie du dir das denkst (und vor allem nicht zwischen dem Verkäufer und Käufer auf die Rücklage der Gemeinschaft bezogen).
An die Rücklage einer Gemeinschaft kann der Verkäufer jedenfalls nicht so einen Anspruch stellen oder etwas per Kaufvertrag festlegen.
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