Rücklagen mitnehmen?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
Rücklagen mitnehmen?

Hallo. Eine Frage, kann man vereinbaren, dass wenn Eigentümer wechseln, diese Eigentümer "ihre" Rücklagen mitnehmen können (voll, zur Hälfte, Viertel)?? Grüsse

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Sofern es sich um WEG handelt ist dies nach meinem Kenntnisstand nicht zulässig.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Nein, das kann man nicht vereinbaren, denn die Rücklagen gehören in dem Moment wo sie entstehen der Gemeinschaft.
Zwar müßte theoretisch für jeden Eigentümer ein sperates Rücklagen-Anteilskonto geführt werden, das spielt aber nur eine Rolle, wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt.

Man kann aber als Gemeinschaft natürlich entscheiden die Rücklagen bis auf Summe xy aufzulösen und sie dann entsprechend des Einzahlungsschlüssel an alle Eigentümer auszahlen (das ist aber meines Wissens noch nie irgendwo passiert).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

sika hat recht, eine Auszahlung des Rücklagenanteils bei Wohnungsverkauf ist nicht zulässig, sonst müsste der neue diesen Anteil gleich wieder einzahlen. Allerdings kann man im Kaufvertrag einen entsprechenden zusätzlichen Betrag vereinbaren, denn das ist ja "Vermögen", dass mit der Wohnung übertragen wird.

@sika: es gibt in der Tat Ausnahmefälle, wo per Vereinbarung die Rücklage aufgelöst und ausbezahlt wurde. Aber das ist die ganz große Ausnahme.

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo R.M. sag ich doch "meines Wissens";)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@sika: siehste, jetzt weiste etwas mehr *grins*

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

also es ist doch möglich? wie man das handhabt ist ja egal.... danke schön!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Redhair - ich glaube du hast da etwas falsch verstanden - es ist nicht möglich, jedenfalls nicht so einfach wie du dir das denkst (und vor allem nicht zwischen dem Verkäufer und Käufer auf die Rücklage der Gemeinschaft bezogen).
An die Rücklage einer Gemeinschaft kann der Verkäufer jedenfalls nicht so einen Anspruch stellen oder etwas per Kaufvertrag festlegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen