Rücklagen / Vollmacht

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Karabi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 23x hilfreich)
Rücklagen / Vollmacht

Sollten die Eigentümer einer WEG eigentlich eine Vollmacht für das Rücklagenkonto haben (z. B. der Beirat) bei einer externen Verwaltung oder ist das ehe unüblich?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wozu soll das gut sein? Ich kenne keine einzige Gemeinschaft, wo ausser dem Verwalter irgendeiner eine Kontovollmacht hätte. Würde ich mir als Verwalter auch verbitten, denn dieser zeichnet sich für die Gelder der Gemeinschaft verantwortlich, und da sollte nimand anderes dazwischenpfuschen dürfen.

Normalerweise sollten die Gemeinschaftskonten auf den Namen der Gemeinschaft laufen und der Verwalter hat eine Kontovollmacht.

lg R.M.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Beirat berät zwischen Verwalter und Eigentümer, er prüft die Abrechnung.

Sonst hat er weder was zu sagen, noch zu wollen. Da der Verwalter haftet wäre er doof eine solche Vollmacht zu erteilen.

K.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Unsere WEG hat so eine Vollmacht für den Beirat. Schlicht und ergreifend - aus Schaden wurden wir klug. Und den neuen Verwalter - den nimmt man nur, wenn der sich darauf einlässt.
Selbst 4-Augen-System ist manchmal zu empfehlen, d.h. Auszahlung ab einer bestimmten Höhe nur gemeinsam.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Und wozu soll eine solche Vollmacht nützen?

R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Damit nicht nur der Verwalter, sondern auch die Beiräte die Konten plündern können und verduften.
Um Sicherheit zu haben legt man das Geld bei einem Notar auf ein Konto und der Verwalter bekommt einen angemessenen Verfügungsrahmen.

K.

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