Rollläden defekt - Bauträger kümmert sich nicht

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mark1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollläden defekt - Bauträger kümmert sich nicht

Hallo und guten Abend,

Die Familie meiner Schwester und ich haben im Jahr 2007 ein Doppelhaus gekauft. Das Doppelhaus wurde im Jahr 2006 von anderen Bauherren in Auftrag gegeben und durch einen Bauträger Schlüsselfertig erstellt.

Bei der Endabnahme durch die Bauherren wurden bestehende Mängel beseitigt und das Haus wurde mängelfrei übergeben.

Die Gewährleistung nach VOB wurde nach dem Kauf auf uns als neue Eigentümer übertragen, wir haben das schriftlich bestätigt bekommen.

Jetzt sind an beiden Doppelhaushälften Rolläden kaputt gegangen. An der einen Doppelhaushälfte sind 2 Rollläden defekt, an der anderen Doppelhaushälfte einer.

Die Symptome sind bei allen Rollläden die Gleichen. Angefangen hat es im Frühling 2009, die Rolläden haben nach und nach nicht mehr richtig geschlossen. Als Höhepunkt ist ein Rollladen an einem windstillen Tag kplt. aus der Verankerung gefallen, dieser Rollladen lässt sich jetzt weder öffnen noch schließen.

Wir haben den Mangel sofort dem Bauunternehmen gemeldet und um Beseitigung gebeten. Das Bauunternehmen hat daraufhin den Fensterbauer zu uns geschickt, er hat sich den Schaden angesehen und gesagt es würde sich um Frostschäden handeln, die Rollläden seien nicht frostsicher und der eine Rollladen sei sicherlich durch einen Sturm aus der Verankerung gerissen worden.

Er sehe keine Gewährleistungspflicht und wir sollen den Schäden unserer Versicherung melden. Für uns ist das nicht nachvollziehbar, da der Schaden 1. im Frühjahr aufgetreten ist und 2. der Einbau von nicht frostsicheren?? Rollläden in unseren Breitengraden sehr komisch zu sein scheint.

Wir haben diese Aussage an den Bauträger weitergegeben, er hat daraufhin den damaligen Bauleiter zu einem Vor-Ort-Termin zu uns geschickt. Er hat sich die Rollläden angesehen und uns gesagt, dass es keine Frostschäden sind (war ja auch Frühjahr) und er sich um die Beseitigung kümmern wird.

Das war Ende April / Anfang Mai 2009. Nachdem wir dann bis Ende Juni nichts mehr gehört haben, haben wir den Bauträger schriftlich (Einschreiben + Rückschein) mit der Mängelbeseitigung bis zum 17.07.2009 beauftragt.

Der Termin wird morgen - allem Anschein nach - verstreichen, ohne das etwas passiert ist.

Jetzt meine Frage: Dürfen wir die Mängel durch eine andere, von uns beauftragte Firma instandsetzen lassen, und die Kosten an den Bauträger weitergeben ?

Besten Dank schonmal und viele Grüße


Kathrin + Mark

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Die Gewährleistung nach VOB wurde nach dem Kauf auf uns als neue Eigentümer übertragen, wir haben das schriftlich bestätigt bekommen

Von wem ist die Bestätigung, auch von Bauträger oder nur vom Verkäufer ?

Steht in der Bestätigung wie lange die Gewährleistungfrist noch dauert ?
Die lange Gewährleistungs bezieht sich womöglich nicht auf Rollläden, da diese ständigen Zugriff unterliegen, da evtl. unsachgemäße Nutzung auch der Grund für Mängel sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

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