Rigipswände, Baugenehmigung notwendig? (BaWü)

12. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nina89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rigipswände, Baugenehmigung notwendig? (BaWü)

Hallo zusammmen,

ich eröffne in 2-3 Monaten ein Kosmetikstudio, in dem Laden ist momentan noch ein Schmuckladen drin.
Ich muss mir in dem Laden, um darin arbeiten zu können, mit Rigipswänden zwei Räume abteilen.

Benötige ich hierfür eine Baugenehmigung? Der Laden ist in Baden-Württenberg

Vllt kennt sich jmd aus und kann mir weiterhelfen.

Gruss
Nina

-- Editiert von Nina89 am 12.03.2018 14:27

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Im Baugenehmigungsantrag bzw. vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gibt es die Möglichkeit, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Das neue Gewerbe ist nicht ähnlich dem bisherigen Gewerbe.

Vom Vermieter bitte die zulässigen Verkehrslasten aus der zum Gebäude zugehörigen Statik benennen lassen. Daraus kann man Rückschlüsse ziehen, ob man Trockenbauwände nach Belieben errichten kann.


-- Editiert von hausfrau66 am 12.03.2018 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nina89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ich dachte eigentlich, da es sich bei beidem um ein Gewerbe handelt würde man keine Nutzungsänderung benötigen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Der Vermieter hat ggf. auch eine Kopie der Baugenehmigung, für welches Gewerbe bei Errichtung des Gebäudes die Genehmigung erteilt wurde ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle,

ich denke schon, dass ein Nutzungsänderungsantrag sehr wohl notwendig ist, da das bisherige Unternehmen ja nur Handel durchführte, aber bei Euch Dienstleistungen im Angebot sind und dort z.B. auch andere Dinge, z.B. chemischer Art, gelagert werden, andere Abfälle anfallen etc. etc. etc. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, kann das ernsthafte Folgen haben, bis hin zur Untersagung der Nutzung! Da solltest Du Dich unbedingt vorher absichern! Und alle Vereinbarungen natürlich schriftlich. Denn ein "...aber mein Vermieter hat damals gesagt..." nutzt einem im "Worst Case" leider rein gar nichts.

wölfin

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"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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