Recht bei Zaun auf Grenzstein

5. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Recht bei Zaun auf Grenzstein

Hallo Forum,

ich habe vor kurzem ein Baugrundstück in NRW gekauft. Demnächst soll der Bau beginnen. Das Grundstück ist vermessen und hat mehrere Grundsteine und Grundnägel an den Eckpunkten. Ich haben eine lange Einfahrt von nur 3m Breite und einer der Nachbarn hat einen Zaun direkt dortdran. Ich haben festgestellt das die Pfosten des Zauns genau auf der Grenze stehen, also ca. 4cm auf seiner Seite und 4cm auf meiner. Die Holzlatten sind zusätzlich auf meiner Seite, also kommen da noch mal ca 4cm hinzu, die auf unser Grundstück ragen. Der Zaun steht jetzt dort schon seit Jahren. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus. Durfte der Nachbar den Zaun (ca. 1,90m hoch) direkt auf die Grenze bauen oder muss der komplett auf seine Seite? Kann ich eine demontage verlagen?

Viele Grüße,
Narf

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12 Antworten
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#1
 Von 
dor_moto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

persönliche Meinung von mir:
Lohnt sich wegen 4 cm der Rechtsstreit mit einem neuen Nachbarn?
Ist es wichtig ob die Einfahr 2,96 m oder 3 m breit ist?
So ein Zaun kostet ja auch immerhin viel Geld, den einfach mal "demontieren" und neu aufbauen wird keiner...

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#2
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht jetzt nicht um die 4cm, die wären mir eigentlich egal. Ich möchte eigentlich nur den rechtlichen Punkt wissen, ob der Zaun in der Höhe und in der Weite auf meinem Grundstück stehen dürfte für die Argumentation den Zaun während der Bauphase zu demontieren. Ich möchte eigentlich nicht gleich mit dem Anwalt und Gerichten drohen, da ich eigentlich eine gute Nachbarschaft wünsche. Aber der Zaun hat im Moment mehrere Nachteile. Die Einfahrt ist 30m lang und die Baufahrzeuge müssen da durch, was schon recht schmal ist. Zusätzlich steht der Zaun in einer Senke, die ich ja auf meine Kosten zuschütten würden, um beide Grundstücke auf eine gleiches Niveau anzueheben. Diese Senke müßte ich ansonsten mit L-Steinen ausgleichen, damit die 3m nicht nich schmaler werden durch das Abneigen der Einfahrt. Zusätzlich ist der Zaun schon viele Jahre alt und die Holzstützen abgefault. Im Moment wird dieser nur provisorisch mit Seilen und Baustützen gehalten. Sonst würde der umfallen. Was später, wenn mein Auto dort parkt wohl die nächste Diskussionsgrundlage schaffen würde, wenn der Zaun dort drauf fällt. Ich möchte meinen Nachbarn damit jetzt nicht ärgern, sondern nur einen rechtlichen Rat, um bei einem weiteren Gespräch weitere Argumente zu besitzen.

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#3
 Von 
dor_moto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz ehrlich - die ganzen Argumente haben mich mehr überzeugt als eine rechtliche Grundlage es könnte.
Einfach dem Nachbarn eine Flasche Wein bringen, ein kleiner Spruch wie "Auf gute Nachbarschaft" und dann die Punkte vorbringen.
Der Zaun müsste temporär abgebaut werden weil:
1.) Baufahrzeuge den sonst beschädigen würden
2.) die Senke aufzufüllen (ohne Kosten für den bestehenden Nachbarn)
3.) Zaun neu aufbauen und dabei gleich "renovieren"

Wenn der Zaun neu aufgebaut wird, dann kann man immer noch sagen wo der dann steht und sich "heimlich" die 4 cm wieder zurück holen.

Zu der Höhe, ich glaube mal gehört zu haben, alle Zäune über 1,80 m benötigen eine Genehmigung durch die Stadt oder so... Am Besten hilft da ein kurzer Anruf beim zuständigen Bauamt, die kennen die lokalen Regeln und Gesetze am Besten...

Sorry, bin eben kein Anwalt und kann deshalb keine rechtliche Aussage treffen sondern nur eine "menschliche"...

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#4
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja, wenn es denn nur so einfach wäre. Das Problem ist, dass ich ihm die genannten Punkte ja schon mehrmals genannten habe. Der Nachbar ist aber dennoch nicht bereit den Zaun zu demontieren. Daher wollte ich die rechtliche Lage noch mal klären, um vielleicht auf diesem Weg meinen Wunsch noch mal etwas Nachdruck zu geben und den Nachbarn dazu zu bewegen den Zaun abzubauen.

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#5
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich meine, das ist weniger eine bau(ordnungs)rechtliche Frage, sondern vielmehr eine nachbarrechtliche. Baurechtlich ist eigentlich nur festzustellen, dass der Zaun bei einer Höhe von 1,90 m in NRW wohl vermutlich ohne Baugnehmigung errichtet werden durfte.

Mehr gibt da schon das NachbG her. § 36 NachbG NRW schreibt vor, dass Einfriedigungen (wie z.B. Zäune) zwischen bebauten Grundstücken auf der Grenze zu errichten sind.

Interessant könnten auch die Mitwirkungspflichten (§ 32) und die Kostenregelung (§§ 37 u. 38) sein.

Da ich aber absolut kein Kenner auf diesem Gebiet bin, besser selbst nachlesen:

NachbG



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Die Einfriedung -in deinem Fall der Zaun- darf auf die Grenze aber zu gleichen Teilen.

D.h. wenn er über alles 8cm breit ist sollten 4 cm auf dem Grundstück deines Nachbarn sein und 4 cm auf deinem Grundstück.

Es gilt aber zu bedenken, dass Grenzmarken immer eine zulässig Standardabweichung haben, die je nach Bundesland zwischen 4 und 7 cm liegen.

D.h. wenn es hart kommt streitest du dich mit deinem Nachbarn wegen 2 cm oder wegen 10 cm ;)

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#7
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Einen Streit wollte ich eigentlich nicht, sondern ich hoffe auf eine gütliche Einigung. Nur kann ich meine Argumente damit evtl. etwas Nachdruck verschaffen. Wenn er sich absolut nicht darauf einläßt, werde ich da auch keinen Rechtsstreit draus machen. Ich habe mit dem Hausbau im Moment genug zu tun und die Gerichte "freuen" sich bestimmt auch nicht über solche Kleinigkeiten zu verhandeln.

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#8
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

die Einstellung finde ich gut.

Der Sachverhalt wäre vor gericht noch nicht geklärt wenn du schon das Holz für den zweiten Winter sägst ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn der Zaun auf deinem Grundstück steht, warum bist du dir so sicher, das er dem Nachbarn gehört? .-)

Ich habe erst gestern von einem Fall gehört, da hat LKW beim Wenden eine Grenzmauer zwischen A und B beschädigt. Besitzer B hat erst vor 3 Jahren gekauft, und war der Ansicht, es wäre seine Mauer. Diese Mauer wurde aber vor 20 Jahren von A gebaut. A und B haben unabhängig voneinander der Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geschickt - die hat sich gefreut und das günstigere Angebot genommen...

Auf deinen Fall übertragen: Teile deinem Nachbarn mit, das du deinen Zaun abbauen willst, um nach Ende der Bauarbeiten einen neuen Zaun zu errichten.
Dein Beweis: der Zaun steht größtenteils auf deiner Seite der Grenze.



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#10
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Zaun wurde allerdings von dem Nachbarn komplett alleine erstellt. Der Grundstücksverkäufer und der Nachbar mit dem Zaun stimmen mit dieser Aussage überein. Die Schrauben für die Zaunbefestigungen sind auch zum Nachbargrundstück hin. Da die Grenzmarkierungen afaik ebenfalls eine kleine Toleranz haben dürfen, müßte ich diesen noch mal genau vermessen lassen. Das kostet Zeit und Geld und beides ist im Moment nicht vorhanden.
Da der Nachbar trotz aller Gründe sich nicht überreden ließ den Zaun abzubauen, werde ich auch alle weiteren Versuche sein lassen. Auf einen Rechtstreit möchte ich nicht hinaus.

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#11
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wegen der Probleme mit der zu schmalen Zufahrt während der Bauphase solltet Ihr Euch mal mit dem sogenannten Hammerschlags- und Leiterrecht (im Nachbarrecht zu finden) befassen. Da gäbe es durchaus - im Notfall - die Möglichkeit, den Zaun vorübergehend zu demontieren. Nach entsprechender Vorankündigung.

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#12
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Es wäre auch angebracht sich zu erkundigen,wer überhaupt für die Erstellung des Zaunes an dieser Grenze zuständig ist,ich meine mal gehört zu haben,dass der Eigentümer immer zu einer bestimmten Seite hin für den Zaun zuständig ist,bei uns hier ist es wenn man auf dem Grundstück steht die rechte Seite (betreffend Schleswig-Holstein). Wie andre Bundesländer das jetzt handhaben weiß ich nicht.

Vielleicht kann man dem Nachbarn eine vorübergehende Demontage auch begründen,dass eine vorsorgliche Demontage allein aus Schutz vor Beschädigung erfolgt.
Du schreibst was von Auffüllen einer Senke,die sich nach deiner Beschreibung auch zur Nachbarseite erstreckt? Mit einem Auffüllen von fremdem Grundstück wäre ich sehr vorsichtig,auch dazu benötigt man die Meinung des Nachbarn bzw dessen OK.
Was,wenn er sich dagegen auch sträubt? Dann bleibt dir nix andres übrig,mit den L-Steinen deine Auffahrt zu versehen,allerdings wird spätestens zu diesem Vorhaben der Zaun weichen müssen,denn die Teile werden in das Erdreich gesetzt und das benötigt von Haus aus Platz,auch ein wenig Richtung Nachbargrundstück,welches man allerdings nach dem Setzen der Steine wieder anarbeitet.
Spätestens bei diesem Vorhaben wäre da der Zaun störend und würde evtl sogar umfallen,wenn du den Pfählen den Halt nimmst,und das kann evtl dann auch weh tun,wenn so ein Zaun umfällt....

Also über ne Einigung mit dem Nachbarn geht so gut wie nix,da beißt die Maus keinen Faden ab.
Mir hat mal jemand gesagt, man dürfe sich mit seiner Verwandtschaft in die Haare bekommen,auf die kann man notfalls verzichten,aber man muß sich mit seinen Nachbarn gut stellen,denn man ist angewiesen auf sie.
Vor allem in deinem Falle,wo du grad am Bauen bist.

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-- Editiert am 11.06.2010 19:47

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