Person mitnehmen bei NK-Prüfung?

17. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Person mitnehmen bei NK-Prüfung?

Hallo,

eine junge Frau hat Probleme mit der NK-Abrechnung des Vermieters.
Der Vermieter muss Einsicht gewähren in die Rechnungen, die der NK-Abrechnung zu Grund liegen (Kopien verweigert er - wohl zurecht, wie der Mieterbund ihr mitteilte).

Ich möchte ihr helfen, weil sie sich überhaupt nicht auskennt und habe ihr angeboten mitzukommen, wenn sie in der Wohnung des VM Einsicht nehmen kann. Der Mieterbund meinte, das sei nicht möglich, wenn der VM es nicht zulasse.

Kann die Frau mich beauftragen, Ihre NK-Abrechnung zu prüfen? Mir also eine Vollmacht ausstellen oder kann der VM dies auch ablehnen?

Danke für euer Antworten,
Heike

-- Editiert von HeHe am 17.10.2006 08:19:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Grundsätzlich kann ja jeder eine andere Person bevollmächtigen. Wenn man das durch Vorlage einer Vollmacht nachweisen kann, sollte das kein Problem sein.

Ich denke mal, daß der Vermieter dies allenfalls aus schwerwiegenden nachvollziehbaren Gründen ablehnen darf - zB wenn der Mieter mit einem Haufen Personen in der Vermieterwohnung erscheint oder der Bevollmächtigte mit dem Vermieter persönlich verfeindet ist usw.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo Wald-hase,

danke für deine Einschätzung, teile ich auch. Werde es so versuchen.

Grüße, Heike

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