Parkplatz in Wohnanlage fremdvermietet

25. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
kaufzwang51
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Parkplatz in Wohnanlage fremdvermietet

Hallo,
Verwaltung und Eigentümergemeinschaft wollen Parkplätze, die sich in der Wohnanlage befinden und auf denen Eigentümer der Wohnungen teilweise schon seit Jahrzehnten ihr Auto gewohnheitsmäßig abstellen, neu ausschildern und gegen Bezhalung einer Miete oder einer Kaufsumme neu vermieten oder verkaufen, wobei auch an Nichtbewohner vermietet werden soll, falls sich nicht genügend Interessenten aus der Gemeinschaft melden. Die Parkflächen sind bisher Gemeinschaftseigentum. Meine Frage: Ist diese Veränderung durch Mehrheitsbeschluss durchzusetzen?
Vielen Dank schlon mal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Edelmieter
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)

Soweit es sich um eine Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz handelt, bedarf die Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum einer Vereinbarung aller grundbuchlich eingertragenen Eigentümer. Ein Verkauf dürfte somit Ausscheiden.

Inwieweit einzelne Plätze vermietet werden können, läßt sich ohne genauere Kenntnisse der Gegebenheiten (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Vereinbarungen etc.) nicht beantworten.

-- Editiert von edelmieter am 25.06.2005 20:15:16

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Parkplätze liegen auf Gemeinschaftseigetum und daher könnt ihr per Mehrheitsbeschluss eine Parkplatz-Ordnung erlassen. In dieser sollte geregelt werden a) erstmalige Vergabe (Eigentümer, Ehepartner, Kinder, Mieter in der Anlage, fremde),
b) jährliche Mietkosten
c) Kündigungsfristen
d) Warteliste (und wer die führt)
e) die Mieteinnahmen gehen an die Gemeinschaft (Instandsetzungsrücklage
Wir zahlen pro Platz 12,50 €.
Der Einzug des Geldes erfolgt mit dem Wohngeld (daher können Mieter nur über ihren Eigentümer anmieten). Nicht jeder Verwalter ist bereit, mit "Nichteigentümern" Verbindungen aufzunehmen (also in diesem Fall Bankeinzug). Also klärt das vorher mit eurem Verwalter.
Die Parkplätze sind auch weiterhin Gemeinschaftseigetum (nur dann eben mit Sondernutzungsrecht).

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