Nutzungsänderung einer Garage

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Nutzungsänderung einer Garage

Hallo Ihr Fachleute,
ich habe eine Garage. Sie liegt in Braunschweig in meinem Wohnhaus (Mehrfamilienhaus) im Keller, Es gibt insgesamt 2 Garagen, die beide von der Straße aus über eine ca. 4m lange Rampe nach unten befahrbar sind. Sie hat 19qm. Ich möchte die Garage nun nicht mehr für ein Fahrzeug, sondern für Holzarbeiten und als Lagerraum nutzen - alles privat. Außerdem will ich dann auch das Tor von einem Garagentor zu einer 2flügligen Holztür umbauen. Wie stelle ich es am geschicktesten an, dass ich das ganz offiziell darf?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!

Ps: Der Vermieter würde es erlauben und dem gehört das ganze Haus.

-- Editiert von Bewährungshelfer am 10.02.2018 22:07

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Der Eigentümer (Vermieter) müsste einen entsprechenden Antrag bei der Baubehörde stellen, der im Regelfall abgelehnt werden wird, weil die Baubehörde nicht möchte, daß Garagen zweckentfremdet werden, weil das dazu führt, daß mehr Autos Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Beschlag nehmen.
Versuchen kann der Vermieter es natürlich trotzdem.

Sinnvollerweise lässt man sowas einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt machen, der kann einem sagen, ob es überhaupt reale Erfolgsaussichten gibt, und wenn ja, wie man im konkreten Fall am besten den Antrag begründet.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Bewährungshelfer):
Wie stelle ich es am geschicktesten an, dass ich das ganz offiziell darf?

Blick in den Bebauungsplan nach Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze, wird diese nicht erreicht kann man es wohl vergessen.
Blick in die gültige Garagennutzungsverordnung, ob eine Umwidmung überhaupt Erfolg hat.
Ein Planungsbüro welches vom Eigentümer bezahlt wird, kann vor Ort wohl am besten die Einschätzung tätigen.
Meist wird es an der Anzahl der Stellplätze scheitern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Solange die geplante 2flüglige Holztür die Garagennutzung nicht verhindert, wird hierfür wohl keine Genehmigung erforderlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die Änderung der Tür ist nicht das Problem. Das Problem ist die Änderung der Nutzung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen