Nutzung und Baugenehmigung von Anbau unklar

25. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Navymick
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung und Baugenehmigung von Anbau unklar

Hallo,

Mein Schwiegervater besitzt ein Haus Bj 1933 an welchem sich ein Anbau befindet der seit ca 30 Jahren bewohnt war.

Der Anbau war früher ein Stall und wurde irgendwann von seinem Bruder aufgestockt und zum Wohnraum ausgebaut, Besitzer ist der Schwiegervater der seinem Bruder das ewige Wohnrecht eingeräumt hat.

Nun beabsichtige ich den Anbau zu modernisieren und dann selbst zu bewohnen.

Wie frage ich beim Bauamt denn am besten die Nutzung und das Vorhandensein einer Baugenehmigung an, ohne schlafende Hunde zu wecken.

Hinweis: ich weiß das es im Bauamt keine Baugenehmigung von vor 1948 mehr gibt, alles abgebrannt.

Gruß und Dank vorab

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Wie frage ich beim Bauamt denn am besten die Nutzung und das Vorhandensein einer Baugenehmigung an, ohne schlafende Hunde zu


Du widersprichst dir selber....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Erstmal ist der Sachverhalt ziemlich unklar beschrieben
Besitzer ist der Schwiegervater der seinem Bruder das ewige Wohnrecht eingeräumt hat.
- Der Schwiegervater ist vermutlich Eigentümer > Definition Besitzer "Abrissverfügung".

Ggf. musst du dich erkundigen ob im betreffenden Gebiet besondere Ausnahmeregelungen gelten.
Außerdem gibt es "normale" Ausnahmen
https://www.advocado.de/ratgeber/grundstuecks-und-immobilienrecht/baurecht/bestandsschutz-im-baurecht-auf-was-sie-bei-ihrer-eigenen-immobilie-achten-sollten.html
(den Begriff "Bestandsschutz" halte ich hier aber für sehr unglücklich gewählt, denn Bestandsschutz für ein rechtswidrig errichtetes/genutztes Gebäude gibt es nunmal nicht)
und möglicherweise wäre ein illegales Gebäude(teil) auch noch nachträglich zu legalisieren ("nachgenehmigen).
Erforderlichenfalls musst du dir eben die Hilfe eines Architekten holen, der die örtlichen Regelungen kennt.

Für's erste wäre m.E. ein Lageplanauszug sinnvoll.
Wenn hier der Anbau bereits erfasst ist, sind zumindest die Chancen höher, dass der Anbau irgendwann einmal genehmigt wurde. Wobei das in den Nachkriegsjahren recht lax gehandhabt wurde und ein "Bestand" im Lageplan keinen Ersatz für den Nachweis der Baugenehmigung darstellt.
Je nach Bundesland sind die Bezugsstellen unterschiedlich. Wenn der Lageplanauszug auch schon gleich, die für ein eventuelles Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Angaben (ebenso wieder abhängig vom Bundesland) enthalten soll oder die Angaben zur Einschätzung für eine eventuelle Nachgenehmigung empfiehlt sich wieder die Einholung über einen Architekten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lageplan_(Bauantrag)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Baufreak
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn der Gebäudeanbau in einem Lageplanauszug dargestellt ist, heißt das nur, dass es von der Vermessungsbehörde irgendwann mal im Liegenschaftskataster aufgenommen wurde. Das sagt aber nichts darüber aus, ob er baurechtlich genehmigt ist. Im Liegeschaftskataster ist alles abgebildet, was irgendwann mal als existent festgestellt wurde.

Meines Erachtens gibt es folgende mögliche Wege:
1. Wenn modernisieren heißt, dass nicht umgebaut sondern alles bloß Instandgehalten wird, kann man es einfach machen. Man läuft aber Gefahr, dass irgendwann mal jemand auffällt, dass der Anbau illegal ist und dann eine Beseitigung droht, falls eine Nachgenehmigung nicht möglich ist. Je nachdem wieviel Geld die Modernisierung kosten soll, sollte man sich das gut überlegen.
2. man geht offen auf das Bauamt zu, sagt was man vorhat und fragt, ob es dafür einer Genehmigung bedarf. Man stellt die bestehende Bebauung als Bestand, also schwarz, dar und und evt. Umbauten rot/gelb. Und dann wird man hören, ob das als genehmigungspflichtig eingeordnet wird und ggf. auch, ob es Bedenken hinsichtlich des Bestandsschutzes des Anbaus gibt.

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