Nutzung Grünstreifen

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Neuling100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung Grünstreifen

Hallo zusammen,

Es liegt folgende Situation vor und ich weiß nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten ich dabei habe, um darauf angemessen zu reagieren und ich hoffe, ihr könnt mir einen guten Rat geben:

Meine Frau und ich haben vor 9 Jahren ein Häuschen am Rande einer ländlichen Kleinstadt im Neubaugebiet gebaut, das direkt an einem ca. 25m breiten Grünstreifen grenzt. Hinter dem Grünstreifen befinden sich nur noch Anbaufelder. Der Grünstreifen wird laut Stadtrat wegen Geldmangels in den nächsten 20 Jahren nicht bebaut. Nachbarn, die vor uns gebaut haben, nutzen einen Teil des Grünstreifens als Gemüsegarten, andere wiederum haben die gesamte Breite des Grünstreifens mit Rasen ausgesät und darauf sogar einen Schuppen gebaut und ihn eingezäunt. Sieht auch alles top-gepflegt aus.
Als wir nach einem Jahr Nachwuchs bekamen, hielten wir Ausschau nach einem Spielplatz. Es gab in der Kleinstadt einen Spielplatz, aber dieser bestand nur aus einer Wippe und zwei Schaukeln. Auf diesem Spielplatz fand man so gut wie keine Kinder. So gut wie alle Hausbesitzer hatten in ihrem Garten bessere Spielgerätschaften für ihre Kinder aufgestellt als auf dem Spielplatz. So hatte ich auch angefangen, einen Teil des Grünstreifens mit Rasen zu säen und ein Spielhaus, eine kleine Schaukel und später als meine 2 Kinder in den Turnverein gingen, eine Slackline darauf gestellt, damit unsere Kinder etwas Platz zu spielen und zu üben haben.
Acht Jahre sind vergangen und es hatte sich niemand darum geschert. Im letzten Sommer hatte ich den eingesäten Teil des Grünstreifens mit einem Zaun eingefriedet, weil unsere Kinder sich einen Hund wünschten, den wir im Garten auch freilaufen lassen wollten. Vor ein paar Jahren hat ein Landwirt in der Nachbarschaft gebaut und auf seinem leeren Grundstück, das direkt neben unserem angrenzt, seine ganzen Landwirtschaftsgeräte abgestellt. Er hatte, als ich den Zaun aufgestellt hatte, sich darüber beschwert, dass er seitdem mit seinem Traktor und den Gerätschaften nicht mehr richtig hantieren kann.
Nun habe ich ein Schreiben von der Kreisverwaltung erhalten, in dem mir darin mitgeteilt wurde, dass ich die Sachen und den Zaun zurückbauen muss. Nach Rückfrage an die Kreisverwaltung wurde uns mitgeteilt, dass jemand uns angezeigt habe.


Nun die Frage:
Die Kreisverwaltung weist mich mit einem Paragraphen aus der Landesbauordnung an, alles zurückzubauen, aber gleichzeitig dürfen meine Nachbarn den Grünstreifen weiter nutzen. Ist das so rechtlich ok von der Kreisverwaltung?
Acht Jahre lang galt: "wo kein Kläger, da kein Richter", aber nun hat jemand den Stein ins Rollen gebracht. Bin dann nur ich betroffen, weil ich angezeigt wurde oder müssen auch die anderen Nachbarn zurückbauen? Ich möchte auf keinen Fall meine anderen Nachbarn anzeigen. Was darf ich sagen, ohne dabei meine Nachbarn anzuschwärzen?
Uns ist es im Grunde genommen egal, denn die Pflege des Rasens ist ohnehin sehr zeitintensiv, aber es geht um meine Kinder, denn die verlieren ihren Platz zum Spielen. Wir wollten ohnehin alles abbauen, wenn die Kinder aus dem Hause sind.

Wenn ihr guten Rat für uns habt, wie wir in solch einer Situation handeln können, würdet ihr uns schon sehr helfen.

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Neuling100):
Acht Jahre lang galt: "wo kein Kläger, da kein Richter", aber nun hat jemand den Stein ins Rollen gebracht. Bin dann nur ich betroffen, weil ich angezeigt wurde oder müssen auch die anderen Nachbarn zurückbauen?

Kommt darauf an, ob die Nachbarn auch zum Rückbau aufgefordert wurden oder nicht.
Zitat (von Neuling100):
Wir wollten ohnehin alles abbauen, wenn die Kinder aus dem Hause sind.

Nun wenn die Kinder nicht morgen aus dem Haus sind, wird man wohl nicht darauf warten können.
Zitat (von Neuling100):
Ich möchte auf keinen Fall meine anderen Nachbarn anzeigen. Was darf ich sagen, ohne dabei meine Nachbarn anzuschwärzen?

Dann braucht man auch nichts sagen, oder hat man unbedingt das Bedürfnis hier das der Behörde mit zu teilen?
Zitat (von Neuling100):
Wenn ihr guten Rat für uns habt, wie wir in solch einer Situation handeln können, würdet ihr uns schon sehr helfen.

Der einfachste Weg ist Rückbau, der teuere Weg dann die Abrissverfügung und den Rückbau beauftragt die die Behörde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Neuling100):
Wenn ihr guten Rat für uns habt, wie wir in solch einer Situation handeln können, würdet ihr uns schon sehr helfen.


Du hast eine Rückbauverfügung erhalten, die zudem ein Grundstück betrifft, was Dir nicht gehört.

Was soll man Dir da raten außer dem Verwaltungsakt Folge zu leisten.

Fremden ungenutzten Grund ohne Beschädigung zu nutzen ist das eine, aber das Grundstück auch noch einzufrieden um damit die Nutzung auch durch andere einzuschränken, ist schon heftig.

Zitat (von Neuling100):
Die Kreisverwaltung weist mich mit einem Paragraphen aus der Landesbauordnung an, alles zurückzubauen, aber gleichzeitig dürfen meine Nachbarn den Grünstreifen weiter nutzen. Ist das so rechtlich ok von der Kreisverwaltung?


Mir fällt ohne genaue Kenntnis der hier nicht benannten Bauordnung nichts ein, was gegen die Verfügung sprechen würde, oder mit anderen Worten: wie man sie rechtlich angreifen könnte.

Die Abschweifung zu den anderen Nachbarn versteh ich nicht. Hier geht es doch um einen genau bezeichneten Teil des Grünstreifens. Die anderen Teile die von Deinen Nachbarn genutzt werden - und die möglicherweise sogar eine Nutzungsgenehmigung eingeholt haben - sind davon doch überhaupt nicht betroffen.

Außerdem ist nach "dürfen" also Genehmigung und "machen" im Sinne von Duldung zu unterscheiden.
Du erwähnst ja selbst - wo kein Kläger, da kein Richter.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Neuling100):
Wenn ihr guten Rat für uns habt, wie wir in solch einer Situation handeln können, würdet ihr uns schon sehr helfen.


Du hast eine Rückbauverfügung erhalten, die zudem ein Grundstück betrifft, was Dir nicht gehört.

Was soll man Dir da raten außer dem Verwaltungsakt Folge zu leisten.

Fremden ungenutzten Grund ohne Beschädigung zu nutzen ist das eine, aber das Grundstück auch noch einzufrieden um damit die Nutzung auch durch andere einzuschränken, ist schon heftig.

Zitat (von Neuling100):
Die Kreisverwaltung weist mich mit einem Paragraphen aus der Landesbauordnung an, alles zurückzubauen, aber gleichzeitig dürfen meine Nachbarn den Grünstreifen weiter nutzen. Ist das so rechtlich ok von der Kreisverwaltung?


Mir fällt ohne genaue Kenntnis der hier nicht benannten Bauordnung nichts ein, was gegen die Verfügung sprechen würde, oder mit anderen Worten: wie man sie rechtlich angreifen könnte.

Die Abschweifung zu den anderen Nachbarn versteh ich nicht. Hier geht es doch um einen genau bezeichneten Teil des Grünstreifens. Die anderen Teile die von Deinen Nachbarn genutzt werden - und die möglicherweise sogar eine Nutzungsgenehmigung eingeholt haben - sind davon doch überhaupt nicht betroffen.

Außerdem ist nach "dürfen" also Genehmigung und "machen" im Sinne von Duldung zu unterscheiden.
Du erwähnst ja selbst - wo kein Kläger, da kein Richter.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuling100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Berry für Deine hilfreichen Gedanken.

Zitat:

Fremden ungenutzten Grund ohne Beschädigung zu nutzen ist das eine, aber das Grundstück auch noch einzufrieden um damit die Nutzung auch durch andere einzuschränken, ist schon heftig.


Wenn es eine Einschränkung wäre, würde ich das verstehen, aber dem Landwirt steht ein Grünstreifen von 25m x 90m zur Verfügung, um seine Maschinen zu rangieren.
Leider sehe auch ich keine rechtlichen Alternativen und ich denke, ich werde Deinen Rat befolgen und der Anordnung Folge leisten. Es ist nur schade, dass ich ohnmächtig zusehen muss, wie ein schöner Grünstreifen, den ich all die Jahre gemäht hatte, zuwuchert und verkommt. Die Gemeinde schickt nur einmal im Jahr eine Mähtruppe. Und schade für meine Kinder!

Allen anderen, die mir geantwortet haben, danke ich ebenfalls für ihre hilfreichen Kommentare. Ich hatte gehofft, mit eurer Hilfe einen Weg zu finden, der für alle Seiten akzeptabel ist, aber Vorschrift ist wohl Vorschrift.

Vielen Dank!
Neuling.




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Wahrscheinlich war der Zaun zuviel des Guten. Denn damit machst du für nichtwissende deutlich, dass der Grünstreifen DEIN Eigentum ist. Was er ja nicht ist.

Ich würde folgendes machen:
Mal mit den Nachbarn sprechen und dann gemeinsam bei der Behörde vorsprechen. Ziel: Ein Nutzungsrecht mit einem festgelegten Rahemn, was auf der Fläche erlaubt ist und was nicht.

Als Gegenleistung verpflichten sich die Nachbarn, die Fläche zu pflegen. Da hat die Behörde dann ja auch was von.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Fremden ungenutzten Grund ohne Beschädigung zu nutzen ist das eine, aber das Grundstück auch noch einzufrieden um damit die Nutzung auch durch andere einzuschränken, ist schon heftig.

Beides ist im übrigen durchaus eine Straftat.



Der Zaun war wohl zuviel.
Denn oftmals gilt bei unmittelbar angrenzender landwirtschaftlicher Fläche ein "Schwengelrecht". Das bedeutet das - selbst wenn es eigener Grund und Boden wäre - man mit Hindernissen wie Zäunen bis zu 1m Abstand halten müsste.



Zitat (von cirius32832):
Mal mit den Nachbarn sprechen und dann gemeinsam bei der Behörde vorsprechen. Ziel: Ein Nutzungsrecht mit einem festgelegten Rahemn, was auf der Fläche erlaubt ist und was nicht.

Als Gegenleistung verpflichten sich die Nachbarn, die Fläche zu pflegen. Da hat die Behörde dann ja auch was von.

Das erscheint mir zielführend.

Und als erstes mal den Zaun weg vom fremden Grundstück. Als Zeichen guten Willens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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