Neubau nach Abriss und Baumbestand

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)
Neubau nach Abriss und Baumbestand

hallo, ich bin nicht sicher, ob es ins Bau- oder ins Nachbarrecht gehört:
Mein Nachbar hat ein altes Wohn-Gebäude bis zum Kellerwerk abgerissen und baut nun an gleicher Stelle aufs alte Kellerwerk ein neues Wohnhaus. Das Kellerwerk steht direkt an der Grenze zu meinem Garten. Das alte Dach war ein Pultdach, die Dachrinne lief rechtwinklig zu meinem Grundstück, das neue ist ein Spitzdach, die Dachrinne, verläuft jetzt parallel, da seine Mauer bereits an der Grundstücksgrenze verläuft, sogar über mein Gründstück.
In meinem Garten steht ein Wallnussbaum. Mit dem alten Gebäude mit dem alten Dach und der quer verlaufenden Rinne war das nie ein Problem, aber zukünftig werden die Blätter meines Baums in seine neue Dachrinne fallen.
Ich hatte ihn gebeten, bei den Planungen zu berücksichtigen, dass der Baum da steht und gleich einen entsprechenden Schutz anbringen zu lassen, ich hatte ihm auch erlaubt, soweit das für seinen Gerüstbau in meinem Garten nötig ist, Ästchen zu kappen. Das Gerüst steht mittlerweile 4 Monate.
Bis hierhin waren wir uns weitgehend einig.

Gestern komme ich nach Hause und er hat Äste im Abstand von 3 bis 4 metern zu seinem Grundstück gekappt, also Äste, die ausschließlich über meinem Grundstück wuchsen. Zudem hat er die Arbeiten unsachgemäß durchgeführt (von oben eingesägt, bis sie nach unten abgebrochen sind). Die Äste hat er liegengelassen.
Über bisherige Beschwerden (hauptsächlich Bauschutt auf meiner Seite, z.B. die komplette Verfüllung eines Gartenteichs) versprach er, nach Abschluss der Bauarbeiten alles wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Darauf habe ich mich jedesmal eingelassen, vorheriger Zustand geht nun nicht mehr.

nun meine Fragen:
gibt es irgendein Recht, mit dem er meinen Baum beschneiden durfte?
bin ich als Besitzer des Baums oder ist er als Ersteller einer daneben und tiefer liegenden Dachrinne verantwortlich für den (Laub)Schutz seiner Dachrinne?
Ist er für die Entsorgung der Äste, die er abschnitt, zuständig oder ich?
Eigentlich werden Walnussbäume nicht beschnitten, steht mir zu, dass er einen Baumschneider die Arbeiten wenigstens sachgemäß nachschneiden lässt, ?
Bin ich verpflichtet meinen Baum stutzen (es geht ausschließlich um Äste über meinem Grundstück) oder Änderungen an meinem Garten vorzunehmen, weil er ein anderes Gebäude baut, als bisher dort stand?

und, bisher verlief alles mündlich vor Ort oder telefonisch, ich möchte ungern mit Einschreiben anfangen, habe aber leider die Erfahrung, dass Menschen lügen und mündliche Absprachen dann nicht nachweisbar sind:

Reicht nötigenfalls eine SMS/Nachricht mit dem Smartphone für einen späteren Nachweis meiner Beschwerden?


vielen dank für Eure antworten

P!

-- Editiert von Patience! am 11.07.2018 16:42

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119317 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Patience!):
Reicht nötigenfalls eine SMS/Nachricht mit dem Smartphone für einen späteren Nachweis meiner Beschwerden?

Wenn man beweisen kann, das es zugegangen ist, reicht das. Ist genau wie beim gesprochenen Wort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Hier kommen mehrere Probleme zusammen:

1. Die Regenrinne darf nicht über dem Nachbargrundstück verlaufen. Das ist ein Überbau, den man nicht dulden muss, zumal es in diesem Fall ja anscheinend vorher ohne Überbau gelöst war.

2. Der Nachbar hat kein Recht, Äste auf dem fremden Grundstück zu beschneiden. Selbst wenn die Äste auf sein Grundstück hinüberragen, darf er sie nicht selbst schneiden, sondern muss zuerst den Eigentümer des Baumes auffordern, den Überhang zu beseitigen (und auch nur, wenn der Überhang die Nutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt). Außerdem gibt es Gemeinden, in denen Walnussbäume unter die Baumschutzverordnung fallen und daher überhaupt nicht ohne Genehmigung beschnitten werden dürfen.

3. Die Nutzung des Nachbargrundstücks kann im Rahmen von Bauarbeiten nötig werden, muss aber in jedem Fall möglichst schonend ausgeübt werden. D.h. auch nur so kurz wie möglich und entstehende Schäden müssen so klein wie möglich gehalten werden und selbstverständlich behoben werden.

Ich würde mich nicht auf eine SMS verlassen.

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#3
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

vielen Dank für Eure Einschätzungen, ich dachte an eine SMS/Handynachricht, die eine Antwort "erfordert",
aber wahrscheinlich hast du recht, wer den verfüllten Gartenteich als aufschiebbar empfindet, verkennt wahrscheinlich den Schaden,
in meinem und den anderen angrenzenden Gärten wohnen Hirschkäfer, Eidechsen, Libellen, er sieht wahrscheinlich nur "Unrat" in dem, was die zum Leben brauchen

dass die Regenrinne oberhalb meines Gartens verläuft, hatte er mit mir abgesprochen, das stört mich auch nicht,
ebensowenig wie das Gerüst, die arbeiten wenn ich auch zur Arbeit bin,
vorher war wie gesagt das ganze Gebäude 90° gedreht, ursprünglich wollte er noch entlang der Grenze verlängern, das hab ich nicht genehmigt, das was er jetzt macht, soll das vom Bauamt genehmigte sein.

Baumschutzverordnung, Danke, ich suche...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

so,
Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung hab ich für unsere Stadt nicht gefunden, zusätzlich nachgefragt hab ich noch nicht.
ich hatte mich fürs Einschreiben mit Rückschein entschieden (den Rückschein mal wieder nicht erhalten, wozu gibts den überhaupt).

Welche Möglichkeiten hab ich überhaupt, was kann ich überhaupt unternehmen,
Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung???
Baumdoktor, der den Schaden begrenzt, auf dessen Rechnung ich sitzenbleibe?
Landschaftsgärtner, der meinen Garten wiederherstellt, auf dessen Rechnung ich sitzenbleibe?

Den Brief hat er vor 2 Wochen erhalten,
wie er dazu käme den Baum zu beschneiden, und wie er das wieder gut machen will.
Frist zwei bis 3 Wochen um die abgeschnittenen Äste, sowie seinen Dreck und Bauschutt wegzuräumen.

Seit einer Woche ist das Gerüst abgebaut, Bescheid gesagt hat er nicht. Die abgeschnittenen Äste liegen immer noch da, z.T. auf gesunden (soweit ich sie nicht weggezerrt hab), Müll und Bauschutt sind geblieben, Dreck & Baubohlen vom Gerüst sind sogar noch dazugekommen.

Fordern kann ich viel, welche Möglichkeiten hab ich, was durchzusetzen, womit kann ich drohen?
Was kann ich bzgl. des Baumes überhaupt fordern, ab ist ab, wie will man das ersetzen?
zu steht mir auch viel

Zitat (von cobold64):
3. Die Nutzung des Nachbargrundstücks kann im Rahmen von Bauarbeiten nötig werden, muss aber in jedem Fall möglichst schonend ausgeübt werden. D.h. auch nur so kurz wie möglich und entstehende Schäden müssen so klein wie möglich gehalten werden und selbstverständlich behoben werden.
aber wie kann ich dagegen vorgehen, wenn der nicht reagiert?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung hab ich für unsere Stadt nicht gefunden,


Die gibt es auch nicht in jeder Stadt.

Zitat:
Was kann ich bzgl. des Baumes überhaupt fordern, ab ist ab, wie will man das ersetzen?


Wenn der Baum nicht abstirbt wahrscheinlich nichts. Denn eigentlich hättest Du ja den Baumschnitt vornehmen müssen. Du hast also nicht nur keinen Schaden, sondern sogar eine Ersparnis.

Denkbar wäre allerdings, dass Du vom Nachbarn die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung forderst.

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#6
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Soweit ist alles gut benannt, aber wer einen Baum so in der Nähe des Nachbarn besitzt, sollte auch damit rechnen, dass Wurzelwerk seine Kanäle schädigen kann. Den zahlst Du dann. Lass das, was Du tust - Du bist zwar im Recht - ABER....

selber wissen.
Eine Baumschutzsatzung ist idr nicht für sowas gegeben, einfach fragen bei der Stadt. Absägen darf man Ihn z.Z auch nicht - Naturschutz - auch nicht zurückschneiden.
Da bahnt sich ein schöner langer Krieg an, bei dem es nur Verlierer gibt.
Die Fällzeiten sind idR Nov - ende Feb. wegen Naturschutzgesetz außerhalb bis 50 000€ Geldbuße - nur für notorische Sünder :)
Ich rate zum fällen - Problem gelöst.

-- Editiert von Larozin am 01.08.2018 09:29

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung hab ich für unsere Stadt nicht gefunden,

Die gibt es auch nicht in jeder Stadt.
also, ich hab jetzt "mal allgemein" nachgefragt, es gibt keine Baumschutzsatzung, aber Vorgaben von der Naturschutzbehörde:
Zitat:
Erlaubt ist dies (zurückschneiden) während der Fäll- und Rückschnittszeit für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. bzw. 29. Februar (Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz), was auch im Siedlungsbereich, also in Ihrem Hausgarten gilt. Außerhalb dieser Zeiten sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder deren Gesunderhaltung zulässig.
abgesehen davon sollte man Walnussbäume nicht außerhalb dieser Zeit schneiden, weil sie jetzt stark ausbluten können.
dazu schnitt er noch so unsachgemäß, die abgebrochenen Äste hinterlassen ja riesenwunden...

Zitat:
Was kann ich bzgl. des Baumes überhaupt fordern, ab ist ab, wie will man das ersetzen?


Zitat (von hh):
Wenn der Baum nicht abstirbt wahrscheinlich nichts. Denn eigentlich hättest Du ja den Baumschnitt vornehmen müssen.

wieso hätte ich 3 meter zurückschneiden müssen?
Der Baumstamm steht mit ca 7 metern zum Nachbargrundstück, das Hessische Nachbarrechtsgesetz (§ 38 HNRG) schreibt nur 4 vor ,
die Äste endeten ca 1mtr. vor der Grenze mit seiner an der Grenze stehenden Wand.
Dass er neuerdings ein Satteldach, traufseite zu meinem Garten mit Dachrinne auf halber Höhe des Baumes errichtet, kann mich kaum zum Rückschnitt verpflichten.

@ Larozin,
auch wenn ich jetzt zurückstecke, schützt mich das nicht vor Gegenforderungen, wenn von meiner Seite was passiert. im Übrigen, er betreibt Grenzbau auf einer ehemaligen Stallung, wo bisher kein Kanal war, sein Wohnhaus mit Kanalanschluss ist bisher auf der anderen Seite des Grundstücks.

aber gut, der Nachbar hat tatsächlich gestern angefangen aufzuräumen, die Äste und den Bauschutt wegzuschaffen, den verfüllten Gartenteich auszuräumen.
Sollte der Nussbaum nachhaltigen Schaden nehmen, habe ich jetzt das Einschreiben, das hoffentlich belegt, dass er ohne mein Einverständnis geschnitten hat und hoffentlich er für Folgen einstehen muss.
Sollt er keinen nachhaltigen Schaden nehmen und der Nachbar jetzt sorgfältiger mit meinem Eiegntum umgehn, werd ichs dabei belassen.

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