Hallo
Unser Neuer Nachbar hat das Grundstück neben an gekauft, ein langer grün streifen (hinter seinem Grundstück ) gehört uns ,dort steht auch etwas gelagert. Nun steht auf seinem Geundstück auch noch ein Schuppen von uns da er alles eingezäunt hat kommen wir nicht mehr da ran. Er hat sein Grundstück nicht vermessen lassen also er weiß nicht sicher (nur laut irgendwelchen alten Plänen) wo sein Grundstück anfängt und aufhört ) . So ist er der Meinung das ihm alles gehört und schmeißt seine Abfälle auf unser Grundstück. Jetzt würde ich gerne wissen ob er dazu verpflichtet ist sein Grundstück genau zu vermessen lassen???
Wir weigern uns ,unser Grundstück noch einmal zu vermessen da es kosten sind die wir nicht Haben.
LG
Nachbar macht Ärger.
2. Oktober 2018
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Frage vom 2. Oktober 2018 | 16:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar macht Ärger.
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 17:13
Von
Status: Unbeschreiblich (38436 Beiträge, 14002x hilfreich)
"noch mal?" Also Ihr habt das Grundstück schon mal vermessen lassen, dann habt Ihr doch alle Unterlagen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 17:22
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
nein, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.ZitatJetzt würde ich gerne wissen ob er dazu verpflichtet ist sein Grundstück genau zu vermessen lassen??? :
Warum "noch einmal". Reicht die erste Vermessung nicht?ZitatWir weigern uns ,unser Grundstück noch einmal zu vermessen da es kosten sind die wir nicht Haben. :
Berry
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32144 Beiträge, 5653x hilfreich)
Moin. Kompliziert.Zitatda er alles eingezäunt hat kommen wir nicht mehr da ran. :
Man könnte den neuen Nachbarn freundlich bitten, den Zaun für ein paar Tage mal eben zu öffnen, damit ihr euren Schuppen von seinem Grundstück entfernen könnt.
Man könnte bei der Gelegenheit fragen, warum er seine Abfälle auf euer Grundstück wirft. Vielleicht ist er tatsächlich der Ansicht, ihm gehöre dort alles. Man könnte auch fragen, OB er die Vermessung schon beauftragt hat.
Ihr habt bereits vermessen lassen, dann finden sich Grenzsteine ( evtl. muss man etwas buddeln). Oder im Schrank nach dem Ordner *Grundstück* suchen und hfftl. finden.
So könnte Nachbarschaft beginnen.
#4
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 17:41
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:er weiß nicht sicher (nur laut irgendwelchen alten Plänen) wo sein Grundstück anfängt und aufhört ) .
Fakt ist, Sie müssen wissen wo Ihre Grundstück anfängt und wo aufhört um ihm Überschreitung zu unterstellen.
Zitat:Nun steht auf seinem Geundstück auch noch ein Schuppen von uns
Und was macht ein Schuppen auf ein fremede Grundstück? Seit wann steht dort ind wer hat die gebaut?
#5
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39824x hilfreich)
ZitatJetzt würde ich gerne wissen ob er dazu verpflichtet ist sein Grundstück genau zu vermessen lassen??? :
Das dürfte sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben die für dieses Grundstück gelten.
ZitatWir weigern uns ,unser Grundstück noch einmal zu vermessen :
Warum auch? Wenn es amtlich vermessen wurde, dann stehen die Abmessungen ja fest und sind durch Grenzsteine markiert.
Das reicht dem Nachbarn die Grenzen eures Grundstücks auf zu zueigen. Mehr braucht man auch nicht.
#6
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 10:00
Von
Status: Schlichter (7210 Beiträge, 1514x hilfreich)
Ein klassischer Fall von "Miteinander reden".
Klären Sie die Grundstücksgrenze und auch, wie mit dem Schuppen auf fremden Grund umgegangen wird.
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