Nachbar Teil seines Grundstück an mich verkaufen

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)
Nachbar Teil seines Grundstück an mich verkaufen

Mein Nachbar möchte einen Teil von seine Grundstück an mich verkaufen, wie machen wir das, das es sehr kostengünstig ist?
Habe gehört das es neu vermessen werden muss, hoffe man kann mir hier weiterhelfen, das ich das ganze so günstig wie möglich machen kann.
Ist auch nicht viel, ist etwa eine Fläche von4 mal 8 Meter, hört sich komisch an wäre aber für mich sehr wichtig es zu kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario


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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Gebühren, die entstehen, lassen sich aus formellen Gründen gar nicht vermeiden.

Neuvermessung und Grundstücksteilung
notarieller Kaufvertrag
Grundbucheintrag
Grunderwerbssteuer

Das meiste hängt vom Kaufpreis ab.

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"Heike aus Bochum"

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

allein die Zerlegung kostet zwischen 400 und 1000 Euro ohne Umsatzsteuer
je Bundesland und Bodenrichtwert unterschiedlich

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)

OH das wird so Teuer!
Na meine Hoffnung war halt, das man das irgendwie umgehen kann.
Erbpacht, verschenken 1 Euro kaufen oder so.
Mein Nachbar würde alles mitmachen.


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18x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Einfach nur (gegen zu vereinbarende Vergütung) nutzen, ggf. entsprechende Last im Grundbuch eintragen, wäre keine Lösung?

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

meinst du die Baulast? Geht, wenn die Grundstücke an dieser Stelle aneinandergrenzen. Notargebühren, aber kein Vermesser zwingend notwendig.

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja die Grenzen aneinander.
Die ist so, das er sein Haus verkaufen möchte und ich halt das Kleine Grundstück von ihn haben möchte.
Würde das dann trotzdem gehen?


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Juristisch geht das. Problematisch wird es, falls Bebauung geplant ist. Baurechtlich gelten natürlich die "offiziellen" Grundstücksgrenzen (es sei denn, es wird eine Vereinigungsbaulast eingetragen, was hier aber kaum in Frage kommen dürfte).

Allerdings könnte ein potenzieller Käufer eine solche Eintragung als wertmindernd empfinden. Vielleicht möchte der ja gerade die in Frage stehenden paar Quadratmeter unbedingt dazuhaben. Dass der Nachbar sein Haus verkaufen möchte, wurde bisher nicht erwähnt. Unter diesen Umständen dürfte er wohl wenig Interesse haben, den Verkauf durch eine Baulast zu erschweren.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.05.2010 17:30:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)

Oh das ist ja doch gar nicht so einfach, hätte mir das einfacher Vorgestell.
Ok, mein Nachbar würde mir das Grundstück verkaufen um mir eine Gefallen zu tun.
Bebaut wird es nicht und kann es auch nicht.
Das wenn er mir dieses kleine Grundstück verkauft oder wie auch immer das den wert vom Verkauf des Hauses mindert ist ihn bewusst und nimmt er in Kauf.


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

das Grundstück wird nicht geteilt, nur ein Stück ist "reserviert" für den Nachbarn.
Daher spart man auch den Vermesser.

"friedrich-r" hat Recht, am besten ihr besprecht das nochmals untereinander. Solltet ihr euch einigen helfen Notar und Bau(ordnungs)amt weiter

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)

Was, bzw.. wie muss ich das machen?
Ist das den so, das ich das Grundstück besitze, oder kann der neue Besitzer eines Tages kommen und Anspruch drauf erheben?


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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

dein Nachbar übertragt dir das Recht das Grundstück zu nutzen, das Recht bleibt an dein grundstück "gebunden". Auch wenn der Nachbar verkauft ,bleibt das Recht bestehen, daher der Notarvertrag.

Ihr müsst euch über die Größe der Fläche klar sein, diese dann in einem Lageplan eintragen und euch auf einen Preis einigen.
Damit könnt ihr dann zum Notar gehen und diesen mit der Eintragung der Baulast beauftragen.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.05.2010 17:30:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)

Das mit der Baulast hört sich sehr gut an.
So würde es gehen, wenn ich die Fläche nutzen möchte und nicht bebauen möchte, richtig?
Bebauen möchte ich nicht und werde ich auch nicht.
Brauche das Grundstück nur um meine Ruhe zu haben, oder meine Sonnenliege dort aufzubauen.


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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Nicht bebauen kann man so nicht sagen, bei uns selber hat der Nachbar seine Terrasse auf unsere Hälfte überbaut, woanders wird die Baulast benutzt, wenn z.B. Garagen ohne Abstandsfläche an die Grenze gebaut werden.

WEnn ihr euch einig seid, geht zum Notar. Dann hast du PLatz für eine sehr große Liege.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.05.2010 17:12:28
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Und was soll daran Unsinn sein? Sehen wir uns zur Erläuterung doch einfach mal ein praktisches Beispiel an, z. B. hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=91898&

Da hat es auch einer nicht glauben wollen. Anwälte und Notare wissen aber, wie das geht, dementsprechend hat auch einer geantwortet.

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20x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bergteufel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 30x hilfreich)

Na da bin ich ja mal gespannt ob das geht.
Werde demnächst zum Notar gehen und mich erkundigen, bzw. das so auch gleich eintragen.


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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Einfach unter beschränkt persönliche Dienstbarkeit nachgoogeln, hilft weiter.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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