Muss man zum Wegerecht/ zum Weg Abstand halten

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Muss man zum Wegerecht/ zum Weg Abstand halten

Ich hab ein Grundstück, welches recht klein ist. Leider läuft auch ein Weg mit Wegerecht darüber. Muss ich dazu Abstand halten? Der mindestabstand zum Nachbar Grundstück wird davon nicht berührt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Was genau ist denn zum Wegerecht geregelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Das ist nicht konkret geregelt. Es gibt eine Zufahrt und ein Tor und einen befestigten Weg um die hinteren Grundstücke zu befahren. Dieser Weg ist sehr breit und sehr großzügig. Mein Bauvorhaben würde diesen Weg überhaupt nicht betreffen, schon aus optischen Gründen würde ich etwas Platz lassen. Die Frage ist : muss ich gewissen Abstand halten? Der Weg gehört zu meinem Grundstück, ich bin Eigentümer

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Wie breit ist der Weg ?
- Welche Autos müssen über diesen Weg fahren können ?
- Sind die hinteren Grundstücke bebaut?

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Solange das Wege- (und Fahr-?) recht gewährleistet wird, brauchst Du keinen Abstand halten. Abstandsflächen gelten nur für Grundstücksgrenzen. Theoretisch können Sie auch eine Tordurchfahrt überbauen, solange Breite und Durchfahrtshöhe eingehalten werden. Sie können ein Tor auch schließen, wenn Sie dem Wegeberechtigten einen Schlüssel geben.

Signatur:

lg.
R.M.

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#5
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Du brauchst keinen Abstand zu einem Wegerecht auf deinem eigenen Grundstück halten. Nur solltest du sicher sein wo das Wegerecht anfängt:_) Ein Wegerecht auf dem 18 Jahrhundert kann heute breiter sein :-)

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