Hallo,
bei einem Immobilienkauf gibt der Makler an dass die "Makler Provision in Höhe von 4,76 % des Gesamtpreises einschließlich MwSt." bezahlt werden muss, so steht es im Expose.
Wir sind anfangs davon ausgegangen dass die 4,76% inkl. MwSt. sind.
Gefunden habe ich dabei folgende Entscheidung:
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/maklercourtage-muss-inklusive-mehrwertsteuer-angegeben-werden.html
Jetzt meine Frage, hat der Makler die Angabe der MwSt. falsch angegeben? Denn letztendlich müssen wir, wenn zu den 4,76% noch die 19% MwSt bezahlt werden muss, ja mehr als 4,76% Maklerprovision bezahlen.
Müssen wir also noch die 19% MwSt. auf die Maklerprovision bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Muss auf die Maklerprovision noch MwSt. bezahlt werden oder ist das inkl.?
29. Dezember 2017
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Frage vom 29. Dezember 2017 | 12:56
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 23x hilfreich)
Muss auf die Maklerprovision noch MwSt. bezahlt werden oder ist das inkl.?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 13:49
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zitat"Makler Provision in Höhe von 4,76 % des Gesamtpreises einschließlich MwSt." :
Wenn das so im Expose steht, dann ist in der Provision die Mehrwertsteuer enthalten.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119999 Beiträge, 39814x hilfreich)
Man könnte hier duden.de/ mal schauen was die Wörter "einschließlich" und "inklusive" bedeuten ...
-- Editiert von Harry van Sell am 29.12.2017 14:11
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 14:09
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Haben bei Ihnen "einschließlich" und "inklusive" unterschiedliche Bedeutungen?Zitat:...dass die "Makler Provision in Höhe von 4,76 % des Gesamtpreises einschließlich MwSt." bezahlt werden muss, so steht es im Expose. Wir sind anfangs davon ausgegangen dass die 4,76% inkl. MwSt. sind.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 8. Januar 2018 | 19:04
Von
Status: Gelehrter (10684 Beiträge, 4205x hilfreich)
ZitatJetzt meine Frage, hat der Makler die Angabe der MwSt. falsch angegeben? :
Nein.
Man hat da wohl nur was "fehlinterpretiert".
Was der Makler geschrieben hat, ist dass auf den Kaufpreis (inkl. Mwst) seine Provision von 4,76% fällig wird.
Für einen Makler macht es schon einen Unterschied, ab nun 100.000€ oder 119.000€ als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
#6
Antwort vom 15. Januar 2018 | 07:31
Von
Status: Student (2113 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatWas der Makler geschrieben hat, ist dass auf den Kaufpreis (inkl. Mwst) seine Provision von 4,76% fällig wird. :
Sehe ich genauso.
Allerdings sollte der TE den Makler mal auf § 1 Abs. 1 der Preisangabeverordnung (PAngV) hinweisen.
Dort steht eindeutig, dass die Preisangaben ggü. Verbrauchern brutto anzugeben sind.
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