Missbrauch Wohnrecht

1. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)
Missbrauch Wohnrecht

Gibt es Möglichkeiten, ein eingetragenes Wohnrecht anzufechten, wenn es missbraucht wird?

Hintergrund:

-gemeinsamer Hauskauf
- Eintragung von Wohnrecht auf Lebenszeit für hälftige Zahlung Haus
- mittlerweile wird dieses nichts mehr voll erfüllt
- schriftlich Beleidigungen
- Rausekeln des Hauseigentümers aus seinem Haus
- Trennen von Telefonaten und Stromversorgung(Hauptanschlüsse jeweils in deren Wohnung)

Wir wären sehr gern bereit, dass Wohnrecht auszuzahlen, um das Haus verkaufen zu können. Dazu logischerweise keine Bereitschaft.

Gibt es ein Gesetz, welches uns als Eigentümer helfen könnte?

Vielen Dank schon mal!

Sharona

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Verwahrlost Haus und Grund...?

Die anderen Vergehen könntet ihr zur Anzeige bringen, aber hier liegt eher menschliches Versagen vor, das mit dem Haus selbst an sich nicht viel zu tun hat.... Leider!

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Habe mal gehört, dass bei einer Neubeleihung des Hauses mit dem Wohnrecht, weil man z.b. neues haus kauft, das Wohnrecht in den nachrang tuscht- sonst gewährt die Bank kein Darlehen, und hier durch die Wohnrechtbesitzer sich oft zum Auszahlen des Wohnrechtes bereiterklären.
Sonst müsst ihr nachweisen, dass die Räume zerstörrt oder nachhaltig unbewohnbar gemacht werden.
Auch nicht wirklich positiv.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

...Habe mal gehört, dass bei einer Neubeleihung des Hauses mit dem Wohnrecht, weil man z.b. neues haus kauft, das Wohnrecht in den nachrang tuscht- sonst gewährt die Bank kein Darlehen, und hier durch die Wohnrechtbesitzer sich oft zum Auszahlen des Wohnrechtes bereiterklären...
Da hast Du aber was falsches gehört! Das Wohnrecht rutscht nicht "automatisch" in den Nachrang. Im Gegenteil, wenn der Berechntigte nicht bereits ist, dem Gläubiger Vorrang vor seinem Recht einzuräumen, hat der Käufer ein Problem.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ich würde mich vor Ort von einem Anwalt beraten lassen, der genau lesen kann, wass denn mal vereinbart wurde. Da Wohnrecht gegen Zahlung gewährt wird (eigentlich nichts anderes wie Miete, oder?), kann es sein, dass das Wohnrecht widerrufen werden kann, wenn Zahlungen nicht erfolgen. Hängt sicher auch von der Zahldauer/Umfang ab.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Leider ist die finanzielle Verpflichtung ziemlich schwammig formuliert und weitere Voraussetzungen stehen auch nicht im Notarvertrag.

Ich hatte jetzt eher in die Richtung unzumutbare Härte oder so gedacht, da wir durch die Struktur dieses Hauses bzw durch die nicht teilbare Wärme- und Wasserversorgung dieses auch nicht hälftig verkaufen können aber trotzdem ja weiter die Abzahlung tätigen müssen.

Notfalls würde ich auch unseren Arzt mit ins Boot holen, was für gesundheitliche Schäden uns durch deren Verhalten entstanden sind und noch zu befürchten waren.

Unser Hausarzt hat mir ganz klar gesagt "Sie müssen dort raus, ansonsten gehen ihr Mann und sie kaputt!".

Uns geht es ja Gott sei Dank wieder besser, aber halt nur, weil wir Abstand haben.

Ich sehe es mittlerweile auch so, dass wir einen Anwalt brauchen, der sie aus unserem Haus raus kriegt. Wir verkaufen das Haus und dann sollen sie sich von ihrem finanziellen Anteil das kaufen, was sie wollen - die Hauptsache weit weg von uns!

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Bei uns ist es jetzt so eskasliert, dass mein Mann das Haus nur noch los werden will.

Wir werden jetzt - auch anwaltlich - in allen Richtungen gegen sie vorgehen.

Am Montag haben wir einen Termin mit einer Immobilienmarklerin und daher nochmal meine Frage.

Haben wir das Recht - von mir aus nach einer gewissen Vorankündigung - den Wohnraum zu betreten. Sei es um Interessenten durchzuführen oder um Fotos für eine Verkaufsmappe zu machen?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Den Wohnraum könnt ihr betreten, auch mit Interessenten - Ankündigungsfrist so ca. 2 Wochen.
Aber eine andere Denkidee - den Kredit nicht mehr bedienen, dann wird die Bank das Haus zwangsversteigern, dadurch erlischt das Wohnrecht. Das Geld, welches überbleibt nach dem die Forderungen der Bank befriedigt wurde, geht dann an euch.
Oder diesen Gedanken mal laut aussprechen, wenn ihr euch im Haus aufhaltet.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo sika0304,

vielen Dank für deine Meinung.

Weisst du durch Zufall, auf Grund welcher Gesetzmässigkeit wir einen Zugang fordern können?

Die Idee mit der Zwangsversteigerung hatten wir auch schon und müssen diese Möglichkeit mit unserem Anwalt besprechen. Mit unserer Kundenberaterin der Bank haben wir schon das 1. Gespräch gehabt und ich denke schon, dass sie uns helfen will, besonders da meine Schwiegerratte auch bei ihr mittlerweile die Maske hat fallen lassen und ihr mit Klage gedroht hat.

Es geht uns ja vor allem darum, dass wenn wir die Zahlungen einstellen, die Zwangsversteigerung eingeleitet wird und nicht etwa mein Mann gepfändet und mit einer negativen Schufaeintragung beglückt wird.

Wir werden jetzt bis zum 7.7.08 warten müssen und dann alles mit dem Anwalt besprechen. Auf jeden Fall werden wir es mit aller Härte durchziehen, denn sonst werden wir nie Ruhe bekommen.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Eure Idee mit der Zwangsversteigerung funktioniert aber nur dann, wenn das Wohnrecht nachrangig zur Bankschuld eingetragen ist. Wenn jedoch das Wohnrecht im ersten Rang steht, bleibt es auch bei einer Zwangsversteigerung bestehen, mindert also den Wert des Hauses (und damit den auf Euch entfallenden Restbetrag) aus Sicht es Ersteigerers erheblich.

Allerdings halte ich es für moralisch nicht in Ordnung, auf diese Weise die Schwiegereltern aus "Ihrem" Haus zu werfen. Stattdessen solltet Ihr mitteinander reden und eine gütliche Einigung suchen.

Hinzu kommt, dass Ihr so oder so das Wohnrecht gewähren müßt. Geht dies nach einer Zwangsversteigerung nicht mehr im ursprünglichen Haus, müßt Ihr den Wohnberechtigten anderswo eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung stellen oder Schadenersatz leisten, da Ihr Euch als Eigentümer des Hauses verpflichtet habt, ein solches Wohnrecht zu gewähren, das sogar im Grundbuch eingetragen ist.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo c123,

vielleicht sollte ich dir mitteilen, dass es sich nicht um das (eventuell überschriebene) Haus meiner Schwiegereltern handelt. Sie haben das Wohnrecht im Gegenzug dafür erhalten, dass sie sich hälftig an allem beteiligen. Das machen sie nicht.

Sie hängten sich in unser Leben so massiv rein, dass dies bereits der Grund war, dass die 1. Ehe meines Mannes gescheitert ist (ich hatte in Gespräch mit meiner Vorgängerin). Wir haben lange ein Wochenendhaus gesucht, um ihnen wenigstens zeitweise nicht über den Weg laufen zu müssen. Mittlerweile wohnen wir dort, weil sie auch über die Nebenkosten versuchen uns finanziell zu schädigen.

Wir bekommen seitenlange beleidigende Briefe und mein Mann und ich sind dadurch gesundheitlich so angeschlagen, dass zeitweise sogar eine Krankschreibung im Raume stand. Und es tut mir leid - WIR müssen noch ein paar Jährchen arbeiten, bis wir vielleicht irgendwann mal im hohen Alter von 75 oder so eine Rente zu bekommen.

Meinem Mann seine Mutter geht in der Schikane und Bekämpfung anderer Menschen auf. Bis vor einem knappen Jahr war meine Vorgängerin das Ziel und nun bin halt ich es. Dafür versucht sie jetzt bei ihr wieder Land zu gewinnen.

WIR haben alles getan, um eine Eskalasion zu vermeiden, aber irgendwann reicht es mal. Und bei uns ist es jetzt so weit. Wir werden ALLE rechtlichen Mittel ausschöpfen, um unsere Interessen zu schützen.

Im Übrigen steht das Wohnrecht hinter den Banken und ich habe bereits dort vorgesprochen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt, denn auch diese Leute wurden von meiner Schwiegermutter schon mit Klagen bedroht. So hat halt jeder sein Hobby, aber unsere Berufung heisst nicht Opferlamm!

Viele Grüsse

Sharona, die hofft, dass du nie in eine solche Situation kommst!

P.S. Ich habe im Übrigen sogar heute noch ein gutes Verhältnis zu meinen Ex-Schwiegereltern, obwohl ich zu meinem Ex-Mann keinerlei Kontakt mehr habe. Es geht nämlich, wenn man will!

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Schon mal über groben Undank nachgedacht? Die Briefe mit den Beleidigungen könnten nützlich als Beweis dafür sein, dass die Schwiegereltern ihr Wohnrecht missachten. Sprecht auch das mal mit eurem Anwalt durch...:)

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Danke für den Hinweis - daran haben wir auch schon gedacht und werden unserem Anwalt die entsprechende Zuarbeit leisten. Ausserdem werden wir notfalls unseren Hausarzt mit ins Boot holen, der anhand seiner Unterlagen unsere Gesundheitsschäden nachweisen kann. Er riet mir auch, meinen Mann nach Möglichkeit komplett heraus zu halten. Leider hielt ich das auch nur eine gewisse Zeit aus und nun muss einfach ein Anwalt her. Wir wollen und können nicht mehr!

3x Hilfreiche Antwort

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