Mischgebiet - was darf gebaut werden?

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anja1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mischgebiet - was darf gebaut werden?

Hallo zusammen.
Wir wohnen seit 3 Jahren in unserem Neubau in einer kleinen Gemeinde.
Gegenüber unserem Haus (reines Wohngebiet) ist noch ein größeres Grundstück, welches zum Teil der Gemeinde gehört und zum Teil schon verkauft wurde. Es handelt sich um ein Mischgebiet. Das Mischgebiet und das Wohngebiet sind durch eine kleine Straße getrennt.
Auf den verkauften Teil des Mischgebietes soll eine Physiotherapie kommen.
Die Gemeinde beabsichtigt jetzt einen Verkaufladen (kleinen Supermarkt) und ein Cafe dort zu bauen/eröffnen auf den Teil, das noch der Gemeinde gehört.
Muss uns die Gemeinde informieren? Haben wir da mitzureden? Ich weiß nicht, ob ich das so gut finde, wenn wir hier zukünftig regen Verkehr haben...

Vielen Dank und liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Anja1988):
Haben wir da mitzureden?

Warum solltet ihr?

Zitat (von Anja1988):
Ich weiß nicht, ob ich das so gut finde, wenn wir hier zukünftig regen Verkehr haben...

Ich finde auch vieles nicht gut, aber wenn jeder seinen Senf dazugeben dürfte, würde überhaupt nichts gebaut werden. Irgendeinen stört es immer, auch wenn es einen viel größeren Nutzen für die Gemeinschaft hat.
Eure Nachbarn fanden euren Neubau bestimmt auch nicht toll und hätten lieber eine grüne Wiese gehabt.

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#2
 Von 
Anja1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hier ist ein Neubaugebiet, da hatte in den letzten Jahren jeder mal einen bauenden Nachbarn:-)

Mitreden....naja weil man ja als kleiner EFH Besitzer auch bei jeder Kleinigkeit den Nachbarn bzw. die Gemeinde fragen muss...

Also nicht anpampen, einfach antworten.
Aber das ist meistens in solchen Foren nicht möglich. Habe lange überlegt, in einem solchen Forum nachzufragen..ist ja immer das selbe

FRAGE: Was darf in einem Mischgebiet gebaut werden und nichts anderes

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Anja1988):
FRAGE: Was darf in einem Mischgebiet gebaut werden und nichts anderes



Das kommt drauf an:


https://dejure.org/gesetze/BauNVO/6.html



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Anja1988):
Mitreden....naja weil man ja als kleiner EFH Besitzer auch bei jeder Kleinigkeit den Nachbarn bzw. die Gemeinde fragen muss...

Ein kleiner Besitzer muss nicht bei jeder Kleinigkeit nachfragen, sondern nur bei Dingen, die die Gemeinschaft betreffen. Und darum geht es: Die Gemeinde (von Gemeinschaft) dient dazu die Interessen von allen zu vertreten. Daher im einem Fall die Nachfrage, im Anderem nicht.
Im Übrigen bestand die Möglichkeit
a) selber aktives Gemeindemitglied zu werden (Gemeinderat, Bürgemeister, Interessensgruppe, ...)
b) Klage gegen den Erlass des Mischgebietes einzureichen.
Falls das bereits vor eurem Kauf bestand:
c) Sich die Umgebung anzusehen, in die man zieht.

Zitat (von Anja1988):
FRAGE: Was darf in einem Mischgebiet gebaut werden und nichts anderes

Komisch, oben steht hinter viel mehr Sätzen ein Fragezeichen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anja1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir mussten bei jeder Kleinigkeit bei der Gemeinde anfragen, da unser Bebauungsplan aus dem vorvorletzten Jahrhundert stammt
Und auch natürlich alle Nachbarn fragen...

Grundstück war schon Mischgebiet bevor wir gekauft haben.
Gemeinderat werden nicht möglich--> niemand der jungen Gemeindemitglieder ist konservativ genug und die Wahl war, also wir beginnen haben zu wählen.

Bleibt leider keine Möglichkeit mehr übrig

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Anja1988):
FRAGE: Was darf in einem Mischgebiet gebaut werden und nichts anderes

Das bestimmt die Gemeinde andhand der örtlich geltenden Bauordnung.
Müsste man also mal zun Amt gehen und dort Einsicht nehmen, was dort gilt.

Und wenn der Gemeinde das nicht passt, dann kann die das auch durchaus ändern. Da sollte man dann die Bekanntmachungen im Auge behalten, die Einspruchs- und Klagefristen sind da recht kurz.



Zitat (von Anja1988):
Muss uns die Gemeinde informieren?

Unter Umständen.
Eventuell hat man auch schon informiert undmanhat es nur nicht mitbekommen.



Zitat (von Anja1988):
Haben wir da mitzureden?

Eventeuell. Kommt auf die genau Situation vor Ort an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Anja1988):

Wir wohnen seit 3 Jahren in unserem Neubau in einer kleinen Gemeinde.
Gegenüber unserem Haus (reines Wohngebiet) ist noch ein größeres Grundstück, welches zum Teil der Gemeinde gehört und zum Teil schon verkauft wurde. Es handelt sich um ein Mischgebiet. Das Mischgebiet und das Wohngebiet sind durch eine kleine Straße getrennt.
Auf den verkauften Teil des Mischgebietes soll eine Physiotherapie kommen.
Die Gemeinde beabsichtigt jetzt einen Verkaufladen (kleinen Supermarkt) und ein Cafe dort zu bauen/eröffnen auf den Teil, das
Haben wir da mitzureden?

Bei der nächsten Kommunalwahl...
Zitat:

Ich weiß nicht, ob ich das so gut finde, wenn wir hier zukünftig regen Verkehr haben...

Der Verkehr wird ja nicht im Wohngebiet stattfinden, sondern im Mischgebiet, und auf der Straße, die beide Gebiete trennt. Wenn man am Rand eines Wohngebietes wohnt, muss man damit rechnen, daß jenseits der Grenzen des Bebauungsplanes irgendwas anderes entsteht. Reine Industrie- und Gewerbegebiete werden üblicherweise durch Mischgebiete oder Landwirtschaft von reinen Wohngebieten getrennt. Aber mit einem Mischgebiet jenseits der Grenzen des Wohngebietes muß man rechnen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anja1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super. Vielen Dank für die Antworten.
Da werden wir morgen einfach mal direkt in der Gemeinde Anfragen, wie es weiter geht!

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