Mein Zaun auf meinem Grundstück nahe der Grenze we

14. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
BettinaK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mein Zaun auf meinem Grundstück nahe der Grenze we

Ich habe folgendes Problem für das ich im Internet bisher wenig gefunden habe, denn meist geht es um „Nachbarszäune auf meinem Grundstück", hier will mir aber der Nachbar verbieten, bei mir einen Zaun zu ziehen, obwohl ich ihn mindestens 15 cm innerhalb errichten will.

Vorweg: Ich wohne im Land Brandenburg. Es ist ein Neubaugebiet mit freier Bauweise der Häuser, auch im Bezug auf Zäune ist alles erlaubt bis Höhe 180 cm.

Das Neubaugebiet besteht seit ca. 2002. Ich habe 2008 eine Baulücke erworben und 2009 bebaut. Einzug: Dez. 2009. Mit dem Garten und somit mit Zäunen etc. konnte ich mich erst seit diesem Jahr (2011) beschäftigen.

Meine Nachbarn wohnen schon einige Jahre und haben entsprechend ihre Gärten angelegt. Nachbar zur linken hat einen ca. 1m hohen Maschendrahtzaun (nicht schön, aber ok), nach hinten und rechts eine direkt an die Grenze (evtl. sogar auf) die Grenze gesetzte Ligusterhecke, rund 190 cm hoch.

Mit der Hecke als solche habe ich KEINE Probleme.

Es hat sich aber ergeben, dass wir uns im Winter einen großen Hund (Welpen) angeschafft haben. Es blieb nicht aus, dass dieser auch mal entwischte, natürlich zu den Nachbarn.

Der Nachbar nach hinten war schon als „komisch" geoutet worden, aber wir hatten als solches keinen Kontakt. Zweimal kam er im Frühjahr an unsere Tür, um sich über den Hund zu beschweren. Ich brachte zum Ausdruck, wie sehr ich das bedauere und dass ich bald möglichst einen Zaun ziehen werde.

Jetzt zog sich die Sache mit dem Handwerker finden hin, so dass erst Ende Juni mit entsprechenden Zaunarbeiten begonnen werden konnte. Beabsichtigt ist einen ca. 120 hohen Holzzaun (Latten oder Staketen) zu errichten. In den Zwischenräumen soll die Hecke dann auch wieder durchwachsen (wie gesagt, es geht mir nur um Hundeschutz)

Da die Zweige der Ligusterhecke etwas wild gut 30- 40 cm in unser Grundstück hineinragten, forderte mich der Handwerker auf, die Hecke zu beschneiden, dass er einen graden Zaun ziehen könne. Dann habe ich dann die Hecke zurückgeschnitten, bis auf ca. 10 cm auf meinem Grundstück (also sie steht immer noch zu mir über). Natürlich ist die Hecke an sich durch die Maßnahme lichter geworden, aber sie soll ja wieder zu wachsen, und entsprechend habe ich geschnitten.

Von dem Handwerker wurden dann ein ca. 20 cm hoher Sockel (Beton) und die Halterungen für den Zaun. Der Sockel ruht auf einem Betonbett von ca. 5 cm Tiefe in den vorhandenen Boden. Der Sockel wurde gebaut, damit sich der Hund nicht unter dem Zaun durchgräbt (er buddelt sehr gerne). Die Außenkante des Sockels liegt immerhin rund 15 cm von der Grundstücksgrenze (innerhalb) entfernt.

Sonntag vor anderthalb Wochen (03.07.2011) kam der Nachbar wutentbrannt und schreiend an meine Wohnungstür. Er sagt, ich müsste die Hecke so akzeptieren wie sie ist, ich dürfe sie nicht beschneiden, ich müsse sie pflegen und erhalten. Ich dürfe keinen Zaun setzen und er werde mich verklagen. Meinen Einwand, dass er selbst sich über den Hund beschwert hatte und ich ihm gesagt hätte, dass ich einen Zaun ziehen werde, nahm er überhaupt nicht zur Kenntnis, sondern brüllte mich weiter in diesem Tenor an. Er sagte noch, der Vorbesitzer (Das Land Brandenburg, Verkäufer der Grundstücke, also keine Privatperson) hätte die Hecke auf der Grenze genehmigt. (Hierüber scheint es vermutlich aber nichts Schriftliches zu ergeben, denn ich wurde beim Kauf nicht darüber informiert, wohl aber erhielt ich vom Verkäufer Bauunterlagen von einem anderen Nachbarn, dem man eine Ausnahmegenehmigung erteilte, hier ging es um dessen Carport).
Als ich merkte, dass man mit ihm nicht reden kann, sagte ich zu ihm, dass er mich dann eben verklagen müsse und schloss vor ihm die Haustür. Ich hörte noch, wie er dann bei den Nachbarn weiterschimpfte.

In der darauffolgenden Woche kam es dann jedoch gar nicht zu weiteren Arbeiten an dem Zaun, sondern wir haben den Garten umgegraben, damit Pflanzungen erfolgen können.
Gestern, Dienstag, erhielt ich ein Einschreiben, in dem er mir, „nach unserem Grespäch" (welches Gespräch???, ich erinnere mich nur an einseitiges Schreien) weiter „Gesetzesverstöße" vorwirft. (Weitere Gesetzesverstöße ? Darf ich nicht meinen Garten umgraben? )
U.a. erwähnt er § 29 Nachbarschaftsrecht Brandenburg
( § 29 Anzeigepflicht: (1) Die Absicht, eine Einfriedung zu errichten, zu beseitigen, durch eine andere zu ersetzen oder wesentlich zu verändern, ist dem Nachbarn mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen; § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.).
Gut, ich habe ihm den Zaunbau nicht schriftlich angezeigt, aber immerhin 2 x im Zusammenhang mit dem Hund ja angekündigt. Ich war zumindest der Meinung, dass das reicht. So war es zumindest auch immer in der Vergangenheit, denn das ist jetzt schon das 4. Grundstück, wo ich einen Zaun ziehe und nie gab es Probleme.
Der Brief ging weiter so in dem Stil, und unter anderem schreib er, dass mit mir kein Gespräch möglich war. Aha!!!
Vielleicht noch zur Kenntnis:
Der Nachbar zur rechten, der auch eine Ligusterhecke auf der Grenze hat, hat kein Problem mit unseren Zaunwünschen. Im Gegenteil, wegen des Hundes ist er sehr daran interessiert.
Jetzt weiß ich überhaupt nicht, was ich machen soll:
1.) Welche Fehler habe ich gemacht?
2.) Was darf ich auf meinem Grundstück?
3.) Wie kann ich weitere Probleme vermeiden. Denn ich befürchte, dass er weiteren Ärger macht, sobald ich mich meiner Grenze nähere?
Ich bin sehr an guter Nachbarschaft (wobei mir, "Guten Tag und auf Wiedersehen, maximal Smalltalk", reicht), aber ich will halt keinen Ärger.
Vielleicht sollte ich erwähnen, dass genau dieser Nachbar es selbst gar nicht so besonders genau nimmt: Er hat eine Garagenrückwand zu meiner Grenze, die ist zumindest 3 m hoch, ganz sicher steht aber seine Satellitenschüssel, die exakt auf der Außenkante zu meiner Grundstücksgrenze befestigt ist, etwa 3,50 m vom Boden ab (Laut meiner Kenntnis darf auf der Grenze nichts höher sein als 3 m).
Ich finde die Antenne natürlich nicht schön, aber da ich selbst unkompliziert bin („nit ens so pingelig"), wäre mir das egal, auch Zweige oder Sträucher vom Nachbarn, die in mein Grundstück reinragen, stören mich nicht, das ist Natur. Ich habe auch nie was gesagt, denn Äste vom Heckenschnitt (nur 3 Seiten, für „meine Seite" fühlte er sich nicht verantwortlich) bei uns in den Garten fielen.
Mein Standpunkt ist: „Leben und leben lassen" und ich gehöre eher zu den Leuten, die selbst versuchen, möglichst korrekt zu sein, um Ärger aus dem Weg zu gehen, aber andererseits andere nicht zu drangsalieren.
Vielleicht könnt Ihr mir helfen
Bettina


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn der Zaun noch nicht fertig ist, dann sind ja bald die 14 Tage vorbei und du kannst weitermachen. Das kannst du ihm ja auch schriftlich mitteilen, wenn du willst.

Auf seine Vorwürfe würde ich nicht antworten, damit der Nachbar keinen neuen Grund findet, sich erneut aufzuregen. Irgendwann wird er sich an die Situation gewöhnt haben.

Selbst wenn die Hecke auf der Grenze steht und somit zwischen euren Grundstücken bereits eine Einfriedung existiert, bedeutet das nicht, das du auf deinem Eigentum nicht etwas genehmigungsfreies bauen darfst, z.B. einen Zaun. Wenn du dich unsicher fühlst, kannst du ja auch mal beim Bauamt vorbeigehen und dort nachfragen.
Auch die Hecke darfst du beschneiden, denn nach §35 (2) seit ihr gemeinsam für die Unterhaltung der Einfriedung zuständig, und dazu gehört bei einer Hecke natürlich auch das Beschneiden.

Allerdings solltest du dir unbedingt Klarheit verschaffen, wo genau die Grenze verläuft. Das kann für zukünftige Diskussionen nur helfen!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BettinaK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon mal für die erste, beruhigenden Antwort.

Zum Grenzverlauf: Neubaugebiet, Grenzsteine vorhanden, also unproblematisch, danach liege ich rund 15 cm von der Grenze entfernt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Er sagt, ich müsste die Hecke so akzeptieren wie sie ist, ich dürfe sie nicht beschneiden, ich müsse sie pflegen und erhalten.


Zur pflege einer Hecke gehört sicherlich auch das zurückschneiden.

quote:
Er sagte noch, der Vorbesitzer (Das Land Brandenburg, Verkäufer der Grundstücke, also keine Privatperson) hätte die Hecke auf der Grenze genehmigt.


Sehr interessant.
Erstens glaube ich das nicht und zweitens, wenn die Hecke genau auf der Grundstücksgrenze steht, dann bist du und dein Nachbar Eigentümer der Hecke und daher darfst du doch deine eigene Hecke auf deiner Seite so gestalten, wie du es willst.




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