Maße von Terrassentüren im Werkvertrag

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)
Maße von Terrassentüren im Werkvertrag

Hallo,

wir haben einen Werkvertrag zur Errichtung eines EFH geschlossen und stecken nun im Rohbau (Fenster gerade montiert). Zu unserem Erschrecken wurden im OG Terrassentüren verbaut, die nur eine geringe Durchgangshöhe von 184cm aufweisen. Es gibt nun unterschiedliche Auffassungen des GU und meines Gutachters, ob dies so richtig ist.

In der Ausführungsplanung stehen bei den Terrassentüren offenbar nur die Rohbaumaße. In dem Fall 1,01x2,01m. Das heißt in der Praxis, dass die Durchgangsfläche des Elements nur 184cm hat, mit einer entsprechenden Schwelle komme ich dann als 189cm Mensch gerade so durch. Es ärgert uns, dass diese mickrigen Türen so gar nicht zum ansonsten sehr schönen großzügigen Haus passen.

Der Gutachter sagt, bei den Maßen hätte man nicht von Rohbaumaßen ausgehen dürfen sondern dass dies die Durchgangshöhe ist. So sei es auch bei den Innentüren, die mit einer Höhe von 2,13m eingezeichnet sind, was ebenfalls die Durchgangshöhe angebe. Er fühlt sich durch den Werkvertrag entsprechend bestärkt.

Hier heißt es u. a.:
"Die Terrassentüren im Staffelgeschoss werden in H=201cm ausgeführt, hierdurch entsteht eine Stufe von ca. 15cm."

"Die Innentüren in Erd- und Obergeschoss werden erhöht in 213,5cm (Rohbauhöhe) ausgeführt."

Er sagte, eben diese Fixierung i. V. m. der Ausführungsplanung habe ihn, da er ebenfalls mit der Prüfung von Werkvertrag und Werkplanung beauftragt war, nicht dazu veranlasst, uns hier den Tip zu geben, höhere Terrassentüren zu verhandeln.

Wie ist das Ganze zu bewerten? Wovon muss man im Vertrag bei H=201cm ausgehen?

Wir sind echt enttäuscht. Haben extra nochmal Geld für einen Sachverständigen (Bauberater) ausgegeben, damit er über den Architektenplan und den Werkvertrag drüber schaut. Er hat auch einige wertvolle Tips gegeben aber hierzu eben nichts gesagt. Als Laie fällt einem bei der Durchsicht der Pläne auch nicht auf, dass bei einer Höhenangabe von 201cm am Ende noch Rahmen etc. abgezogen werden müssen.

-- Editiert von Summertime am 17.06.2018 13:46

Verbaut?

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44 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
Wovon muss man im Vertrag bei H=201cm ausgehen?

Da wir den Vertrag im Gesamten nicht kennen, werden wird das auch nicht wirklich sinnvoll diskutieren können.

Anhand der Fragmente erscheint es aber so, das die Terrassentüren mit 201cm Durchgangshöhe ausgeführt sein sollten. Denn bei den Innentüren steht ja explizit "Rohbauhöhe".



Zitat (von Summertime):
So sei es auch bei den Innentüren, die mit einer Höhe von 2,13m eingezeichnet sind, was ebenfalls die Durchgangshöhe angebe.

Nein, ist es nicht, da steht ziemlich gut sichtbar "Rohbauhöhe". Rohbauhöhe != Durchgangshöhe



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin,

kannst Du vielleicht Planausschnitte vom betroffenen Bereich im Grundriss und im Schnitt incl. der jeweiligen Bemaßung posten? (Wenn nicht durch genau die betroffene Tür geschnitten wird, dann bitte auch den Teil des Grundrisses, durch den geschnitten wird) Das wäre super! Perfekt wäre es mit auch noch einem Foto von der Terrassentür mit der Schwelle.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#3
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Wölfin,

sehr gerne.

https://ibb.co/cfAZUd

https://ibb.co/ksTchy

https://ibb.co/dMFONy

https://ibb.co/bZ0CFJ

Der erste Schnitt mit höheren Deckenhöhen stammt aus dem Werkvertrag. Da der Bauantrag nicht genehmigt wurde, war eine Deckenhöhenreduzierung notwendig (2. Schnitt), damit die vom Bauamt genehmigungsfähige Gebäudehöhe eingehalten wird. Dies hatte keine Auswirkungen auf die Planung von Fenstern und Türen, soll aber hier erwähnt werden.

Anbei noch ein paar Fotos (die meisten von einer der identischen Terraseentüren, tw. auch vom feststehenden Fensterelement in der Ankleide):

https://ibb.co/fwFwaJ
https://ibb.co/casbaJ
https://ibb.co/dHihFJ
https://ibb.co/bW5jUd
https://ibb.co/b9TShy
https://ibb.co/mxRDNy
https://ibb.co/cViGaJ
https://ibb.co/giPdpd

Wie man sieht, ist es ein Trauerspiel, in so einem Haus solche mickrigen Fenster zu haben. Der beratende Sachverständige sagte, er habe das bei der Grundrissberatung / Werkplanung nicht bemängelt, da im Vertrag nun mal das mit den 201cm steht. Ich weiß aber nicht, ob das Substanz hat oder ob es einfach eine Schutzbehauptung ist, um zu rechtfertigen, dass er das bei 130 Euro Stundenlohnt auch einfach übersehen hat. Bei den Innentüren hatte er nämlich explizit zu einer Erhöhung geraten, was auch in den Plänen dann noch so verarbeitet wurde.


VG


-- Editiert von Summertime am 18.06.2018 07:40

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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wie ist das Ganze zu bewerten? Wovon muss man im Vertrag bei H=201cm ausgehen?


Im Architektenplan steht das Rohbaumaß ab OK Fertigfußboden. Davon abzuziehen ist der Blendrahmen oder das Türfutter. Das Ergebnis seht ihr nun live vor Ort.

Zitat:
..., hierdurch entsteht eine Stufe von ca. 15cm."


Das ist auch richtig, damit das anschwellende Wasser von der Terrasse nicht nach innen läuft. Es gibt mittlerweile auch flächenbündige, schwellenlose Lösungen. Da der Rohbau fertig ist, ist so eine Lösung vom Tisch.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
Der beratende Sachverständige sagte, er habe das bei der Grundrissberatung / Werkplanung nicht bemängelt, da im Vertrag nun mal das mit den 201cm steht.


Einem Fachmann sollte eigentlich bewusst sein, dass es sich dabei um die Höhe der geplanten Baulücke handelt, in die dann die Türe einzupassen ist.

Zitat (von Summertime):
ch weiß aber nicht, ob das Substanz hat oder ob es einfach eine Schutzbehauptung ist, um zu rechtfertigen, dass er das bei 130 Euro Stundenlohnt auch einfach übersehen hat.


Meine Tendenz geht in Richtung Schutzbehauptung.

Die Baulücke lässt sich nach oben hin nicht vergrößern, sonst wäre der Bau nicht abnahmefähig, aber, die Vorposterin hat es bereits erwähnt, es gibt die Möglichkeit entsprechend angepasster Türen.

Berry

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#6
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Baulücke lässt sich nach oben hin nicht vergrößern, sonst wäre der Bau nicht abnahmefähig, aber, die Vorposterin hat es bereits erwähnt, es gibt die Möglichkeit entsprechend angepasster Türen.


Das bringt mich leider nicht weiter, da ich dann die alten und die neuen Türen bezahlen muss.

Die nehmen die auch nicht zurück, denn sie haben Sonderausstattungen wie erhöhte Sicherheitskomponenten, VSG Verglasung, Schallschutzklasse III - der GU meint, das wäre ein fünfstelliger Bereich den ich da on top bezahlen müsste, zumal die Türen bereits eingebaut sind.

Da habe ich halt Pech gehabt, dass ich so einen Baubegleiter habe, einen Architekten habe, der solche mickrigen Türen für ein 700.000 € Haus vorsieht und dass ich selbst nicht mal genau nachgefragt habe.

Danke sehr für die Infos. Ich hätte nur bei vertragswidriger Ausführung etwas gemacht und eine Korrektur eingefordert. Alles andere macht leider keinen Sinn.

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#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat (von Summertime):
..., hierdurch entsteht eine Stufe von ca. 15cm."
Das ist auch richtig, damit das anschwellende Wasser von der Terrasse nicht nach innen läuft. ...

Es ist aber leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es rechtlich gefordert wird, sh.:
https://www.dds-online.de/technik/bauelemente/terrassentueren/

Was mir als erstes auffällt ist, dass sich die Bemaßung in dem Plan an sich schon widerspricht: beim Fenster im Ankleideraum ist die Sprache von einer außenseitigen Brüstungshöhe von 12,5cm und einer Öffnungshöhe von 2.01m, somit läge die UK Öffnung (eigentlich) bei +2.13,5m ü. OKFFB Loggia. Bei der daneben liegenden Tür im Schlafzimmer wird hingegen bei gleicher Öffnungshöhe keine Brüstungshöhe genannt, was dann ja (auch eigentlich) bedeuten würde, dass die OK der Öffnungen versetzt wären. Dem ist aber (hoffentlich) nicht so. Dies nur zur Verdeutlichung, dass es selbstverständlich auch in Ausführungsplänen immer wieder menschliche Fehler gibt.

Jetzt berechne ich aber mal den Höhenunterschied vom auf den Bildern zu sehenden Rohfußboden DG zur OKFFB Loggia gemäß den Zeichnungen:
16,0 cm geplanter Bodenaufbau (OKFFB 3.12,5m - OKRFB 2.96,5m)
+ 12,0 cm Höhenunterschied OKFB DG (OKFFB 3.12,5m) zum OKFB Loggia (OK Geländer 4.14,5m – 0.90m = + 3.245m OKFFB Loggia)
= 28 cm Gesamt

Hier jetzt noch die weiteren Gegebenheiten von den Fensterelementen:
Gemessene UK der Schwelle des oberhalb des Füllstücks liegenden Fensterrahmens = ca. 31,5 cm
Gemessene OK der Schwelle des oberhalb des Füllstücks liegenden Fensterrahmens (auf der Außenseite) = ca. 38,5 cm

Somit liegt die OK der Schwelle ca. 10 cm höher als OKFFB Loggia. Aus meiner Sicht wurden somit ca. 8 cm lichte Höhe quasi verschenkt, denn ca. 2 cm Bodenüberstand auf der Außenseite würden bei passender Ausführung schon reichen; u.a. auch weil aufgrund der Loggiaüberdachung nicht mit übermäßig dort anfallenden und entsprechend abzuleitenden Regenspenden zu rechnen ist. Das sollte man aber auch nie unterschätzen, somit sollte man dort, zumindest immer im Bereich der Türen, dann auch unbedingt Regenabläufe vorsehen.

Aus den Ausführungsplänen war die nun durchgeführte hohe Türrahmenkante meiner Meinung nach nicht vorab ersichtlich und dementsprechend auch nicht vorab zu reklamieren, deswegen ist vielleicht jetzt noch evtl. etwas daran was zu ändern bzw. einzufordern und sei es nur finanziell.

Da ich jedoch nicht die gesamten Gegebenheiten kenne und natürlich auch alles andere als allwissend bin, würde ich dringend empfehlen einen Fachkundigen vor Ort ggf. zu Rate zu ziehen. Dies ist daher alles nur eine absolut unverbindliche Einschätzung meinerseits!


-- Editiert von die wölfin am 18.06.2018 14:19

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#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
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Gibt es einen plausiblen Grund, warum das Mauerwerk gemischt wurde ? Außen Ziegelmauerwerk T9 wegen Wärmeschutz ist in Ordnung, aber warum innen auf KS umschwenken ? Da beim EFH kaum so hohe Lasten zu erwarten sind (man erkennt die Steinfestigkeiten in der Legende), kann man auch für die Innenwände problemlos Ziegelmauerwerk verwenden.

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#9
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Wölfin, danke für das Mut machen.

Ich muss jetzt dringend jemanden finden, der mir weiter hilft. Wir bauen in Köln. Habe schon mehrere Sachverstänhdigenbüros angerufen heute - alle sind dicht - tw. bis September.

Ist deiner Einschätzung nach eher ein Sachverständiger der richtige Ansprechpartner hier oder direkt ein spezialisierter Anwalt?

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#10
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich würde erst mal zuerst den Sachverständigen zu Rate ziehen, damit der vor Ort prüfen und feststellen kann, ob es wirklich etwas mangelhaft ausgeführtes bzw. zu beanstandenes ist.
Und erst wenn er das bestätigt, solltest Du rechtliche Schritte einleiten, damit Du nicht unnötig Geld verschwendest!
(Du weißt: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Welten ;-)

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#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Dass es Reserven bei den Schwellenhöhen gibt, heißt nicht, dass die Firma falsch gebaut hat. Der Rohbauer hat sich an die Maße nach Plan gehalten, benannte unklare Maße wurden sicherlich bauseits geklärt (das kann man vor Ort nachprüfen). Der Fenster- und Türbauer hat die Bauteile nach Vorortaufmaß gefertigt und eingebaut. Wem will man den Vorwurf machen, wer hat gepennt - das reicht von Keinem bis ... !?

-- Editiert von hausfrau66 am 18.06.2018 14:43

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#12
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
...Der Fenster- und Türbauer hat die Bauteile nach Vorortaufmaß gefertigt und eingebaut. ...

Die gemessene Oberkante vom Füllstück = Unterkante vom eigentlichen Türrahmen liegt 3,5 cm über OKFFB Loggia! Das finde ICH ehrlich gesagt nicht gerade passend...

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#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Die gemessene Oberkante vom Füllstück = Unterkante vom eigentlichen Türrahmen liegt 3,5 cm über OKFFB Loggia! Das finde ICH ehrlich gesagt nicht gerade passend...


Was sieht man nach Einbau der Fußböden und Ausbildung der Anschlußdetails noch davon ?

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#14
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Na eine 10,5 cm hohe fiese Stolperkante über der Brüstung, statt einer 2 cm dezenten Türschwelle!

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#15
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Alles völlig richtig. Nur ist die 2 cm hohe dezente Schwelle leider nicht Planungsgegenstand. Ich finde es nur schwierig, einen Sachverständigen zu holen und zu bezahlen, welcher anschließend bestätigt, dass nach Plan gebaut wurde. Der "optische" Mangel bzw. die Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit ist sehr viel früher entstanden.

-- Editiert von hausfrau66 am 18.06.2018 15:06

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#16
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Alles völlig richtig. Nur ist die 2 cm hohe dezente Schwelle leider nicht Planungsgegenstand. Ich finde es nur schwierig, einen Sachverständigen zu holen und zu bezahlen, welcher anschließend bestätigt, dass nach Plan gebaut wurde. Der "optische" Mangel bzw. die Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit ist sehr viel früher entstanden.
-- Editiert von hausfrau66 am 18.06.2018 15:06

Wo steht denn bitteschön im Plan, dass man mit einer zu hoch eingebauten Türschwelle und einer daraus resultierenden, eigentlich absolut anormalen Steigung von 22,5 cm rechnen muss???
Wie ich schon schrieb: bereits die Unterkante vom eigentlichen Fensterelement liegt satte 3,5 cm über der OK des Loggiabodens! Und das war für den Bauherrn ja wohl erst jetzt ersichtlich, als die Fenster eingebaut waren! Oer woher soll er das vorher wissen???

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#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wo steht denn bitteschön im Plan, dass man mit einer zu hoch eingebauten Türschwelle und einer daraus resultierenden, eigentlich absolut anormalen Steigung von 22,5 cm rechnen muss???


Das muss nicht in dem Rohbauplan stehen. Dazu gibt es eine Ausführungsplanung - respektive Detailplanung. Darin werden solche Anschlußdetails beleuchtet, wonach sich der Fensterbauer auch zu richten hat. Es geht aus der bisherigen Beschreibung des TE nicht hervor, ob eine Ausführungs- und Detailplanung beauftragt und geliefert wurde. In den vorliegenden Planausschnitten ist eine Schwelle zur Terasse sichtbar. Die Darstellungstiefe ist an dieser Stelle nicht ausreichend.

-- Editiert von hausfrau66 am 18.06.2018 15:47

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#18
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich weiß nicht wieso, aber meine über 25 Jahre Berufserfahrung im Baugewerbe flüstern mir:
es gibt von diesem Projekt keine detailierteren Pläne von den Fenstern, die auch dem Bauherrn vorliegen, als die uns bereits zur Verfügung gestellten.

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#19
 Von 
Summertime
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Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Ich weiß nicht wieso, aber meine über 25 Jahre Berufserfahrung im Baugewerbe flüstern mir:
es gibt von diesem Projekt keine detailierteren Pläne von den Fenstern, die auch dem Bauherrn vorliegen, als die uns bereits zur Verfügung gestellten.


Genau. Das, was ich gepostet habe, entstammt der mir ggü. als Ausführungsplanung / Werkplanung betitelten Unterlage. Mehr habe ich nicht.

Dreh- und Angelpunkt bleibt für mich die Formulierung im Vertrag.

"Die Terrassentüren im Staffelgeschoss werden in H=201cm ausgeführt, hierdurch entsteht eine Stufe von ca. 15cm."

Muss der Bauherr dann davon ausgehen, sowas eingebaut zu bekommen, wie geschehen?


Ich habe heute bereits von drei SV in Köln Absagen bekommen. Teilweise Vorläufe bis September..... :-(

Traurig. Komme jetzt wirklich unter Druck - auch deswegen weil es mutmaßlich andere Baumängel gibt aber der bisherige Baubegleiter sich leider nicht als kompetent und angemessen im Umgang mit dem Bauträger dargestellt hat.

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#20
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
Ich habe heute bereits von drei SV in Köln Absagen bekommen. Teilweise Vorläufe bis September..... :-(

Gib ja nicht auf! Da würdest Du Dich noch Jahre später drüber ärgern!

Du kannst ja mal parallel das Bauunternehmen noch mal schriftlich deutlich auf die Differenzen hinweisen und um eine kurzzeitige, schriftliche Stellungnahme bitten. Vielleicht klappt ja doch noch eine einvernehmliche Lösung! (Würde auch weniger Zeit und Nerven kosten ;-)

Ansonsten hier schon geguckt, welcher Bausachverständige Dir evtl. noch so alles in Deiner Umgebung helfend zur Seite stehen kann?
https://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

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#21
 Von 
Summertime
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Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde morgen dafür sorgen, dass ich jemanden finde. Brauche jemanden, der sowohl den Sachverstand zum Baulichen mitbringt als auch einen Überblick über das Werkvertragsrecht und die Auslegung solcher Klauseln.

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#22
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Sprich den Sachverständigen - wenn Du hoffentlich recht bald einen guten finden konntest ;-) - unbedingt auch mal darauf an, worin er denn den Unterschied zwischen einem Fenster ohne Brüstung und einer Tür sieht!
Teile ihm dann am besten mit, dass für Dich der Unterschied ist, dass eine Tür ebenerdig ist (was also offiziell bedeutet, dass es maximal eine Erhöhung von 2cm im Rahmenbereich geben darf), es bei einem Fenster aber hingegen auch unten einen breiteren Rahmen geben darf.
Und in Bezug auf den Satz: "Die Terrassentüren im Staffelgeschoss werden in H=201cm ausgeführt, hierdurch entsteht eine Stufe von ca. 15cm."
Hier ist es relevant, dass die Sprache von einer Stufe und nicht von der Brüstungshöhe ist! Denn eine Stufe benötigt ein gewisses Mindestauftrittsmaß und hat auch eine maximale Steigungshöhe, also zwei Dinge die hier beide nicht konform mit z.B. der DIN 18065 für Gebäudetreppen sind.

Weiterhin viel Erfolg!

(Und wie ich schon sagte: pass unbedingt auf, dass die ganze Sache nicht zu viel Zeit und Geld frisst! Du kannst ja evtl. den Bauunternehmer noch mal mit den neuen Erkenntnissen konfrontieren. Vielleicht ist er ja dann doch zu Kompromissen bereit!)

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#23
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
(Und wie ich schon sagte: pass unbedingt auf, dass die ganze Sache nicht zu viel Zeit und Geld frisst! Du kannst ja evtl. den Bauunternehmer noch mal mit den neuen Erkenntnissen konfrontieren. Vielleicht ist er ja dann doch zu Kompromissen bereit!)


Das werde ich machen, aber über einen neuen Sachverständigen.

Ich habe heute morgen mit einem IHK vereidigten SV telefoniert, der erst selbst den Meister im Zimmerhandwerk gemacht hat, dann in die Ingenieurlaufbahn eingeschlagen hat. Der erschien mir sehr vernünftig und wurde empfohlen. Er sei lösungsorientiert und agiere zweckmäßig, nicht zwingend nach DIN, so lange der Bauherr keinen Nachteil hat.

Er kennt auch meinen GU aus der Vergangenheit. Hat ein Haus nach fünf Jahren für einen Gebrauchtkäufer untersucht. Das war trotz anspruchsvoller Geometrie sehr gut. Ebenfalls hat er einen Kunden von A (Werkvertrag) bis Z (Abnahme) mit diesem GU betreut. Damals habe man gemeinsam mit dem Sachverständigen des GU die Begehungen durchgeführt, ein gemeinsames Protokoll erstellt, da alles gemeinsam vor Ort ausdiskutiert wurde. Anwälte etc. waren da keine nötig und es ist auch keiner als Oberlehrer aufgetreten wie mit meinem letzten Gutachter der Fall. Das hört sich alles sehr solide an. Ich suche jemand lösungsorientiertes, keinen Selbstdarsteller.

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#24
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Sehr schön zu hören, dass Du endlich einen guten SV gefunden hast, der nicht bloß eine Notlösung ist!
Na dann drück ich Dir jetzt mal alle Daumen und Zehen, dass alles noch ein Happy End findet! Kannst mir ja mal ggf. eine Nachricht z.B. über die PN-Funktion vom Forum zukommen lassen, wie es gelaufen ist bzw. wenn ich Dir evtl. noch mal irgendwie helfen kann.
Viel Erfolg und denk immer dran:
Wenn Du es intelligent machst, verlierst Du nie: entweder Du gewinnst oder Du lernst dazu! ;-)

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#25
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Sachverständige hat die Tür gemessen. Sie ist nicht 201cm hoch sondern nur 199cm. Das Durchgangsmaß wie gesagt ist noch geringer. Er sagt, es ist im Vertrag einfach doppeldeutig formuliert mit H=201cm.

Er meint, ich werde damit nicht glücklich aber er kann hier nicht viel mehr tun als schriftlich die Maße der Tür festzuhalten. Stattdessen hat er mir empfohlen, einen Anwalt einzuschalten, der den Vertrag, die Ausführungsplanung und den Gesamtzusammenhang bewerten soll. Der SV ist kein Jurist aber er könnte sich vorstellen, dass man vor folgendem Hintergrund damit durchkommt.

Die Deckenhöhen wurden erhöht geplant, ebenso die Haustür, ebenso die Innentüren. Warum dann der Architekt einen 189cm großen Mann nicht darauf hingewiesen hat, dass die Fenster / Terrassentüren noch im Standardmaß sind und ob er sie nicht auch wie alle anderne Elemente an die erhöhte Deckenhöhe anpassen möchte, das versteht er nicht und da sieht er den größten Ansatzpunkt.

Auch die Fenster im Kinderzimmer finde ich im zweiten Blick betrachtet übel. Derzeit sieht es noch normal aus aber wenn einmal der Fertigfußboden drin ist, wird es übel. Dann habe ich bei einer BRH von 87,5cm (die eigentlich ok ist) und einem Fenster mit 1,26m Höhe nicht mehr wirklich viel Freude als 189cm großer Mann. Da fühlt man sich doch wie im Hexenhäuschen.

Ich schicke dem Anwalt die ganzen Unterlagen zu und werde wohl Montag dahin fahren. Hiobsbotschaft war erstmal, dass es € 285 netto Stundensatz sind. Da kann ich ja schonmal locker € 10.000 gedanklich für Rechtsberatung, Gerichtskosten etc. zurück legen.

Wichtig ist mir aber nun auch, dass das ein Jurist in die Hände nimmt und alles ordnet. Es gibt diverse Mängel im Bau. Dämmung im Erdreich nicht nach DIN ausgeführt, Mauerwerk schief und weit außerhalb der Toleranz (soll nun durch Dämmmaterial ausgeglichen werden!), Durchmesser bei Sanitärleitungen werden angezweifelt (Sanitär SV kommt morgen), es gibt in einem Schlafraum ein verlegtes und sichtbares Rohr, das in der Ausführungsplanung nicht ersichtlich war. Entlüftung des Gäste WC. Stattdessen hätte man das einfach mittels Revisionsschacht direkt im WC ausführen können. Über Optionen wurde aber nicht mal gesprochen und stattdessen dort, wo lediglich "Deckendurchbruch" eingezeichnet ist ein fettes Rohr von oben nach unten verlegt. An anderen Stellen im Haus waren solche Rohre schraffiert gekennzeichnet. Deckendurchbrüche gibt es zuhaus im Plan - die sind meist für im Estrich unsichtbar verschwindende Lüftungsführungen etc. vorgesehen.

Es wird aufgrund der ganzen Mängel sicherlich zum Verzug kommen. Der Verzug wurde vorab mit einem pauschalen Schadensersatz i. H. v. € 70 pro Tag verhandelt. Den Verzug muss man sicherlich auch fachgerecht sauber aufbereiten, denn ich habe auch mit dem Elektriker und dem gesamten Innenausbau Eigengewerke an Bord..... da wird es später auf eine exakte Nachweisführung ankommen.

Auch so Dinge wie die schiefe Mauerwand und der Ausgleich durch Dämmmaterial...... da wird doch ein Anwalt sicher eine Preisminderung für erzielen können..... zumal der GU sagt, ich müsse dafür erstmal unterschreiben, dass ich dem Einsatz von Sondermaterial zustimme.

Ich fühle mich besser, wenn ich da jemanden an meiner Seite habe.

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#26
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Auch so Dinge wie die schiefe Mauerwand und der Ausgleich durch Dämmmaterial...... da wird doch ein Anwalt sicher eine Preisminderung für erzielen können..... zumal der GU sagt, ich müsse dafür erstmal unterschreiben, dass ich dem Einsatz von Sondermaterial zustimme.


Lese dich mal in das System "Stellfuchs" ein. Das ist Stand der Technik und mittlerweile für Mineralwolle und Polystyrol erhätlich. Wie groß sind die Differenzen innerhalb einer Wandfläche ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Wie groß sind die Differenzen innerhalb einer Wandfläche ?


Kann ich im Augenblick nicht beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt habe ich die Antwort. Ich wurde heute wie folgt vom ausführenden Unternehmen angeschrieben:

"wie mit Ihnen und Herrn XXX am Montag vor Ort besprochen, ist die Außenwand im EG (Gartenseite; Nord-Ost-Ansicht)

nicht fluchtgerecht ausgeführt wurden.

Um diese Wand wieder fluchtgerecht auszuführen, müssten an der angegebenen Position (Siehe Anhang) entsprechend eine ca. 0,80 m² große Fläche

um 1,5 cm ``geschält`` werden/ 1,5 cm vom Außenmauerwerk abgetragen.

Entsprechend wird diese Fläche dann herkömmlich mit dem Außenputz versehen und die Flucht wieder hergestellt.

Dazu schmälern wir die Außenwand in diesem Bereich um 1,5 cm, jedoch ist an dieser Stelle ein Versprung im Mauerwerk und hätte

zur Folge, dass der Dämmwert dort nicht verringert wird.

Sie können sich dies gerne auch vor Ort ansehen, wir haben dort entsprechend eine Schnur gespannt die dieses Problem darstellt/abbildet.

Diesbezüglich bitte ich Sie um Freigabe dieser Arbeiten.

Um den Außenputz schnellstmöglich ausführen zu können, wäre es von Vorteil, wenn wir Ihre Antwort bis Montag vorliegen haben."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Auf dem Bildern ist zu erkennen, dass ihr Poroton- oder Wienerberger Mauerwerk für die Außenwände verarbeitet habt. Ist dies die einzige Dämmaßnahme oder kommt noch ein geschlossenes WDVS außen drauf ?
Habt ihr mit Styropor verfüllte oder unverfüllte Ziegel verwendet ?

Bei unverfüllten Ziegeln sind bei 1.50 cm Abtrag die äußeren Stege der Ziegel hinüber und die ersten Luftkammern werden geöffnet. Die Dämmwirkung wird in dem Bereich (erheblich) gemindert. Durch den Auftrag des Außenputzes werden die geöffneten Luftkammern mit Putz verfüllt, was die Dämmwirkung auch nicht verbessert.

Wurden verfüllte Ziegel verbaut, kann man bei 0.80 m² Wandfläche den vorgeschlagenen Kompromiss eingehen.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wurden Porotonziegel verwendet. Ein WDVS kommt nicht zur Ausführung.

-- Editiert von Summertime am 05.07.2018 13:08

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Und jetzt?

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