Maximal mögliche Zaunhöhe bei nachweißlich gefährlich eingestuften Hund - NRW

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
patchwork
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Maximal mögliche Zaunhöhe bei nachweißlich gefährlich eingestuften Hund - NRW

Hallo zusammen,

wer weiß gff. wo die o. g. Fragestellung beantwortet wird:

Maximal mögliche Zaunhöhe bei nachweislich gefährlich eingestuften Hund auf eigenem Grundstück?

Von uns aus ist die Höhe 157cm - vom Nachbarn (hat tieferes Grundstück) ca.198cm. Wir würden gerne 250cm wenn das geht.?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von patchwork):
Wir würden gerne 250cm wenn das geht.?


Klar geht das, warum nicht.

Die dann erforderlichen Abstände findest Du im Nachbarschaftsgesetz NRW.

Berry

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#2
 Von 
patchwork
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

...also im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) (15.04.1969) habe ich nichts über die Höhe gefunden - bitte mal zeigen. Danke.

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#3
 Von 
patchwork
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

...Hallo, hat keiner eine Idee?

Ich möchte gerne zur Sicherheit wegen meinem nachweislich gefährlichen Hund meinen momentanen Zaun von 198cm auf 250cm erhöhen. Darf ich das ohne rechtlichen Ärger mit dem Nachbarn zu bekommen?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Um Sir Berry aufzugreifen, ja das darfst Du, aber nicht auf der Grenze, Du müsstest ein ganzes Stück von der Grenze Weg auf Dein Grundstück.

Andere Möglichkeit anstatt einer Erhöhung, wie wäre es denn, auf den Zaun ein schmales Element im 90° Winkel nach innen zeigend anzubringen?
Der Wauwau wird kaum einen Überhang bewältigen können.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
also im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) (15.04.1969) habe ich nichts über die Höhe gefunden - bitte mal zeigen.


Dann werfe mal einen Blick in den § 35 NachbG NRW

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Außerdem ist in NRW für Einfriedungen mit einer Höhe >2,00m eine Baugenehmigung erforderlich (§ 65 Nr. 13 BauO NRW)

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