Muss ich eine Maklerprovision nach Kündigung des Alleinauftrages zahlen? Der Vertag wurde fristgerecht gekündigt. Kann der Makler jetzt noch Ansprüche an mich stellen wenn ich an jemanden verkaufen würde den er unser Haus angeboten hat, die Leute aber nie das Haus besichtigt haben.
Maklerprovision nach Kündigung
Verbaut?
Verbaut?
Er hat den Kunden vermittelt also bekommt er eine Provision.
K
--- editiert vom Admin
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@Volker
Ja, war so ein Vertrag wo ich als Verkäufer auch zahle! Wie habe ich Pkt B zu verstehen?
Er sagt dem VK hier ist Familie Müller die will kaufen
Es sagt dem K hier ist Familie Mayer die will verkaufen
Das ist ein Nachweis.
--- editiert vom Admin
Nach 1 Jahr habe ich gekündigt! Jetzt bekomme ich eine Liste vom Makler denen er das Haus angeboten hat, die aber kein Interesse gehabt haben , denn von den ganzen angeschriebenen haben sich mal gerade 6 gemeldet. Jetzt setze ich das Haus selber ins Netz, bekommt der Makler trotzdem Geld obwohl der Käufer ja sich jetzt auf meine Anzeige gemeldet hat obwohl er damal kein Interesse hatte.
--- editiert vom Admin
Der Nachweis erfolgt dann über eine Unterschrift das man die Expose über ein Objekt erhalten hat.Richtig? Wenn nicht dann kein Nachweis. Aber was hat der Makler jetzt noch mit damit zu tun? Der Vertrag ist gekündigt u. jetzt gebe ich eine Anzeige auf!!!!! auf der ein Interessent sich meldet!!! Er meldet sich jetzt auf meine Anzeige!!!
Der Interessent trifft sich mit dem Verkäufer, die beide vereinbaren das man erst man ne Anzeige schaltet und dann so tut als wenn man sich erst darauf getroffen hat.
Damit trickst man den Makler aus uns spart Geld das man sich teil.
Sicher nicht
Der Makler zeigt dem Käufer den Käufer und dessen Immobilie. Dann bekommt er eine Provision.
Egal wie lange das dann dauern mag.
Wenn er das beweisen kann gibts Geld.
K.
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@ K
Ich will das Haus verkaufen, nachdem der Makler das nicht hinbekommen hat nehme ich nach 1 Jahr die Sache selber i.d Hand.
Deshalb ist deine Aussage " Der Interessent trifft sich mit dem Verkäufer, die beide vereinbaren das man erst man ne Anzeige schaltet und dann so tut als wenn man sich erst darauf getroffen hat." nicht hinnehmbar. Es mag sein das es einige gibt die das so machen, mein interesse ist das Haus nun endlich nach 1 Jahr zu verkaufen u. ich will den Makler nicht austrixen das hat er selber gemacht in dem er das Haus nicht verkauft hat in 1 Jahr.
Aber der Makler hat den Käufer doch ursprünglich an Land gezogen, nicht wahr?
Fakt ist, Du hättest ja gleich das Haus selbst anbieten können, also ohne Makler. Ist doch verständlich, dass ein Makler es schwerer hat wegen seiner Courtage. Interessenten kaufen lieber von Privat, um sich den Makler zu sparen.
Wenn der Käufer also das Haus zuerst über den Makler gesehen hat steht dem Makler die Provision zu. Dazu könnte jedoch was im Maklervertrag stehen... Steht da was von Fristen?
" Aber der Makler hat den Käufer doch ursprünglich an Land gezogen" Sehe ich nicht so, denn er antwortet jetzt auf meine Internetanzeige. ! Jahr lang hat sich nichts getan über den Makler, wie lange will der Makler den eigentlich Anspruch auf seine Gebühren habe???? Nach wie vor sehe ich keine Ansprüche des Maklers der Vertrag zum Alleinverkauft ist doch rechtmäßig gekündigt worden u. jetzt verkauft ich auf eigene Rechnung.
Im Maklervertrag steht nichts von Fristen
--- editiert vom Admin
! Jahr lang hat sich nichts getan über den Makler, wie lange will der Makler den eigentlich Anspruch auf seine Gebühren habe?
Bis es irgendeiner kauft, dann kann er ja zwischen dir und seinem Kunden das Haus nicht mehr vermitteln. Weil es verkauft ist.
Wäre man einfach um den Preis der maklergebühr mit dem Preis runter hätte der wohl auch früher gekauft :-)
K.
P.S. Evtl. auch nach der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren - bin mir da aber nicht sicher
--- editiert vom Admin
Gerade weil es oft so abläuft: Makler zeigt Haus. Interessent würde gern, aber mag die Provision nicht zahlen. Verkäufer hätte in dem Interessenten endlich einen Käufer gefunden, also kündigt er den Maklervertrag, und nach gewisser Zeit "einigen" sich Interessent und Verkäufer.
Es wundert daher nicht, wenn ein Makler, der nachweisen kann, dass er vermittelt hat, im Recht ist, wenn er auf seine Provision besteht. Dabei ist es auch egal, ob das Angebot in irgendeiner Form abgeändert wurde, denn ein Makler kann auch Verhandlungen besprechen, wenn dies mit dem Käufer abgesprochen ist.
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