Leitungsrecht eingetragen nach Grundstückskauf?

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Leitungsrechtler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leitungsrecht eingetragen nach Grundstückskauf?

Hallo,
eine Frage zum Leitungsrecht.
Mal angenommen.
Vor ca. einem Jahr wurde vor einem Haus einen Grundstücksstreifen von einer Gemeinde dazu gekauft. Dieses Grundstück grenzt jetzt direkt an der Gemeinde Straße. Der Kauf wurde ohne ausgewiesenes Leitungsrecht (Dienstbarkeit) Notariell beglaubigt. Der Verkäufer hat auch hoch und heilig versprochen, dass kein weiteres Baugebiet (das letzte Haus am Ortsrand) erschlossen wird. Nach ca. einem halben Jahr hat sich herausgestellt, dass neben diesem bestehenden Grundstück es doch noch ein unerschlossenes Baugrundstück gibt. Kann der Verkäufer dieses Baugrundstück über das dazu gekaufte Nachbar- Grundstück im Nachhinein einfach mit einem Leitungsrecht belegen, obwohl die Leitungen auch ohne Probleme über die Zufahrtstraße (Gemeindestraße) gelegt werden könnten?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Der Verkäufer wohl eher nicht, aber der Versorger oder der Eigentümer des unbebauten Grundstückes könnte das betreiben.

Ob mit Erfolg sei mal dahin gestellt, da müsste man dnan schauen wenn es soweit ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer hat auch hoch und heilig versprochen, dass kein weiteres Baugebiet (das letzte Haus am Ortsrand) erschlossen wird.

Was der Verkäufer "verspricht" ist nicht relevant. Weshalb hat sich der Käufer nicht vorher davon informiert?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.549 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen