Hallo,
eine Frage zum Leitungsrecht.
Mal angenommen.
Vor ca. einem Jahr wurde vor einem Haus einen Grundstücksstreifen von einer Gemeinde dazu gekauft. Dieses Grundstück grenzt jetzt direkt an der Gemeinde Straße. Der Kauf wurde ohne ausgewiesenes Leitungsrecht (Dienstbarkeit) Notariell beglaubigt. Der Verkäufer hat auch hoch und heilig versprochen, dass kein weiteres Baugebiet (das letzte Haus am Ortsrand) erschlossen wird. Nach ca. einem halben Jahr hat sich herausgestellt, dass neben diesem bestehenden Grundstück es doch noch ein unerschlossenes Baugrundstück gibt. Kann der Verkäufer dieses Baugrundstück über das dazu gekaufte Nachbar- Grundstück im Nachhinein einfach mit einem Leitungsrecht belegen, obwohl die Leitungen auch ohne Probleme über die Zufahrtstraße (Gemeindestraße) gelegt werden könnten?
Leitungsrecht eingetragen nach Grundstückskauf?
10. Mai 2016
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Frage vom 10. Mai 2016 | 17:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leitungsrecht eingetragen nach Grundstückskauf?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 10. Mai 2016 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
Der Verkäufer wohl eher nicht, aber der Versorger oder der Eigentümer des unbebauten Grundstückes könnte das betreiben.
Ob mit Erfolg sei mal dahin gestellt, da müsste man dnan schauen wenn es soweit ist.
#2
Antwort vom 12. Mai 2016 | 22:20
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Der Verkäufer hat auch hoch und heilig versprochen, dass kein weiteres Baugebiet (das letzte Haus am Ortsrand) erschlossen wird.
Was der Verkäufer "verspricht" ist nicht relevant. Weshalb hat sich der Käufer nicht vorher davon informiert?
Und jetzt?
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