Laute Gehgeräusche vom Nachbarn, in eigener Neubauwohnung zu hören

23. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Manilow
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Laute Gehgeräusche vom Nachbarn, in eigener Neubauwohnung zu hören

Kurz nachdem ich vor ein paar Monaten meine Eigentumswohnung bezogen habe ist mir sofort aufgefallen, dass ich sowohl von den Nachbarn über mir, wie auch von denen neben mir, Ihr Gehen extrem wahrnehme. Von Nebenan noch mehr als von oben.

Alle Wohnungen haben einen schwimmenden Estrich auf einer Fußbodenheizung und Parkett. In beiden Wohnungen wird barfuß gegangen. Die Trennwand zur Nebenwohnung ist leider nicht als Massivbau sondern Einzelständer und auf jeder Seite mit drei Knauf Diamant Regibswänden beplankt.

Jetzt habe ich mich beschwert und der Bauherr hat Schallmessungen getätigt. Im Luftschallbereich erfüllen die Wände ihren Norm. Im Trittschallbereich erfüllt die Wand zur Nebenwohnung doch tatsächlich die Marke 30 dB (gebaut wurde hier laut VDI 4100 SST II) und somit wird hier sogar die SST III erfüllt. Gestern war jetzt mein beauftragter Gutachter da. Er sah, wie fertig ich mit der Welt bin, konnte auch den Trittschall aus der Nebenwohnung sehr gut hören. Er stellte sowohl in der Nebenwohnung wie auch in der über mir, sein Hammerwerk auf und um mir keine weiteren unnötigen Kosten zu verursachen, prüfte er den Schallpegel erstmal mit seinem Handgerät. Er sagte mir gleich, er könnte gerne neue offizielle Messungen machen, doch das, was sein Handgerät ihm jetzt schon verrät zeigt, dass die Messungen des Bauherren korrekt zu sein scheinen und somit ist der geschuldete Schall- und Trittschallschutz erfüllt.

Das Gehen aus der Nebenwohnung, haben sowohl der Eigentümer der Nachbarwohnung, mein Baubetreuer, ein Meister-Maurer/Trockenbauer, ein allround Handwerker, mein Schallschutzgutachter und auch die Zwei, welche die Messungen vorgenommen haben, gehört. Alle sagen, das sei nicht normal und wenn man korrekt gebaut hätte, hätte ich das so nicht hören dürfen. Andere Nachbarn scheinen wohl nicht davon betroffen zu sein.

Jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende. Ich habe eine hochpreisige Wohnung im Luxusbereich gekauft und das Gehen hören ist so unangenehm, dass es meinen Gästen und mir - also nicht nur mir - in die Knochen bis in den Kopf steigt. Es könnte sogar passieren, dass wenn ich endlich meine Vitrinen fülle, dass die Glassachen klirren werden, wenn in der Nebenwohnung gegangen wird. Nach einer halben Stunde das zu hören, muss ich zu Kopfschmerztabletten greifen.

Ich verstehe nicht, wie ein Mangel, kein Mangel sein kann, obwohl jeder ihn mitbekommen und ihn auch als solchen ansieht, doch die Messergebnisse behaupten alles ist OK und ich müsste leider damit leben?

Ich bin total am Ende und hoffe, hier Denkanstöße oder Tipps zu bekommen, wie man den Mangel doch als das ansehen kann, so dass der Bauherr ihn beheben muss. :???:

-- Editier von Manilow am 23.04.2016 11:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe nicht, wie ein Mangel, kein Mangel sein kann,

Ganz einfach:
Menschen empfinden und entscheiden individuell und fehlerhaft bzw. können gar nicht entscheiden ob Normen eingehalten werden.
Messgeräte können das sehr genau und objektiv/emotionslos.

Wenn die Messgeräte also sagen, das alles in Ordnung und normgemäß ist, dann liegt bezüglich der Norm kein Mangel vor.



Zitat:
obwohl jeder ihn mitbekommen und ihn auch als solchen ansieht,

Weil die Meinung eine Meinung ist und kein Beweis.



Wenn die Norm also erfüllt ist, wird man schauen müssen, ob es andere Möglichkeiten von Mängeln gibt.
Eventuell sollte da mal ein Bausachverständiger beauftragt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Hallo, hattest Du oder der von Dir beauftragte Gutachter einen Einblick in den Schallschutznachweis zum Gebäude erhalten. Darin werden die betreffenden Wände und Decken im Zusammenhang mit den angrenzenden Bauteilen beurteilt und nachgewiesen.

Die Kennwerte der Schallschutzstufe II sind in der Tabelle 2 der VDI 4100 benannt. Diese liegen geringfügig über den Werten der DIN 4109 - also meiner Meinung nach vom "Luxusschallschutz" erheblich entfernt.

Kennwerte für den Luftschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen und fremden Räumen
horizontal (Decken) R'w >= 56 db
vertikal (Wände) R'w >= 57 db

Trittschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen und fremden Räumen L'w <= 46 db
Trittschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen und Treppenhäusern L'w <= 53 db

Der Trittschallpegel ist bei Dir die störende Größe. Hier sollte man bei der neuerlichen Nachweisführung ansetzen. Bei schwimmenden Estrichen können bereits kleinere Schallbrücken zu erhöhten bewerteten Norm-Trittschallpegeln führen, welche den wahrgenommenen Gehgeräuschpegel erzeugen.





2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Manilow):
Ich bin total am Ende und hoffe, hier Denkanstöße oder Tipps zu bekommen, wie man den Mangel doch als das ansehen kann, so dass der Bauherr ihn beheben muss.

Sorry, deiner eigenen Schilderung nach liegt hier kein baulicher Mangel vor. Dass die Wohnung nicht dem entspricht was du dir vorgestellt hast ist kein Mangel.
Du hast nur 2 Möglichkeiten:
1) Damit abfinden und weiterwohnen
2) Verkaufen und ausziehen

1x Hilfreiche Antwort

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