Kleines Grundstück - Wo kann ich ein Gartenhaus hinbauen?

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
firesaber
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleines Grundstück - Wo kann ich ein Gartenhaus hinbauen?

Hallo liebe Gemeinde.

Ich habe ein Problem. Aber sonst wäre ich ja auch nicht hier ^^

Wir haben uns eine Doppelhaushälfte auf einem kleinen Grundstück gekauft. (Niedersachsen)
Als erstes dachten wir uns, dass es ja auch weniger Gartenarbeit wird. Denn unsere Haushälfte ist groß.
Sie beträgt 160qm auf einem Grundstück von ca. 350qm

Jetzt kommen nach und nach die Nachteile eines kleinen Grundstücks zum Vorschein. Denn auch wenn wir viel Platz durch unsere gewünschten Räume haben, haben wir dennoch nicht genug Platz für die typischen Geräte wie Rasenmäher usw. sowie unsere Fahrräder.
Also dachten wir, dass wir uns eine Gartenhütte hinstellen und alles dort lagern können.

Meine Frage ist, darf ich ein Gartenhaus was keine Aufenthaltsräume hat und den Anforderungen entspricht, sodass man es an die grenze Bauen könnte (zum Nachbarn) auch an die Grenze zur Straße hinbauen?

Denn wenn ich dort die 3m einhalten muss, so fehlt dort leider der Platz für die Hütte.

Vielen Dank für euer Antworten.

Gruß

Firesaber

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ein Gartenhaus mit weniger als 40m³ Brutto-Rauminhalt ist in Niedersachsen genehmigungsfrei. Nach § 5 Abs. 8 Satz 2 NBauO dürfen solche Gartenhäuser ohne Grenzabstand oder mit einem auf 1m verringerten Grenzabstand gebaut werden, wenn sie nicht höher als 3m sind.

Zitat:
auch an die Grenze zur Straße hinbauen?


So etwas ist häufig im jeweiligen Bebauungsplan verboten, dessen Vorgaben natürlich auch beachtet werden müssen. Die NBauO unterscheidet jedoch nicht nach Grenzabständen zu Nachbarn oder zur Straße.

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