Hallo zusammen,
wir haben einige Probleme mit unserer ETW und sind mittlerweile beim Anwalt wegen diverser Dinge ==>
Unsere Frage ist nur an Euch:
Hat hier schonmal jemand ein Verfahren wegen "Arglist" durchgebracht bzw. Erfahrungen damit ? Wie sind die Aussichten auf Erfolg ? Unser Anwalt meinte, dass es Aufgrund urkundlich belegbarer (Voreigentümer wußte vor dem Verkauf der ETW von Mängeln) Mängel möglich sei vom Kaufvertrag zurückzutreten! Wem ist das hier schonmal gelungen bzw. hat davon gehört oder zumindest von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Voreigentümer ?
Ciao zusammen !!!
Kaufvertragsrücktritt wegen Arglist
Verbaut?
Verbaut?
--- editiert vom Admin
@voker7
Bin gerade über diesen thread "gestolpert" und habe auch ein ähnliches Problem:
Vor knapp 2 Jahren Reihenhaus gekauft. Haben vor 1 Monat festgestellt, daß die Toilette im Kellerbad, daß wir meisens nur als "Waschküche" benutzt haben, bei häufigeren "großen Geschäften" verstopft. Haben es überprüfen lassen > zu geringes Gefälle im Abflussrohr > Abhilfe nur durch Einau einer Pumpe - Kosten komplett ca. 3000 Euro, da vieles aufgerissen werden muß.
Vormieter haben uns bestätigt, daß die Problematik aufgrund häufiger Benutzung der Toilette regemäßig auftrat und der Mangel dem Verkäufer somit bekannt gewesen sein musste! Am 29.12. wird der Kaufvertrag 2 Jahre alt!
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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "
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habe ein ähnliches Problem
haben vor 3 wochen ein haus gekauft haben nun beim entkernen festgestellt das vom dachstuhl ein balken angefault ist und das das dach zu schwer ist so das wir ein neues dach und den balken vom dachstuhl neu machen müssen kosten 10.000€ kann ich da von arglist reden
--- editiert vom Admin
@TiNiCa97
Die Frage ist doch vor ca. 10 Tagen schon im 'Kaufrecht' gestellt worden, nicht wahr? Antwort gefunden und gelesen?
Das ganze ist keine Frage der Schadenshöhe. Wie schon im vorigen Beitrag geschrieben, kommt es darauf an, ob der Verkäufer von dem Mangel wußte und ihn mit Täuschungsabsicht verschwiegen hat. Das alles müßten Sie nachweisen, wenn Sie sich getäuscht fühlen.
Grundsätzlich ist es aber immer Aufgabe eines Kaufinteressenten, ein gebrauchtes Haus vor dem Kauf gründlich zu besichtigen und ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Wer das nicht oder nur oberflächlich tut, muß sich die Folgen selber zurechnen, wenn die Sache bei einer hinreichend gründlichen Prüfung aufgefallen wäre.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 26.12.2006 13:06:21
Verjähren solche verschwiegenen Mängel - und wenn ja: nach welcher Zeit?
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Gruß JayC
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