Kaufpreis bei Immobilien-Kaufvertrag zu hoch angeben

5. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wol
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufpreis bei Immobilien-Kaufvertrag zu hoch angeben

Hallo,

ich habe für mein Haus und Grund einen Käufer gefunden.
Dieser möchte allerdings auf anraten seines Kreditmaklers, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag um 40.000 Euro höher angegeben wird, als tatsächlich vereinbart.
Dadurch muß er für die Renovierungskosten keinen gesonderten Kredit aufnehmen und keine Rechnungen vorlegen.

Ich weiß noch nicht, wie das ablaufen soll, ob ich den niedrigeren Betrag erhalte und die Bezahlung des höheren Betrages lt. Vertrag bestätigen soll, oder ob ich den offiziellen Kaufpreis auf mein Konto bekomme und die Differenz zurücküberweisen soll.

Aber in jedem Falle sehe ich das Risiko erstmal beim Käufer, denn der verläßt sich auf mein Wort, dass ich die Absprache einhalte.

Der Käufer weiß auch dass er mehr Grunderwerbssteuer zahlen muß, Steuerhinterziehung ist es ja wohl nicht, wenn er dem Finanzamt mehr gibt.

Nun die Frage:
Kann es für mich irgendwelche Probleme geben, wenn ich dem Käufer den Differenzbetrag zurückgebe?
Gilt das evtl. als Schenkung, fällt Schenkungssteuer an?
Ist das als Geldwäsche zu betrachten?

Schon vorab Danke für eure Antworten
Grüße
Wolfgang

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

ich schliesse mich meinem Vorredner an, lass die Finger davon, es handelt sich hier um Kreditbetrug, da er wahrscheinlich kein oder nicht genügend Eigenkapital besitzt, um überhaupt einen Kredit zu bekommen.
Alles andere, was er Dir erzählt, ist Schwachsinn, die meisten Renovierungsdarlehen sind eh KfW-gefördert und vom Zinssatz her günstiger, zum Anderen rechnen die Banken 50% vom Renovierungspreis sowieso auf den Wert des Hauses wieder an.

Sollte der Käufer dann irgendwann nach Kaufvertragsunterzeichnung vom Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, zurücktritt, bzw Schäden und Mängel feststellt, die er je nach KV-Gestaltung geltend machen kann, zahlst Du ihm die 40k mit, obwohl Du sie garnicht bekommen hast, was strafrechtlich gesehen auf Dich zukommen kann, weiss ich nicht, würde jedoch Begünstigung zum Kreditbetrug und Verstoss gegen das Geldwäschegesetz mal so aufzählen wollen.


Gruss


Jan

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

vielleicht hat der K aber auch 40.000€ "schwarzgeld" u. versucht es so zu waschen?!?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wie soll der K denn mit der Methode Schwarzgeld waschen können? Schon eher besteht die Möglichkeit, dass er danach Schwarzgeld hat.

Es gibt hier aus meiner Sicht zwei mögliche Szenarien:

1. Aus irgendeinem Grund muss der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Käufer verlangt dann die Erstattung des Kaufpreises laut Kaufvertrag.

2. Der Käufer will sich ein überhöhtes Darlehen bei der Bank erschwindeln. Die 40.000€ steckt er nicht in die Renovierung, sondern verwendet sie anderweitig. Anschließend platzt der Kredit. Dann hast Du dich möglicherweise der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht. Neben der Strafe, die dann auf Dich zukommt, kann die Bank auch noch Schadenersatz von Dir fordern.

Die Variante 2 halte ich für wahrscheinlicher. Da Banken üblicherweise Renovierungskosten mitfinanzieren, gehe ich soweit, dass der Käufer kaum einen anderen Grund haben kann für seine Forderung.

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