Kann der Makler den Käufer bestimmen?

2. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
andreash28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 31x hilfreich)
Kann der Makler den Käufer bestimmen?

ich habe ein Problem mit einem Makler. Ich habe mich für ein
Objekt interessiert, und habe nach langem Hin und her mit den Banken
auch eine Finanzierung bekommen. Diese steht natürlich nicht
unbefristet, da die Zinsen täglich schwanken.
Der makler teilte mir 2 Tage vor meiner Finanzierungszusage mit, dass
er einen neuen interessenten hat. Dieser hat jedoch noch keine
Finanzierungszusage, ich kann sofort unterschreiben und kaufen. Laut
Makler soll ich jedoch 14 Tage warten, da er diese Frist dem anderen
Interessenten gegeben hat.
Ist dies rechtens? Obwohl die Eigentümer selbst an mich verkaufen
würden nach Rücksprache? Kann der makler das so bestimmen? Auch wenn
die Eigentümer etwas anderes von ihm verlangen, nämlich sofort an mich
zu verkaufen?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Der Eigentümer entscheidet an wen er verkaufen möchte.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und ein Gespräch mit den Verkäufern würde auch nichts schaden, denn schließlich macht ihr zusammen den Notartermin inkl. Kaufvertrag. Der Makler hat da nicht mitzureden. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben wurde, hat er einen Anspruch auf Provision.
Und dem Eigentümer würde ich mitteilen (falls er das Maklerspiel mitspielt) - das er bei viel Pech am Schluß ganz ohne Käufer dasteht, denn auch du kannst ja etwas anderes suchen;)

Hast du die Finanzierungszusage von der Bank als Form eines Kreditvertrages vorliegen? Dann ist da meistens eine Annahmefrist festgehalten. Sieh mal danach.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreash28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 31x hilfreich)

Ja, die Annahmefrist sind 7 Tage...welche bald vorbei sind.
Mit dem Eigentümer habe ich gesprochen. Daraufhin sprach er mit dem Makler welcher ihm wohl die Vertragsstrafe unter die Nase rieb, sollte er sich über ihn hinwegsetzen und an mich verkaufen.
Ich verstehe das ganze nicht, will den Eigentümer ja auch nicht unnötig stressen. Aber das Spiel, was der Makler spielt, kommt mir nicht ganz sauber vor. Er könne nicht 2 Leuten gleichzeitig zusagen. Aber er hatte es nunmal, denn abgesprungen war ich zu keinem Zeitpunkt, habe mich eben lange um eine Finanzierung bemüht, ihn immer informiert. und nun steht sie...noch 3 Tage.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andreash28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 31x hilfreich)

Gibt es eine rechtsgrundlage die ich dem Makler mal mitteilen kann?
Kann ich von ihm definitiv fordern, das Haus an mich zu verkaufen?

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der Eigentümer entscheidet, wem er was verkauft, nicht der Makler.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Andreash,

ich würde folgendermaßen vorgehen:

Sprich erst einmal mit deiner Bank und lasse dir die Zusage noch für ein paar Tage verlängern. Kannst denen ja erzählen, dass sich der Verkauf durch Krankheit verzögert oder irgend so etwas. Der Bank dürfte es nur recht sein, wenn du einen Kredit bei ihnen nimmst. Daher müssten sie hier eigentlich kooperativ sein. (Oder sind die Zinsen in den letzten Tagen sehr gestiegen?)

Dann schreibe dem Makler UND Verkäufer einen Brief (würde ich unbedingt schriftlich machen), dass du das Haus kaufen willst und dein Angebot bis zum (Datum) gilt.

Ich glaube, dem Verkäufer scheint es nicht so ganz klar zu sein, dass du ein ernstes Angebot gemacht hast. Anscheinend wartet der Makler auf ein besseres Angebot. Echt seltsam!

Ich wünsch dir viel Glück!
Charlotta

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andreash28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo und erstmal danke für die Antworten.
Ja, ich habe dem Makler schriftlich mitgeteilt dass ich bis zum Xten das Angebot der Bank habe, danach wird es verfallen.
Dem Eigentümer habe ich es telefonisch mitgeteilt.
Der neue Kaufinteressent zahlt 1000 Euro mehr, jedoch würde der Eigentümer trotzdem an mich verkaufen, weil ich der erste war. Dem gehts nicht um die 1000 Euro.
Das interessiert den makler alles Null. Am liebsten würd ich dem die Lizenz entziehen lassen. Klar hat er mich immer informiert...von wegen er sucht nun einen neuen interessenten, nachdem ich nach 3 Wochen noch keinen Finanzierungszusage hatte (durch die feiertage etc.). Und 2 Tage bevor ich die dann hatte sagt er mir, er hat jemanden dem er 14 Tage zeit gibt für die Finanzierungsanfrage, mich stellt er zurück.
ist ja alles schön, aber es interessiert ihn wie gesagt null was der Eigentümer eigentlich will. Der makler hat sozusagen die Macht.
Provision ist ein gutes Stichwort...so einem Menschen noch 3000 Euro zu zahlen, es widerstrebt mir. Aber das Haus ist eben genau das, was ich will.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
andreash28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo, ja der Eigentümer muss dann angeblich eine Vertragsstrafe zahlen wenn er einfach an mich verkauft.
Na mal schauen, jedenfalls hat das so oder so ein Nachspiel für den Makler. ich werde dem Maklerverband das ganze mal schildern. Evtl. wird ihm sogar die Lizens entzogen.

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Auch ich bezweifle, das in dem Vertrag Makler : Verkäufer festgehalten ist, dass der Makler festlegt, wer der Käufer ist oder das gar nur zum Höchstgebot verkauft werden darf.
Der Makler hat normalerweise höchstens die Klausel drinnen, dass ihm bei Vermittlung (auch wenn sich jemand direkt an der Verkäufer wendet) einen Provisionsanspruch hat.

Übrigens, eine Lizenz für einen Makler gibt es nicht, d.h. jeder könnte das machen, der sich einen entsprechenden Gewerbeschein holt. Wenn der Makler Mitglied in einer Standesorganisation ist, könnte ein Gespräch nicht schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
andreash28
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo, der andere Interessent bekommt wohl die finanzierung und somit das haus. das kann es echt nicht sein...dem makler muss die gewerbeerlaubnis entogen werden, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...der Makler überschätzt seine Möglichkeiten. Er ist Vermittler und nicht Vertreter der Partei-/en...

Offenbar wohl nicht, so lange der VK dies mitmacht.

...diese Vertragsstrafe dürfte gg geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sein, da nach Gesetzeslage grundsätzlich der Verkäufer gegenüber dem Makler frei in der Entscheidung bzgl des Verkaufes (Vertragshoheit) ist...

Ein gesetzliches Verbot einer solchen Regelung ist mir nicht bekannt. Wo sollte sich ein solches und damit eine Nichtigkeit einer solchen Regelung herleiten?

...dem makler muss die gewerbeerlaubnis entogen werden, oder?...

Nein, aus welchem Grund sollte das denn erforderlich oder gerechtfertigt sein?

Bei genauer Betrachtung sehe ich nicht einmal eine Unkorrektheit des Maklers.

Die Zusage an den anderen Interessenten erfolgte erst, nachdem der TE keine (bzw. bevor er dann doch noch eine) Finanzierungszusage erlangte.

Der TE wurde wohl unverzüglich informiert.
Korrekter Weise hielt sich der Makler wohl auch an die DANN dem neuen Interessenten getätigte Zusage.

Hierdurch vermied der Makler wohl auch ggf. mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber seinem Auftraggeber wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen, welche entstehen KÖNNTEN, wenn er zwei Kaufinteressenten gleichzeitig zusagen würde und beiden Aufwendungen / Kosten im Rahmen der beabsichtigten Finanzierung entstehen.

Dass der Makler den VK (seinen Auftraggeber) hierauf aufmerksam macht und dadurch ggf. verhindert, dass der VK aus Gutmütigkeit und möglicherweise aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtslage diese Gefahren ignoriert, ist ebenfalls korrekt.

Wenn der spätere Interessent dann noch einen höheren KP zahlt, ist dem Makler hier gar nichts vorzuwerfen.

-- Editiert von Dr. jur. Lector am 06.06.2008 06:32:50

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#16
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

DASS der Vertrag zwischen dem Makler und dem VK irgendeine Regelung enthalten sollte, welche nichtig sein könnte, geht dem Beitrag des TE jedenfalls nicht hervor.
Auch eine vertragliche Regelung dahingehend, dass der VK Schadenersatzansprüche zu tragen hat, welche gegen den Makler geltend gemacht werden könnten, wenn / weil der VK ihm ins Handwerk pfuscht, wäre legitim.

Dass es dem Makler auf einen Mehrpreis von 1000 € ankommen sollte, wenn das sogar dem VK nicht so wichtig ist, ist bei einer Provision von üblicherweise 3 - 5,5 % wohl kaum nachvollziehbar.

Hier liegt es wohl allein am TE, wenn er das Haus nicht bekommt.

Bevor er 'nach langem hin und her' doch noch eine Finanzierung hinbekam, hatte der Makler über denneuen Interessenten informiert. Dass dem TE verbindliche Zusagen gemacht wurden, behauptet er nicht einmal.

-- Editiert von Dr. Lector am 06.06.2008 07:01:05

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Wenn der TE ausführt, er sei ja noch nicht abgesprungen, verkennt er offenbar die Lage. Lange Zeit konnte er offenbar keine Finanzierung erlangen und also nicht kaufen. Dass der Makler dann einen neuen Interessenten nicht ablehnen wird, gebietet sich schon dem AG gegenüber, dieser will nämlich verkaufen und nicht endlos warten, ob der TE irgendwann doch noch aus der Falte kommt.

...Klar hat er mich immer informiert...von wegen er sucht nun einen neuen interessenten, nachdem ich nach 3 Wochen noch keinen Finanzierungszusage hatte (durch die feiertage etc.). Und 2 Tage bevor ich die dann hatte sagt er mir, er hat jemanden dem er 14 Tage zeit gibt für die Finanzierungsanfrage, mich stellt er zurück....

Das ist doch vollkommen korrekt gelaufen.
Jetzt gilt wohl leider der Spruch: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.



-- Editiert von Dr. Lector am 06.06.2008 07:27:30

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Übrigens, eine Lizenz für einen Makler gibt es nicht, d.h. jeder könnte das machen, der sich einen entsprechenden Gewerbeschein holt...

Hier wäre eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c GewO erforderlich, wenn der Makler GEWERBSMÄSSIG handelt. Andernfalls wäre gar keine Erlaubnis /kein Gewerbeschein erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

warum bietest du nicht einfach genauso viel wie der andere Mitinteressent? Oder sogar einen Tausender mehr? Dann müsstest du eigentlich wieder im Rennen sein.

Ich hätte schon direkt mitgeboten, als der andere Interessent auftauchte, der ja mehr zu zahlen bereit ist.

Viele Grüße
Charlotta

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...warum bietest du nicht einfach genauso viel wie der andere Mitinteressent? Oder sogar einen Tausender mehr? Dann müsstest du eigentlich wieder im Rennen sein...

Das sehe ich nicht. Der Makler verhält sich offenbar sehr korrekt und wird sich bzw. seinen AG wohl an seinen Zusagen festhalten lassen.

Wenn der Preis erst einmal ausgehandelt ist und der K hinsichtlich dieses Preises eine Finanzierung gebastelt hat, wäre es wohl nicht korrekt, diesem dann mitzuteilen, dass ein anderer nun etwas mehr bietet und der Interessent deshalb jetzt wieder raus sei. Gerade ein solches Verhalten würde wohl berechtigten Anlass zur Kritik bieten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Diese Regelungen, insbesondere § 652, begründen selbstverständlich meine Ausführungen.
Der Verweis ist insoweit richtig.

Der Schadenersatzanspruch eines (Allein) Maklers kann selbstverständlich auch pauschalisiert vereinbart werden.

-- Editiert von Dr. Lector am 06.06.2008 08:47:32

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Man kann die Thematik doch einfach mal aus der Sicht des neuen Interessenten betrachten. Dieser hat doch wohl auch Anspruch auf korrekte Behandlung.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Das macht der Makler doch gar nicht, dies redet sich der TE nur ein.
Du wirst doch selbst wissen, dass man einen unbedarften Kunden / Mandanten .. ggf. einmal etwas fester an die Hand nehmen muss, damit der nicht einfach über die Straße rennt und unter einen LKW kommt.
Ich habe doch alles dargelegt, der Makler handelt doch äußerst korrekt.

Was wirklich im Vertrag steht, der VK davon versteht, beim TE dann ankommt und dieser wiederum versteht oder verstehen will, sind doch häufig völlig andere Dinge und gleicht häufig dem Kinderspiel stille Post.

-- Editiert von Dr. Lector am 06.06.2008 11:23:39

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ich kenne unterschiedlichste Maklerverträge und unterschiedlichste Verkäufer, jedoch mehr ggf. etwas unbedarfte Verkäufer, als spitzbübische Makler.
Hier im Beitrag sehe ich bisher nichts, was dem Makler vorgeworfen werden könnte.

Der TE hatte sogar mehrere Wochen Zeit, bevor der Makler NACH entspr. Mitteilung dem nächsten Kaufinteressenten eine Chance gab. Im Interesse des VK verhält sich der Makler nun auch weiterhin korrekt und schützt den AG vor möglichen Folgen unüberlegter Handlungen.

-- Editiert von Dr. Lector am 06.06.2008 12:00:40

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
jolie1021
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 29x hilfreich)

hallo alle zusammen,
ich habe in diesem forum nach so etwas ähnliches gesucht wie diese frage hier, ob der makler den käufer bestimmen darf.
meine schwester ist in folgender situation:
Sie hat sich ein haus angeschaut was in einer bank als immobilie aushing. sparkassen immobilien kennt sicher jeder. Sie hat sich für das haus entschieden und dem makler der sparkasse mündlich zugesagt das sie das haus kaufen tut, darauf hin ist sie zu ihrer finanzierenden bank gegangen und hat einen kredit beantragt, wir wisse sicherlich alle, banken arbeiten nicht so schnell. nun ist aber folgendes passiert, trotz der mündlichen zusage hat der immo-arsch, enzschuldigung, einfach jemand anderes auch das haus ansehen lassen, obwohl es ja eigentlich mündlich schon verkauft ist, so nun will der andere das haus auch und bekommt es vermutlich auch, weil der vermutlich das haus über die sparkasse finanzieren lässt, nochmaler weiße tut ja der verkäufer entscheiden an wem er das haus verkauft, aber dieser wird anscheinend durch irgendwas durch die sparkasse unter druck gesetzt. wie ist jetzt hier rechtslage?? durch die mündliche zusage ist es doch so, das das haus meine schwester bekommt oder?

29x Hilfreiche Antwort

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