Hallo zusammen,
ein Mitglied einer Erbengemeinschaft möchte (und wird vermutlich) die Übergabe der verkauften Immobilie zwei Wochen vor dem Übergabe- und Zahlungstermin lt. Vertrag vollziehen.
- welche Risiken können dadurch für den Verkäufer entstehen und wie hoch ist das Risiko?
- es haben 2 Mitglieder der Erbengemeinschaft gegen die vorgezogene Schlüsselübergabe gestimmt und sind für
die Einhaltung des Vertrags. Was, wenn das eine Mitglied die Übergabe doch vollzieht?
Vorab schon vielen Dank
Immobilienverkauf, Übergabe 2 Wochen vor Kaufpreiszahlung und Termin der Übergabe im Notarvertrag
3. August 2018
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Frage vom 3. August 2018 | 06:33
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Immobilienverkauf, Übergabe 2 Wochen vor Kaufpreiszahlung und Termin der Übergabe im Notarvertrag
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#1
Antwort vom 3. August 2018 | 07:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47466 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:welche Risiken können dadurch für den Verkäufer entstehen und wie hoch ist das Risiko?
Schlechtester Fall:
Käufer zahlt nicht und beginnt mit Umbaumaßnahmen, bei daneben er auch noch pfuscht.
Dann bekommt man ihn nur per Räumungsklage wieder heraus und bleibt ggf. auf den angerichteten Schäden sitzen.
Das Risiko halte ich zwar für niedrig, jedoch kann der Schaden sehr hoch sein, wenn das Risiko eintritt.
Das Mitglied, das die Übergabe gegen den erklärten Willen dar Anderen vorgenommen hat, muss für einen entstehenden Schaden alleine aufkommen.
#2
Antwort vom 3. August 2018 | 08:48
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 9x hilfreich)
Volle Zustimmung @hh - niemals Schlüssel oder Einzug des "Käufers" gestatten ohne das alles gezahlt ist.
Einer aus einer Erbengemeinschaft kann nicht allein handeln bzw darf nicht.
Er ist Schadenersatzpflichtig wenns in die h... geht.
Das schmeckt nach Erbenstreit.
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