Immobilienmaklervertrag Rechtskräftig?

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)
Immobilienmaklervertrag Rechtskräftig?

vor 4 Wochen habe ich einen Immobilienmaklervertrag zum Verkauf meines Hauses unterschrieben. Es ist ein Alleine-Maklervertrag. Das Haus gehört mir und meinem Mann zur Hälfte. Diesen Maklervertrag hatte allerdings mein Mann nie unterschrieben. Ist dieser Vertrag dann überhaupt rechtskräftig? Kann der Immobilienmakler daraus irgendwelche Forderungen gegen mich oder gegen meinen Mann stellen??? Besichtigungen haben schon stattgefunden, verkaufen wollen wir dann doch nicht, oder zumindest nicht über den Makler, sondern es möglicherweise selbst probieren.

Danke für Eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sicher kann der Makler Forderungen gegen denjenigen stellen, der unterschrieben hat!
Verträge sind da, um eingehalten zu werden.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

hmmm... der makler hatte im vorgespräch extra darum gebeten, dass beide unterschreiben. denn in einem anderen fall (bei dem auch beiden das haus gehört) hätte er auf die provision verzichten müssen, da ihm eine der unterschriften fehlte.
jetzt im nachhinein fehlt auch hier eine unterschrift und da ich mich zwischenzeitlich nicht richtig vertreten fühle (das haus wird zu billig gegen meinen willen angeboten, vertrauliche infos werden an käufer weiter gegeben, wir werden angelogen), überlege ich nun eben auch wie ich am günstigsten wieder aus der nummer heraus komme.
da allerdings wohl einem anderen ehepaar es ebenso erging (im hinblick auf vertrag und unterzeichnung) stellt sich jetzt natürlich für mich die frage, inwieweit beide hätten unterschreiben müssen oder nicht? oder warum werden solche aussagen getätigt?

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Meistens sind solche Verträge doch zeitlich begrenzt. Einfach den Vertrag auslaufen lassen.

Falls keine zeitliche Begrenzung (so was ist mir auch mal passiert) würde ich den Vertrag per sofort kündigen (sicherlich steht dann nämlich auch nichts über Kündigungsfrist o.ä. drin). Hat bei mir hervorragend funktioniert.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Zu billig gegen ihren Willen angeboten - wie will der Makler denn einen Käufer finden, wenn sie gar nicht zu dem Preis verkaufen werden, schließlich können sie ja nicht gezwungen werden "seinem" Preis zuzustimmen. Erfahrungsgemäss sind aber oft die Erwartungshaltungen der Kunden zu hoch und der Preis des Maklers könnte der realistischere und erzielbarere Preis sein.
Vertrauliche Sachen weitergegeben - was kann in diesem Zusammenhang denn vertraulich sein - gibt es etwas, was dem Käufer verschwiegen werden soll (geplante Baumassnahmen, Wassereinbrücke im Keller...)
Angelogen - kann man schlecht beurteilen.

Sie können ja dem Makler mitteilen, dass ihr Mann sich dagegen entschieden hat, den Maklervertrag zu unterschreiben und daher die Grundlage für diesen Vertrag entfällt.
Es wäre aber vielleicht trotzdem nett, dem Makler als Entschädigung für seine Mühe eine Summe xy anzubieten.

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