Hilfe!Von Wfa Rücktrittsrecht gebrauch machen?

14. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
jakob31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Hilfe!Von Wfa Rücktrittsrecht gebrauch machen?

Hallo,
habe vor ca. 1 1/2 Jahren eine Wohnung Neubau gekauft und mit Wfa finanziert. Nun wohne ich mit meiner Familie auch in der Wohnung,doch das Haus ist immer noch eine Baustelle,da viele Dinge von der Baufirma nicht fertiggestellt wurden wie z.B Aufzüge,Treppenhäuser,Balkone,Keller,Gartenanlage uvm. Grund- der Bauträger ist verstorben und um es kurz zu fassen:
Wir stecken in der *******!
Da das Haus (15 Wohnungen) fast in einem unbewohnbarem Zustand ist und noch jede menge nachfinanziert werden müsste,hatte ich mit dem Gedanken gespielt, vom WFA-Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Weiss jemand ob das so einfach möglich ist? Wer das ratsam in der Situation? mit was müsste ich rechnen?

Danke an alle im voraus!!

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jakob31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Canary,
Die Sache ist so.Das WFA- (Zinsloses Darlehen der KFW) -Rücktrittsrecht ist im Kaufvertrag/Notarvertrag,in allen Darlehensverträgen schriftlich festgehalten.2 Jahre besteht dieses Rücktrittsrecht.
(Bin zwar auch kein Experte (darum auch der Beitrag hier))

Nach meinem jetzigen Wissensstand heisst es im Gesetz,wenn die WFA das Darlehen zurückzieht,müssen alle Darlehen,Nebenkosten(Notar,Steuern usw..) an den Käufer zurückgezahlt werden und er müsste lediglich eine angemessene "Miete" für die Zeit zahlen in der der Käufer drin gewohnt hat.

Meine Frage ist im wesentlichen nur:
-Wie sieht das in meinem Fall aus,da der Verkäufer/Bauträger verstorben ist und nun nur der Sohn als Bevollmächtigter existiert?
-Von wem Kriege ich meine Gelder?
-Und wer bekommt die Wohnung?
-Könnte das ganze auch Nachteile haben?

So ganz kapiert habe ich das noch nicht alles?

PS:Rechtliche Schritte mit einem Anwalt läuft als Gemeinschaft.

Grüße jakob

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Die Sache ist so.Das WFA- (Zinsloses Darlehen der KFW) -Rücktrittsrecht ist im Kaufvertrag/Notarvertrag,in allen Darlehensverträgen schriftlich festgehalten.2 Jahre besteht dieses Rücktrittsrecht.#
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn du vom Darlehen der WFA zurücktritts auch vom gesamten Kaufvertrag zurücktreten kannst. Das wäre sehr ungewöhnlich! Was steht im Kaufvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Auch wenn du deinen "Kredit" zurückgeben kannst. Den Kaufvertrag wohl kaum, es sei denn das steht im "Kaufvertrag" drin.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jakob31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
die WFA schreibt das als Bedingung,das dieses Rückttrittsrecht im Notarvertrag stehen muss.Ansonsten wird die WFA gar nicht genehmigt!
Leider haben viele Leute heutzutage kein Wissen über die WFA Darlehen,was eigentlich ne klasse lukrative Sache ist.Selbst bei der Deutschen Bank,konnte man mir keine vernünftige Beratung geben,damals als ich nach Kreditsuche war für die Wohnung. Wissenwertes zum Rücktrittsrecht der WFA gibts auf der WFA-Online Seite.

Wenn jemand einen guten Anwalt im Raum Solingen/Düsseldorf/Köln kennt,der Spezialist in Sachen Baurecht/Finanzierung ist,möge mir bitte Adresse senden.
Danke.....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jakob31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Schaut doch bitte hier mal rein:
http://www.imakoufinanz.de/lexikon/begriff/wfa+nrw+(f%F6rderung+eigengenutzten+wohnraums)_92.php

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Rücktrittsvorbehalt der Ersterwerberin oder des Ersterwerbers für den Fall enthält, dass innerhalb einer Frist von bis zu zwei Jahren ab Vertragsschluss die für die Finanzierung vorgesehenen Fördermittel
nicht bewilligt werden.


Da steht nicht "wenn einen das Haus nicht mehr gefällt"

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jakob31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Mustermann,

also jetzt fangen sie an alles zu verdrehen!!! Ich hatte geschrieben
"doch das Haus ist immer noch eine Baustelle,da viele Dinge von der Baufirma nicht fertiggestellt wurden wie z.B Aufzüge,Treppenhäuser,Balkone,Keller,Gartenanlage uvm. Grund- der Bauträger ist verstorben und um es kurz zu fassen:
Wir stecken in der *******!
Da das Haus (15 Wohnungen) fast in einem unbewohnbarem Zustand ist und noch jede menge nachfinanziert werden müsste"

Ich habe nicht erzählt das mir das Haus nicht gefällt! Das wäre auch kein Rücktrittsgrund oder sogar Recht!

In der Klausel der WFA steht,wenn nachfinanziert werden muss oder ähnliches, können die Fördermittel nicht bewilligt werden ....sprich Rücktritt...

Also,erst LESEN,DENKEN und antworten

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Fördermittel sind doch bereits bewillig worden, du wohnst doch drin und hast gezahlt. An wen willst du die Wohnung denn zurückgeben wenn der Bauträger weg ist/ bzw wohl platt ist. Den Kredit kannst du nur dann stornieren wenn die Bank auch Ihr Geld bekommt.

Aber wenn du dir so sicher bist warum fragst du dann noch.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

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