Heizungsrohre durch Sondereigentum Keller

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
golf16v
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsrohre durch Sondereigentum Keller

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Wir haben vor kurzem in einem 3 Familienhaus eine Wohnung gekauft. Zu der Wohnung gehört ein Keller. Der Besitzer aus EG hat seine komplette Heizung von unten durch den Keller angefahren. Somit auch durch meinen Keller Rohre verlegt. Ist das denn überhaupt erlaubt?

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6 Antworten
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#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bautechnisch gibt es keine Einwände gegen eine solche Rohrführung.
Falls es eine Zentralheizung gibt, werden über diese Rohre vermutlich alle Wohnungen vwersorgt, n icht nur das Erdgeschoß.
Falls jede Wohnung eine eigene Therme hat, dann hat wohl der Vorbesitzer des Kellers der Verlegung der Rohre durch den Keller zugestimmt.

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#2
 Von 
golf16v
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

quote:
Falls es eine Zentralheizung gibt, werden über diese Rohre vermutlich alle Wohnungen vwersorgt

Ja gibt es. Aber diese Rohre verlaufen in einem anderen Schacht in jedes Stockwerk.
Bei den angesprochenen Rohren geht es nur um die EG Wohung. Alle anderen Wohungen haben z.B. die Rohre Aufputz verlegt. Er fährt jeden Heizkörper über den Keller an. Also auch in Gemeinschaftskellern.

quote:
hat wohl der Vorbesitzer des Kellers der Verlegung der Rohre durch den Keller zugestimmt

Das kann ich nicht beurteilen, bedeutet ich muss das so hinnehmen?
Wie würde es bei einer Veränderung der Anlage aussehen? Sprich er möchte z.B. einen Heizkörper verlegen und müsste dann nochmals ein Loch von oben bohren in meinen Keller?



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-- Editiert golf16v am 08.04.2013 19:26

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Da die Rohre schon vorhanden waren, als du die Wohnung + Keller gekauft hast, kann alles so bleiben wie es ist.
Es ist übrigens absolut normal, das bei Häusern mit Eigentumswohnungen im Keller Rohre unter der Decke hängen und dabei auch durch Eigentümer-Keller führen.

Das bedeutet aber nicht, das in deinem Fall der Eigentümer der EG-Wohnung nach Belieben Löcher durch die Decke bohren darf, weil er z.B. seinen Kabelanschluß vom Wohnzimmer in die Küche verlegen will. Dafür muß er sich dann die Erlaubnis aller Beteiligten einholen!

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#4
 Von 
golf16v
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Danke für deine Antwort.
Ich dachte mir schon dass ich gegen vorhandene Rohre nix machen darf/kann.

quote:
Es ist übrigens absolut normal, das bei Häusern mit Eigentumswohnungen im Keller Rohre unter der Decke hängen und dabei auch durch Eigentümer-Keller führen.

Wäre hier aber eigentlich nicht nötig. Der Zugang wo alle weiteren Wohnungen versorgt geht direkt von der Heizung nach oben weg in die einzelnen Wohungen.
Lediglich die EG-Wohnung wird über "jeden" Keller direkt von unten angefahren. Somit hat er keine Rohre in der Wohnung selbst, denn die sind ja alle im (Eigentums-)Keller.
quote:
Das bedeutet aber nicht, das in deinem Fall der Eigentümer der EG-Wohnung nach Belieben Löcher durch die Decke bohren darf, weil er z.B. seinen Kabelanschluß vom Wohnzimmer in die Küche verlegen will. Dafür muß er sich dann die Erlaubnis aller Beteiligten einholen!

Gleiches gilt vermutlich auch für eine Umverlegung von Heizkörpern? Könnte ich dies auch verhindern wenn es meinen Keller betrifft?

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Lediglich die EG-Wohnung wird über "jeden" Keller direkt von unten angefahren. Somit hat er keine Rohre in der Wohnung selbst,

Das wurde dann so beim Bau vom Architekten geplant. Warum das bei der EG-Wohnung anders ist als bei den anderen müßte man den Architekten fragen.

quote:
Gleiches gilt vermutlich auch für eine Umverlegung von Heizkörpern? Könnte ich dies auch verhindern wenn es meinen Keller betrifft?

Sobald ein Wohnungseigentümer durch Umbauten in der eigenen Wohnung Gemeinschaftseigentum oder das Eigentum eines Anderen beeinflußt, benötigt er eine Erlaubnis der Gemeinschaft bzw. des Betroffenen. Er kann seine Heizkörper so oft verlegen wie er will, er solange er die neuen Rohre innerhalb seiner Wohnung verlegt.

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#6
 Von 
golf16v
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das wurde dann so beim Bau vom Architekten geplant. Warum das bei der EG-Wohnung anders ist als bei den anderen müßte man den Architekten fragen.

Kein Architekt :) . Heizung wurde nachträglich vom Vorbesitzer der EG Wohnung eingebaut.

quote:
Sobald ein Wohnungseigentümer durch Umbauten in der eigenen Wohnung Gemeinschaftseigentum oder das Eigentum eines Anderen beeinflußt, benötigt er eine Erlaubnis der Gemeinschaft bzw. des Betroffenen. Er kann seine Heizkörper so oft verlegen wie er will, er solange er die neuen Rohre innerhalb seiner Wohnung verlegt.

Oki, dann habe ich das richtig verstanden. Sobald er ein neues Loch in z.B. meinen Keller bohren will, müsste er erst mal fragen.

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