Hallo Forum
Folgende Konstellation:
Eine Familie hat ein Haus gemietet.
Sie hat in Absprache mit der Vermieterin das Heizöl immer selbständig bestellen können und auch selber bezahlt.
Bei ihrem Einzug haben sie das im Tank befindliche Heizöl dem Vormieter abgekauft (zu hoch).
Jetzt haben sie gekündigt und werden fristgerecht ausziehen.
Es gibt bisher keinen Nachmieter.
Im Öltank ist eine Restmenge Heizöl.
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Vermieterin den Wert des im Tank verbliebenen Heizöls der Familie erstatten muss?
Lernender
Heizkosten mal ganz anders?
5. Januar 2006
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Frage vom 5. Januar 2006 | 15:12
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 34x hilfreich)
Heizkosten mal ganz anders?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 21:45
Von
Status: Schüler (395 Beiträge, 56x hilfreich)
Der Tank gehört der Vermieterin, das Heizoel der Familie, das Oel ist nicht fest mit dem Haus verbunden. Müssen, muss die Vermieterin gar nichts, ich würde keinen Cent zahlen, weil ev. noch ein großer Teil "Schlamm" ist. Also entweder abzapfen und mitnehmen, oder Einigung.
#2
Antwort vom 6. Januar 2006 | 06:23
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Das ist nicht richtig.
Nach allgemeiner Rechtsprechung muss der Hauseigentümer dem Mieter das Heizöl zum Tagespreis abkaufen.
Gruß
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#3
Antwort vom 9. Januar 2006 | 16:54
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 34x hilfreich)
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