Hausverwaltung zwingt Kostenübernahme

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
nemoffm
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausverwaltung zwingt Kostenübernahme

Hallo,
fogendes Problem:
vor eine paar Tagen kam der Hausmeister zu uns und sagte dass unterliegende Wohnung schlechten Fernsehempfang hat und wollte die Fersehdose anschauen. Die Decke der Dose war nicht fest, so meinte er dass diese repariert werden muss. Ich habe die Fernsehdose neue austauschen lassen aber das Prblem bliebt. Laut der bekannte der handwerklich begab ist, ist das Kable für die unter liegende Wohnung zu kurz ist und deswegen nicht in die Dose richtig reinging kann aber trotzdem an die Dose befistigt werden. Leider hatte die Nachbarin trotzdem keine klare Empfang. Ich habe mit ihr vereinbart dass ich diese richtig prüfen bzw. reparieren lassen werde. Wegen Ihre Sichtarbeit wollte sie dass diese bis näcshte verschoben wird.

Heute habe ich ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. In diesem Schreiben bin ich aufgefordert sofort diese machen zu lassen, anderfalls werden sie eine Fachmirma beauftragen, auf meine Kosten, diese zu reparieren.

Meine Fragen:
1. Kann die Hausverwaltung ohne Kostenaufstellung/Kostenvoranschalag zu holen bzw. Angebote zu prüfen ohne Absprache und meine Zustimmung diese tun kann.
2. Wie ist wenn den Zugang ohne eine Absprache bzw. Terminvereinbarung in meiner ETW verweigert wird.
3.Kann die Hausverwaltung nach WEG/BGB oder nach der Hausordnung ohne Absprache eine Femdfirma dies beauftragen.
4. Sollte nicht die Hausverwaltung diese Kosten übernehmen, da lose Deckel von Fernsehdose kein Beweis dfür ist, dass Schaden bei mir liegt.

Bitte um Eure Hilfe und Hinweis auf Urteile in diesen Bezum mit AZ oder §/Abs. mit Gesetzbezeichnung.

VIELEN DANK!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Grundsätzlich musst du natürlich niemanden in deine Eigentumswohnung lassen, da dies zum Sondereigentum gehört. Ich hätte nicht mal den Hausmeister rein gelassen, sondern zuerst verlangt, dass die Fachfirma bei der Nachbarin prüft, woran es liegt - schließlich hat die schlechten Empfang.
Zahlt ihr Kabel jeder selber oder mit dem monatlichen Hausgeld? Wenn es sozusagen eine gemeinschaftliche Einrichtung ist, dann kann bei Störungen die Hausverwaltung einen Fachdienstler kommen lassen, der die Fehler ermittelt und ja, es kann dann sein, dass der fehlerauslösende Eigentümer zahlen muss.
Das könnte dann als Rechnung sogar unter die Haushaltsnahen Dienstleistungen fallen und ist damit begrenzt von der Steuer absetzbar.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nemoffm
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

@ sika0304.
Vielen Dank für die Info. Wir zahlen das Kabel mit dem monatlichen Hausgeld.
Kann die Reparaturkosten von Hausratsversicherung übernommen werden? Der Fehler liegt bei mir, da ich mit dem Nachbarin telefoniert habe, während wir die Fersehdose ausgetauscht haben. Lt. Nachbarin war der Fernsehempfang teilwiese sehr gut.
Ich möchte aber die HV auf ihrem Schreiben hinweisen dass ohne eine Absprache oder meine Zustimmung kann kein Fremdfirma beauftragt werden. Ist das OK? Gibt es ein Artikle nach BGB/WEG oder ein Urteil, die diese unterstützt?

Vielen Dank im voraus für Ihre Mithilfe.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Nemoffm,
die Frage ist immer noch - woran liegt der Schaden. Also hast du deine Dose z.B. mit Kaugummi gefüllt (eher nicht). Die Hausratversicherung zahlt deine Schäden, Haftpflicht fremde Schäden aber: nur wenn ein regulären Schaden eingetreten ist, nicht, weil etwas kaputt ist. Guter Fall: Waschmaschine läuft aus: Hausrat zahlt deinen Schaden, Haftpflicht den fremden Schaden.
Noch eine Frage - wie alt ist das Kabel? Kann es sein, dass ihr umgestellt wurdet (Sendemasten) und seit dem das Problem da ist?
Bei uns ist es tatsächlich so, dass die oberen Eigentümer einen schlechteren Empfang über Kabel haben wie die unteren ohne das dort ein Schaden vorliegt.
Ich würde an die HV schreiben: Ich habe keine Probleme mit dem Fernsehen und daher benötige ich keinen Einsatz eines Monteurs.

Aber eines solltest du bedenken - du möchtest auch gerne Fernsehen. Und wenn das nicht klappt, erwartest du von der HV, dass sie Abhilfe vornimmt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nemoffm
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nach meiner Kenntnisstand kann die Fernsehdose defekt sein. Oder da der Kable zu kurz ist, kann dieser nicht richtig an der Empfangsstelle innerhalb Dose angeschlossen sein.

Fakt ist dass ich auch gern Mitwirken um den Fehler zu finden und beseitigen zu lassen.
Ich habe nur Prblem mit Schreiben von der HV, die mir ähnlich wie eine Androhung scheint. Auch die Kosten spielen eine Rolle. Wer darf den Techniker beauftragen. Wer muss die Kosten übernehmen.

Ich möchte in der Zukunft vermeiden solche Drohungen zu bekommen, darum intressiere ich mich um die Rechtslage.

Vielen Dank.

2x Hilfreiche Antwort

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