Hausverkauf mit offenen Auflagen - wer zahlt/haftet?

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Hausverkauf mit offenen Auflagen - wer zahlt/haftet?

Hallo zusammen,

ein Mehrfamilienhaus (Bj. ca. 1948-50) mit 2 Gewerbeanteilen soll verkauft werden.
Renovierungs/Sanierungsstau ist vorhanden und wurde vom Verkäufer auch kommuniziert.
Das Haus befindet sich seit ca. 40 Jahren in seinem Besitz.

Nach Durchsicht der Unterlagen ergab sich folgendes: die seit ca 40 Jahren vermietete Dachgeschosswohnung ist nur zum Teil genehmigte Wohnfläche bzw. 30 der 66 qm bedürfen einer Nachgenehmigung.
Diese wurde kürzlich (laut Aussage Eigentümer) mit Auflagen erteilt.

Das Problem: es ist kein ausreichend großes Fluchtfenster nach § 40 Abs4 BauO vorhanden. Weder die vorgesehene Höhe noch die erforderliche Breite ist derzeit gegeben.
Die Erfüllung dieser und evtl. weiterer Auflagen (mir liegt der Bescheid im genauen Wortlaut nicht vor) bedeutet die Öffnung des Daches bzw. verursacht dem Käufer erhebliche bzw. nicht wirklich kalkulierbare Mehrkosten. Laut eigener Aussage waren dem Verkäufer die gesamten Umstände seit jahrzehnten bekannt.
Einer Reduzierung des Kaufpreises stimmt er unter keinen Umständen zu.

Meine Fragen: Wer steht in der Verantwortung? Wer muss diese Kosten tragen?

Vielen Dank!





-- Editiert von mera am 21.06.2018 12:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von mera):

Meine Fragen: Wer steht in der Verantwortung? Wer muss diese Kosten tragen?


Derjenige, der die Auflagen erfüllt (sprich: die erforderlichen Baumaßnahmen beauftragt). Erfüllt der derzeitige Eigentümer diese, übernimmt er die Kosten. Sonst der Käufer, der weiß doch um die Auflagen. Und wenn der Verkäufer den Kaufpreis nicht reduziert, soll der Käufer halt nicht kaufen.

-- Editiert von guyfromhamburg am 21.06.2018 12:44

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#2
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt..
Meine Frage ist wohl eher: kann der Käufer den Verkäufer verpflichten das alles vor dem Kauf "in Ordnung" zu bringen/zu klären oder zumindest auf eine Kaufpreisminderung (dem Aufwand entsprechend) bestehen?
"Halt nicht kaufen" wäre die allerletzte Option.. alles ist schon recht weit fortgeschritten. Die unangenehme "Überraschung" kam leider kurz vor dem (vorerst gecancelten) Notartermin.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von mera):
kann der Käufer den Verkäufer verpflichten das alles vor dem Kauf "in Ordnung" zu bringen/zu klären oder zumindest auf eine Kaufpreisminderung (dem Aufwand entsprechend) bestehen?


Nein, kann er nicht. Der Verkäufer hat doch schon klar gemacht, dass er nichts veranlassen wird und auch mit dem Preis nicht runter geht.
Also entweder selber machen oder nicht kaufen.

(Anders hätte es IMHO ausgesehen, wenn der Käufer NICHT GEWUSST hätte, dass es diese Auflage gibt. Dann hätte man VIELLEICHT etwas wegen versteckter Mängel machen können. Er weiß aber Bescheid, also ist der Drops gelutscht.)

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#4
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok, alles klar! Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von mera):
kann der Käufer den Verkäufer verpflichten das alles vor dem Kauf "in Ordnung" zu bringen/zu klären

Wenn der Verkäufer entsprechend kooperativ ist, sicherlich.



Zitat (von mera):
oder zumindest auf eine Kaufpreisminderung (dem Aufwand entsprechend) bestehen?

Bestehen kann man auf vieles. Das "bekommen" ist meist das Problem ... Und da sieht es hier wohle alles andere als optimal aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Na entweder man kauft das was da ist zu dem Preis der gefordert wird. Oder man lässt es.
Hat man gekauft kann man auf eigene Kosten machen was man will ?!?!

Ich würde ein reduziertes Angabot machen und zusehen wie der nächste den ****** trotzdem kauft. Je nach lage haben wir eine Anbietervorteil aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich: Irgendwelche Agenten kaufen jeden Schrott zu fast jedem Preis.

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