Haustiere in der Wohnanlage

16. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Haustiere in der Wohnanlage

Also ich habe folgenden Passus in der noch zu beschließenden Hausordnung gefunden: "Hunde und andere Haustiere sind von den Grünanlagen fernzuhalten. Hunde sind an der Leine zu führen.
Verschmutzungen durch Tiere müssen vom Tierhalter beseitigt werden."
Jetzt meine Frage: Ich habe zwei Freigängerkatzen. Es ist mir ja allein wegen der Art der Tiere nicht möglich, sie von den Grünanlagen der Anlage fernzuhalten. Bedeutet dies nun, dass ich die Tiere automatisch nur noch drinnen halten darf oder dass es wegen der Natur dieser Tiere nicht regelbar ist?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Hier ein Urteil dazu.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Also wenn sich niemand beschwert...
___________

Katzen kann in Wohnanlagen Auslauf verboten werden
Die Eigentümerversammlung einer Wohnanlage kann Besitzern von Katzen verbieten, ihr Tier frei in der Anlage laufen zu lassen.

Das Landgericht München I wies in einem Urteil die Klage einer Katzenbesitzerin gegen die nachträgliche Ergänzung der Hausordnung um den Zusatz "Hunde und Katzen dürfen nicht frei in der Anlage herumlaufen" zurück
______________
Demgegenüber gibt es Urteile wonach sogar Nachbarn freilaufende Katzen dulden müssen, wenn es nicht mehr als zwei sind.
Es bliebe also abzuwarten, wie gerichtlich
im Einzelfall entschieden wird.

Eine "Hausordnung" ist übrigens nur dann von Bedeutung, wenn sie Vertragsbestandteil ist.
Gruß
Odil

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn in der Teilungserklärung der Hinweis zur Hausordnung fehlt, kann theoretisch nicht mal eine erstellt werden.

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#3
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Also die Hausordnung ist Vertragsbestandteil. Darauf wird in der Teilungserklärung hingewiesen. Aber es ist eben, wie ich oben geschrieben habe, genau diese allgemein Formulierung in der Hausordnung vorhanden, nachdem Haustiere von den Grünanlagen fernzuhalten sind. Iwiefern wirkt sich das nun auf meine beiden Katzen aus? Ich kann sie ja schlecht so erziehen, dass sie sich nur auf den Wegen der Anlage aufhalten.

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#4
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

die Urteile fallen tatsächlich sehr unterschiedlich aus.

Hier ein Urteil vom
BayObLG Beschluss vom 09.02.94 (2 ZR 127/93)

[Immer wieder ein beliebtes Streitthema: Darf Mieze fremde Grundstücke betreten? Nicht so ohne weiteres! Dies meint jedenfalls das Bayrische Oberlandesgericht.
In einer Hausordnung zu einer Eigentumswohnung kann bestimmt werden, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Haustiere so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen und Gartenanteile der anderen Eigentümer nicht betreten können. Bei Verstoß dagegen kann die Tierhaltung nach erfolglosen Abmahnungen vom Verwalter untersagt werden. Fazit: Hoffentlich können die Vierbeiner die Hausordnung lesen!]
Gefunden bei
http://www.katzennothilfe.de/
Sollte es hart auf hart kommen, kann es durchaus sein, das ein Gericht in einem anderen Bundesland völlig anders urteilt.
Also die Frage:
Iwiefern wirkt sich das nun auf meine beiden Katzen aus?
Wird dir niemand beantworten können.


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