Hauskauf und neue Regelung Energiepass zum 01.05.

3. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jule_84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf und neue Regelung Energiepass zum 01.05.

Hallo Zusammen,

ich habe mir zusammen mit meinem Mann ein Zweifamilienhaus im Raum Gera gekauft. Ab dem 01.07.2014 sind wir rechtmäßige Besitzer des Hauses. Der Termin beim Notar war bereits am 02.05.14. Jeztt ist uns aus aktuellem Anlass noch etwas eingefallen, das wir beim Notar nicht vorgebracht hatten.
Die aktuelle Regelung zur Energiepasspflicht.
Können wir diesen Energiepass noch vom Vorbesitzer einfordern? Am 01.05. ist er ja noch rechtmäßiger Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.

Wir haben vor die obere Wohnung zu vermieten.


Vielen Dank schonmal.


MfG, Julia

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""

-- Editiert Jule_84 am 03.05.2014 15:22

-- Editiert Jule_84 am 03.05.2014 15:23

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42 Antworten
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Meist steht im notariellen Kaufvertrag ein Passus in der Art "Der Verkäufer ist nicht im Besitz eine Energieauweises, der Käufer verzichtet auf die Vorlage."

Wenn kein Ausschluss im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde, dann gehört der Energieausweis zu den mit dem Haus zu übergebenden Hausdokumenten, da der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist, dies auf Anforderung vorzulegen.
http://www.energieausweis-vorschau.de/pflicht.html

Falls die Frage so gemeint ist, dass es für den Raum Gera ab 01.05. eine Neuregelung geben sollte: das ist so weit weg von mir, dass ich davon nichts weiss.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Termin beim Notar war bereits am 02.05.14. <hr size=1 noshade>

Dann hätte er den Energieausweis bereits zumindest vorlegen müssen, am 02.05.2014.

Ansonsten hat er Zeit bis zum 16.05.2014 euch diesen zu im Original oder als Kopie zu übergeben.

Danach kann man ihn auf Aushändigung/Erstellung verklagen, Minderung/Rücktritt geltend machen wenn das Objekt für die Bauart unübliche Werte hat (Gewährleistungsausschluss greift hier nicht), ihn bei der Ordnungsbehörde anzeigen (bis zu 1500 EUR Bußgeld).



quote:<hr size=1 noshade>Meist steht im notariellen Kaufvertrag ein Passus in der Art "Der Verkäufer ist nicht im Besitz eine Energieauweises, der Käufer verzichtet auf die Vorlage." <hr size=1 noshade>

Diese Klausel wird ins Leere laufen, die Pflicht ist nicht abdingbar.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 04.05.2014 23:51

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Also, ich lese aus dem Gesetzestext, dass das "Verlangen" nur der potenzielle Käufer äußern kann.

Ein Verlangen NACH dem Notarvertrag kommt demnach zu spät. Denn der Begriff "potenziell" ist nach Leistung der Unterschriften nicht mehr zutreffend.


Der gesamte Absatz ist auf die Phase VOR dem Verkauf abgestellt:

"(2)Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat..."




-----------------
"MfG
Wohni"

-- Editiert wohni am 11.05.2014 23:48

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also, ich lese aus dem Gesetzestext, dass das "Verlangen" nur der potenzielle Käufer äußern kann. <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Der gesamte Absatz ist auf die Phase VOR dem Verkauf abgestellt <hr size=1 noshade>

Einfach mal weiterlesen:

...
Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.
...


Der Satz bezieht sich ziemlich eindeutig auf die Phase nach dem Verkauf.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Harry, du hast Recht!

Sorry, ich hatte wohl tatsächlich nur die Vorgängerversion des Gesetzes aufgeschlagen.

Der Satz 3 im Absatz 2 ist neu.
Jule_84 kann also tatsächlich den Verkäufer zur Übergabe des Energiepasses auffordern.

Ob das durchsetzbar ist, wenn der Verkäufer keinen Pass gekauft hat, steht auf einem anderen Blatt.

-----------------
"MfG
Wohni"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob das durchsetzbar ist, wenn der Verkäufer keinen Pass gekauft hat, steht auf einem anderen Blatt. <hr size=1 noshade>

Was er nicht hat kann er nicht übergeben.
Aber noch hat er ja Zugang, kann ihn also anfertigen.
Für eine Klage könnte die zeit zu kurz sein.

Ich denke man könnte ihn aber mindestens auf die Kosten für eine Aussstellung in Regress nehmen.


Eventuell könnte man sogar den Kaufvertrag anfechten/rückabwickeln.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 192x hilfreich)

Hallo,

den E-Paß muß der Verkäufer aushändigen und ehrlich, dass ist keine große Sache. Online die Verbrauvchswerte der letzten 3 Jahre eingeben, ein paar Daten des Hauses ... kostet um die 50 € und sagt nichts aus. Ein Paß nach Verbrauch spiegelt nur das Heizverhalten der Bewohner wieder. Nehmen wir das Rentnerpaar das im Süden überwintert und deshalb nur so heizt, dass nicht einfriert:-) Grüßele Farnmausi

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

keine große Sache?

Ich halte das Ganze zwar sowieso für reine Wirtschaftsankurbelungsmaßnahme ohne echten Sinn für Verbraucher - aber welcher Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) unsinniger ist, wird ja schon seit Jahren diskutiert - z.B.
http://www.kanzlei-für-verbraucherrecht.de/immobilienrecht/grundstuecksrecht/energieausweis-fuer-wohnungen-kaum-aussagekraeftig/
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article119599891/Ungeliebter-Energieausweis-wird-Vermieter-Pflicht.html
http://www.op-online.de/nachrichten/wirtschaft/tauziehen-energieausweis-3095383.html

Ob der Verbrauchsausweis noch zulässig ist, muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden - seit 01.05.2014 nun nach EnEV2014:
http://www.energieausweis-vorschau.de/enev2014.html
http://www.energieausweis-vorschau.de/uploads/media/Enev2014.pdf
Und für solche Fälle wie "Rentner überwintern im Süden" ist es eben Pflicht die entsprechenden Leerstandszeiten beim Verbrauchsauweis zu berücksichtigen.

Die Ermittlung der erforderlichen Angaben zur Erstellung des Bedarfsausweises war schon bisher für den Laien kaum möglich. Durch erneute Verschärfungen ist das m.E. nun gänzlich unmöglich geworden. Zu den z.B. 189 € rein für die Verarbeitung/Auswertung eingelieferter Daten dürfte noch ein Vielfaches für ggf. Aufmaß/Flächenermittlung, Erstellung von Bestandsplänen, Feststellungen zur Bausubstanz etc kommen.
Wenn schon, dann wäre es viel sinnvoller, wenn das der Käufer für sich gleich unter Berücksichtigung seiner geplanten Nutzungen/Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen macht.
Aber die Gesetzgeber wissen das ja besser ;-)

Egal wie - der Verkäufer muss jedenfalls das vorgeschriebene Dokument aushändigen und eben falls nicht vorhanden noch anfertigen lassen, soweit man sich nicht anderweitig einigt.



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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
soweit man sich nicht anderweitig einigt.


Wie könnte die anderweitige Einigung aussehen: ohne / Verzicht auf Energieausweis ?

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

eben so ;-)

Ich hab auch schon sowohl ein Objekt gekauft als auch verkauft - beides mit der besagten Verzichtserklärung im notariellen Kaufvertrag.

Als Verkäufer hofft man halt, dass der Käufer dann nicht doch noch nachträglich versucht sich den Energieausweis zu erstreiten - als Käufer halte ich mich eben an die Vereinbarung, denn ich sehe wirklich keinerlei Sinn darin, dass der Verkäufer mir noch diesen Wisch beschafft (und die Kosten natürlich auf den Verkaufspreis draufschlägt - ist doch verständlich!), der ohne jeglichen Nutzen für mich ist, weil ich das Objekt eh' modernisieren und "energetisch ertüchtigen" will (bzw. inzwischen habe).

M.W. gibt es hier noch keine erklagten Entscheide, ob ein Anspruch trotz Verzichtserklärung durchsetzbar wäre.
Aber vielleicht wissen andere anderes ;-)



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>M.W. gibt es hier noch keine erklagten Entscheide, ob ein Anspruch trotz Verzichtserklärung durchsetzbar wäre. <hr size=1 noshade>

Die gesetzliche Pflicht ist da und auch sowieich das lese unabdingbar gestaltet. Eine Klage wäre meiner Meinung nach ein Selbstläufer.

In welcher Höhe dann durch die Ordnungbehörden noch zusätzlich Strafen verhängt werden wird sich noch herausstellen.

Immerhin gilt die gesetzliche Pflicht ja erst seit 20 Tagen. Ich denke das es da frühestens Ende des Jahres Verertbares geben wird.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Siloah
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich möchte noch einmal das Thema aufgreifen und dabei die Rolle des Notars bei einem Kaufvertrag OHNE der Vorlage eines solchen Energieausweises beleuchten.
Sicherlich hat der Notar einiges an Beratungspflicht(en) die mE auch diesen Energieausweis einschließt, also auch entsprechende Empfehlungen auszusprechen, so auch der Hinweis auf die EnEV und dort speziell auf den § 16 im Hinblick auf einen aktuellen, d.h. die letzten 3 Jahre vor Kauf betreffend und die Werte ausweisenden Energieausweis.
Ich zitiere mal hier aus einem Aufsatz eines praktizierenden Notars zur Vorbereitung eines solchen Kaufvertrages, dem ich vom Grunde her voll zustimmen kann:

Vor der Vereinbarung eines Notartermins ist dem Käufer zu empfehlen, nicht nur die Infrastruktur in der Umgebung zu erkunden (etwa die Anbindung an Nahverkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Beeinträchtigungen durch nahegelegene Lärm- oder Geruchsquellen etc), sondern auch das Vertragsobjekt selbst genau zu besichtigen, ggf. eine bautechnische Prüfung durch einen Sachverständigen zu veranlassen. Hierbei aufgedeckte Mängel sollten mit dem Verkäufer besprochen werden und die getroffenen Vereinbarungen im Kaufvertrag aufgeführt werden. Für Sachmängel wird im Kaufvertrag regelmäßig die Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen, sodass nach Beurkundung auftretende Fehler nicht mehr beim Verkäufer gerügt werden können, es sei denn, dieser hätte seine insoweit vorhandene Kenntnis arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitszusage bzw. gar Garantie übernommen. Sind dem Käufer Sachmängel bei Vertragsschluss bekannt, haftet der Verkäufer ohnehin nicht, es sei denn im Vertrag wäre etwas anderes vereinbart.
Besonderes Augenmerk sollten Sie (Anm.: gemeint ist wohl der Notar) den Nachrüstungspflichten widmen, die sich im Hinblick auf die Energieeinsparverordnungen 2002, 2007 und 2009 (und voraussichtlich künftig 2014) ergeben (insbesondere Pflichten zur Dämmung von Leitungen, Armaturen und der Obergeschossdecke zum Dachboden, sowie die Außerbetriebnahme von Öl- oder Gaskesseln, die noch aus der Zeit vor 1978 stammen). Selbst wenn Ihr Verkäufer hiervon noch befreit war, müssen diese Maßnahmen binnen zwei Jahren nach Eigentumswechsel durchgeführt werden. Ab voraussichtlich 2014 ist ferner die Vorlage eines „Energieausweises" spätestens unmittelbar nach der Beurkundung zwingend. Hierzu informiert Sie bei Bedarf ein gesondertes Merkblatt.


Nun gibt es Fälle in denen KEIN Energieausweis vorliegt und der Notar trotz dieser bestehenden gesetzlichen Pflicht seitens der verkaufenden Person dennoch alles als korrekt beurkundet, den Käufer aus welchen Gründen auch immer nicht auf diese gesetzliche Pflicht der verkaufenden Person aufmerksam macht, auch z.B. bei teilweise (aus gutem Grunde) durch die verkaufende Person vorgelegten "asbach-uralten", d.h. die nicht die letzten Jahre ausweisenden Energieverbräuche ausweisenden Energieausweis NICHT aufmerksam macht oder bei einem solchen Fall nicht ausdrücklich darauf hinweist, den Energieausweis in dem Wissen darum deswegen auch in seinem notariellen Kaufvertrag gar nicht mehr erwähnt.
Zugegeben, es dürfte hierzu keine gesetzliche Verpflichtung seitens der Notarin/des Notars geben.
Ich meine, dass das eben auch zu den (Beratungs-)Pflichten einer/s Notarin/s gehört. Immerhin ist es so, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Vorlage - und Übergabepflicht verstößt, eine Ordnungswidrigkeit (§ 27 EnEV). begeht!
Es gibt verantwortungsvolle Notare, die sich dieser Pflicht in Form einer "Mandanteninformation zum Energieausweis
bei Immobilienkaufverträgen" entledigen, was ich letztendlich absolut nicht verkehrt finde.
Die Gretchenfrage ist für mich nunmehr die, wenn nun ein Notar das alles sehr "global" sieht und trotz fehlendem oder völlig inaktuellem Energieausweis zur Tagesordnung übergeht und trotzdem beurkundet inwiefern er von der haftungsrechtlichen Seite nicht "mit im Boot" sitzt, wenn sich in Nachhinein herausstellt, dass diesem Energieausweis eine eminent wichtige Bedeutung zukommt, die sich aber erst während der Heizperiode - also im Nachhinein - herausstellt, weil das Gebäude/die Wohnung z.B. im Hochsommer gekauft wurde in der fürwahr keine Heizung in Betrieb ist und auch nicht (erfolgreich) probeweise in Betrieb genommen wird/werden kann.
Hinsichtlich des Verhaltens eines ein Haus/eine Wohnung vermakelnden Unternehmens sei in diesem Fall nur mal auf das Urteil des Landgerichts Würzburg, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 1 HK O 1046/15 hingewiesen, dass die kostenpflichtige Abmahnung eines Immo-Maklers wegen eines nicht aufgeführten Energieausweises in seinem Exposé für möglich und gerechtfertigt hielt. Das Urteil ist rechtskräftig.
UU sehe ich das aber nun doch zu eng, weswegen ich es hier mal zur Diskussion stellen möchte - andere begründete Meinungen sind daher herzlich willkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Siloah):

Die Gretchenfrage ist für mich nunmehr die, wenn nun ein Notar das alles sehr "global" sieht und trotz fehlendem oder völlig inaktuellem Energieausweis zur Tagesordnung übergeht und trotzdem beurkundet inwiefern er von der haftungsrechtlichen Seite nicht "mit im Boot" sitzt, wenn sich in Nachhinein herausstellt, dass diesem Energieausweis eine eminent wichtige Bedeutung zukommt, die sich aber erst während der Heizperiode - also im Nachhinein - herausstellt, weil das Gebäude/die Wohnung z.B. im Hochsommer gekauft wurde in der fürwahr keine Heizung in Betrieb ist und auch nicht (erfolgreich) probeweise in Betrieb genommen wird/werden kann.

Wie soll ein Energieausweis inaktuell sein?
Die Gültigkeit ist 10 Jahre, zuvor wurde beim Verkauf meist gar keiner Erstellt. Zudem ist es nicht Sache des Aussteller vom Energieausweis die Funktion der Heizung zu prüfen, es wird vielmehr an Hand des Types der Heizung und der Wärmetranferwerte der Außenhaut auf eine Verbrauchklasse berechnet.
Ja die Gewährleistung wird in der Regel notariell ausgeschlossen, da stellt sich eben die Frage, wenn der Käufer sich nicht vor dem Kauf informiert, ist er selbst schuld.
Zudem ist eben der Käufer einer Immobilie nach dem Kauf selbst verantwortlich, wenn nicht vorhanden energetisch zu sanieren.
Insofern hat es mit dem genannten Urteil doch gar nichts zu tun, der Verkäufer hat schon bei der ersten Besichtigung einen Energieausweis vor zu legen, jedoch lassen sich daraus meist eh keine vernünftigen Verbrauchsdaten heraus lesen.
Sorry ich habe letztes Jahr einen Bauernhof verkauft, schon in Anbetracht der Risiken, wurde gleich das Gebäude auf "H" eingestuft, und habe auch ein Haus gekauft, Energieausweis hatte "G".
Nach dem Kauf habe ich genau nachgerechnet, da eben energetische Sanierung gemacht werden sollte, das Haus fällt unter "E".

Jeder Käufer sollte sich im Voraus schon im klaren sein, selbst eine Heizung aus dem Jahr 2006 ist heute asbach Uralt, also muss man hier schon rechnen Kohle in die Hand zu nehmen. Wer meint nach dem Hauskauf kein Geld mehr zu brauchen, sollte neu bauen, oder eben es lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

M.E. decken sich deine Wunschvorstellungen nicht mit den tatsächlichen Pflichten eines Notars.
Hier aus einem Infoblatt der Bundesnotarkammer
Der Kauf eines gebrauchten Hauses
Der Kauf einer Immobilie stellt für die meisten Käufer alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich vielfach hohe Darlehen aufgenommen werden. Damit Käufer und Verkäufer bei solch einem wichtigen Vorgang sachgemäß beraten und rechtliche Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Ob der Kauf der Immobilie auch ein „gutes" Geschäft ist, muss hingegen der Käufer selbst beurteilen. Der Immobilienkauf „ohne Reue" ist nur dann gewährleistet, wenn alle Beteiligten (insbesondere Notar und Käufer) ihren Beitrag leisten.


D.h. die Pflichten des Notars beschränken sich auf den Kaufvertrag an sich und nicht auf Beratung hinsichtlich sämtlicher Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit Immoblien(kauf) zu beachten sind. Der Notar muss nicht überwachen, ob/welche Dokumente der Verkäufer dem Käufer aushändigt. Der Notar muss auch nicht darauf hinweisen, dass der Verkäufer sich über das Objekt informiert und die gängigen "Gebrauchthaus-Kauf-Checklisten" abarbeitet.

Oder hier zu den Pflichten des Notars beim Immobilienkaufvertrag
http://www.immobilienkaufberatung.de/Content/tph1.html
Im Beurkundungsgesetz werden die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Notare festgelegt:
Verbot der Mitwirkung des Notars, wenn seine Neutralität nicht gewährleistet ist (z. B. Verwandte, Geschäftspartner)
Ablehnung der Beurkundung bei offensichtlicher Geschäftsunfähigkeit einer Partei und bei offensichtlich verbotenen oder unredlichen Zwecken
grundsätzliche Notwendigkeit einer Niederschrift der Beurkundung
Erfassung sämtlicher relevanter Daten wie Gegenstand des Vertrages und der beteiligten Personen
Vorhandensein von Genehmigungserfordernissen über sämtliche Unterlagen und behördlichen Genehmigungen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eventuelle öffentliche Vorkaufsrechte)
Grundbucheinsicht mit Belehrung über sämtliche Einträge
geregelte Abwicklung beim Grundbuchamt und weiteren Behörden durch den Notar
zeitlicher Ablauf von Notarvertrag und Zahlungen
zeitliche Festlegung der sogenannten Nutzungs- und Lastenübernahme im Notarvertrag
...
Der Notar erklärt mit seiner Unterschrift nur, daß die Vertragsparteien den Vertrag tatsächlich persönlich unterschrieben haben. Zum Vertragsinhalt äußert sich der Notar in der Regel nicht. Es besteht aber eine neutrale Erklärungspflicht über den Inhalt des Vertrages seitens des Notares, wenn einige Klauseln unklar sind.


Mehr Aufklärung seitens der Notare wäre zwar manchmal wünschenswert, aber er ist halt mal nicht dazu verpflichtet.
Das erwähnte Urteil des LG Würzburg gegen den Immobilienmakler besagt nichts über die Pflichten eines Notars (übrigens hat das LG Gießen eine Abmahnung gegen einen Makler nicht für rechtens erachtet - Urteil vom 11. September 2015, Az. 8 O 7/15 ).
Gemäß der EnEV 2014 ist alleine der Verkäufer in der Pflicht > § 16 (2). Und auch die Ordnungswidrigkeiten-Auflistung in § 27 nimmt Notare nicht in die Pflicht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
dabei die Rolle des Notars bei einem Kaufvertrag OHNE der Vorlage eines solchen Energieausweises beleuchten.

Ein Notar ist ohne gesonderte Beauftragung kein Kindermädchen, das dem Käufer alle möglichen Sachen im Rahmen des Kaufes abnimmt.



Zitat:
Zugegeben, es dürfte hierzu keine gesetzliche Verpflichtung seitens der Notarin/des Notars geben.

Korrekt



Zitat:
Ich meine, dass das eben auch zu den (Beratungs-)Pflichten einer/s Notarin/s gehört.

Nein, gehört es nicht.
Genauso wenig wie der Rat eine Immobilie mit Sachverständigen auf Herz und Nieren zu pürfen, bei WEGs alle Protokolle etc. zu prüfen, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

D.h. die Pflichten des Notars beschränken sich auf den Kaufvertrag an sich und nicht auf Beratung hinsichtlich sämtlicher Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit Immoblien(kauf) zu beachten sind. Der Notar muss nicht überwachen, ob/welche Dokumente der Verkäufer dem Käufer aushändigt. Der Notar muss auch nicht darauf hinweisen, dass der Verkäufer sich über das Objekt informiert und die gängigen "Gebrauchthaus-Kauf-Checklisten" abarbeitet.

Warum sollte der Notar hier eingreifen?
Käufer und Verkäufer sollten sich ihren Rechten und Pflichten im klaren sein.
Zitat (von Lolle):
Und auch die Ordnungswidrigkeiten-Auflistung in § 27 nimmt Notare nicht in die Pflicht.

Das ist auch gut so, denn der Notar beurkundet doch nur den Vertrag.

Mir ist unverständlich was in Beitrag #12 eigentlich für ein Problem sein soll.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
Mir ist unverständlich was in Beitrag #12 eigentlich für ein Problem sein soll.

Der Notar soll eine Funktion als Kindermädchen erhalten.
Wenn er die nicht ordnungsgemäß wahrnimmt, sollen sich Haftungsansprüche ergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Siloah
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 47x hilfreich)

zunächst einmal danke ich für die vielen Beiträge .............

Mir will jedoch scheinen, dass hier sehr (rechts-)liberale Standpunkte vertreten werden ....... oder es schreiben hier viele Leute dieses Berufsstandes die schon aus eigennützigen Gründen es nicht zulassen werden, dass andere progressive Meinungen zum Zuge kommen, sich in der Rechtswelt verankern ;-).
Gibt es hier in der Community wirklich keine anderen Meinungen!?
Die bisherigen stehen an sich konträr zum hinein kopierten Aufsatz eines Notars, der mitten im Leben steht und sein Aufgabe augenscheinlich verantwortungsbewusst und den allgemeinen und geltenden Regeln gerecht wahrnimmt.
So enthält auch das Beurkundungsgesetz

• Erfassung sämtlicher relevanter Daten

.....und darunter zähle ich bei einer/m solchen Notain/r wie ich sie/ihn gerade dargstellt habe eben und insbesondere AUCH die Prüfung, ob ein solcher Energieausweis vorliegt oder nicht. Ansonsten beurkunde ich nicht. Um hier allen uU nachträglich entstehenden Vakanzen aus dem Weg zu gehen wird ein/e solche/r Notar/in diesen Energieausweis auch i.S.d. ihr/ihm auferlegten Aufgaben IM Kaufvertrag erfassen, ihn der Vollständigkeit halber zum Kaufvertrag als Anlage beifügen.
Mann bedenke, was für diesen "Akt" ein/e Notar/in, der in aller Regel kaum eine Stunde dauert, letztendlich an Gebühren berechnet und kassiert. Die sonstigen "Nebenarbeiten" überlässt sie/er sowieso seinem Fußvolk. Inwiefern solche "Nebenarbeiten" überhaupt erfolgreich sind unterliegt nicht ihrer/seiner Kontrolle, was mE auch v. ihr/ihm so gewollt ist.
Wenn der Energieausweis denn - wie hier zuweilen nun doch dargestellt - nicht das Papier wert ist auf dem er geschrieben ist WARUM überhaupt hat sich dann der Gesetzgeber die Mühe gemacht die EnEV 2014 zu schaffen. Dass er oberflächlich u. mE sogar schlampig gearbeitet hat ist schon daraus zu erkennen, dass er die weitere Folge wenn denn ein solcher Energieausweis zum Kaufvertragsabschluss NICHT vorliegt nicht unzweideutig und deutlich sanktioniert hat. Absolut kein Einzelfall, weil man aller Wahrscheinlichkeit wieder einmal etliche Kniefälle gegenüber Lobbyisten getan hat, dass Gesetz durch Außenstehende hat schreiben lassen, niemanden zu nahe treten wollte, der ECHTE Verbraucherschutz wieder mal auf der Strecke geblieben ist, wieder mal den Gerichten den schwarzen Peter zugeschoben hat.
Also schaffen wir es doch einfach ab, stampfen es ein, es ist eh für die Tonne - oder?
Hinsichtlich des Nord-/Südgefälles bei Urteilen egal welcher Rechtsmaterie besteht hier wohl Einigkeit. Siehe das erst kürzlich ergangene Urteil konträr zu den bisher ergangenen des OLG Stuttgart zu Bausparverträgen. Ein OLG Hamm wird grundsätzlich anders entscheiden als ein OLG München.
Lediglich der EuGH nimmt Verbraucherschutz aktiv und seiner (wichtigen) Aufgabe bewusst wahr, hat schon manches mal erfreulicherweise die deutschen Obergerichte mit deutlichen Worten korrigiert.
Schade, mir wäre es lieb gewesen, wenn die Diskussion auf einer breiteren Ebene stattgefunden hätte.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
zum hinein kopierten Aufsatz eines Notars, der mitten im Leben steht und sein Aufgabe augenscheinlich verantwortungsbewusst und den allgemeinen und geltenden Regeln gerecht wahrnimmt.

Nein, denn er geht ganz offensichtlich darüber hinaus.
Notare die das nicht machen als verantwortungslos zu disqualifizeren, finde ich unpassend.



Zitat:
Inwiefern solche "Nebenarbeiten" überhaupt erfolgreich sind unterliegt nicht ihrer/seiner Kontrolle, was mE auch v. ihr/ihm so gewollt ist.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.



Zitat:
und darunter zähle ich bei einer/m solchen Notain/r wie ich sie/ihn gerade dargstellt habe eben und insbesondere AUCH die Prüfung,

Nun, wir diskutieren hier über aktuelle juristische Grundlagen.

Und da hat sich Deine Meinung weder in den Gesetzen noch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Ih glaube sie ist noch nicht einmal erwähnt worden.

Eventuell kann man sich das für später vorstellen.



Zitat:
Lediglich der EuGH nimmt Verbraucherschutz aktiv und seiner (wichtigen) Aufgabe bewusst wahr

Da bin ich anderer Ansicht ...





-- Editiert von Harry van Sell am 25.04.2016 13:06

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Siloah
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 47x hilfreich)

zum letzten Diskussionsbeitrag: also doch Notar oder Notarin?
Bitte NICHTS unterstellen was nicht so geschrieben wurde ............ansonsten verkommt dieser Thread allein zum verbalen Schlagabtausch.
Besser ist allemal etwas faktisch zur Sache beizutragen .......... alles andere bringt uns absolut nicht weiter ;-)!


-- Editiert von Siloah am 25.04.2016 12:59

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Mir will jedoch scheinen, dass hier sehr (rechts-)liberale Standpunkte vertreten werden ....... oder es schreiben hier viele Leute dieses Berufsstandes die schon aus eigennützigen Gründen es nicht zulassen werden, dass andere progressive Meinungen zum Zuge kommen, sich in der Rechtswelt verankern ;-).
Gibt es hier in der Community wirklich keine anderen Meinungen!?

Warum sollte man hier den Notar als Babysitter haben?
Meinereiner ist weder RA noch Notar, nur habe ich im Leben schon öfter was veräußert und gekauft.
Jedoch ist es immer üblich, das sich Käufer und Verkäufer auf eine Sache und deren Beschaffenheit einigen, und wie es formuliert wird, dazu kommt dann der Notar ins Spiel.
Zitat:
Wenn der Energieausweis denn - wie hier zuweilen nun doch dargestellt - nicht das Papier wert ist auf dem er geschrieben ist WARUM überhaupt hat sich dann der Gesetzgeber die Mühe gemacht die EnEV 2014 zu schaffen.

Weil bei genauem Betrachten die EnEV schlichtweg ein Papiertiger ist. Der Energiebedarf eines Hauses liegt an weit mehr Faktoren, als in einem simplem Energieausweis gefordert ist.
Jedoch scheint genau das eher dein Problem zu sein, das es kein Papier geben kann, welcher für ein paar Euros, wir sind in der Firma als Energieberater zugelassen, wie auch viele andere Berufe (z.B machen das viele Kaminkehrer).
Wenn Du eine wirkliche Energiebedarfberechnung eines Gebäudes haben möchtet, muss dies aufwendig nicht nur nach der Außenhaut / Dämmung und Heizquelle betrachtet werden. Solche Berechnungen bekommt man nicht für 200 oder 300€, sondern die Summe dürfte wohl eher den Faktor 10 überschreiten.
Vielleicht wäre es für dich einfacher einen neuen Tread zu starten, wo Du das wirkliche Problem schilderst, ich vermute mal, deine Erwartung an die Heizkosten sind getrübt, aber dafür kann kein Notar was dafür.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
zum letzten Diskussionsbeitrag: also doch Notar oder Notarin?

Nö, nur jemand dem so ein pauschalisiertes Schwarzweis-denken und Ungerehtigkeit auf den Keks geht.



Zitat:
Bitte NICHTS unterstellen was nicht so geschrieben wurde

Doch, wurde es. Auch ohne das die Buchstaben so da stehen ...
Wenn nur derjenige der mehr macht als sein Aufgabenbereich umfasst als verantwortungsbewusst bezeichnet wird, dann ist der Umkehrschluss, das der jeneige der das nicht macht als verantwortungslos zu disqualifizert wird.



Zitat:
Wenn Du eine wirkliche Energiebedarfberechnung eines Gebäudes haben möchtet, muss dies aufwendig nicht nur nach der Außenhaut / Dämmung und Heizquelle betrachtet werden. Solche Berechnungen bekommt man nicht für 200 oder 300€, sondern die Summe dürfte wohl eher den Faktor 10 überschreiten.

Mal ein Wert zur Orientierung:
Haus mit 120 m² Grundflache, einseitig angebaut, Laden im Erdgeschoß, 1 Büroetage, 2 Mietwohnungen: 4800 EUR



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Siloah
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 47x hilfreich)

richtig: Papiertiger .....aber dann bitte weiterlesen und WARUM berücksichtigen

verantwortungslos ......habe ich nicht geschrieben. Aber all das was ich hier geschrieben hat unterscheidet halt eine/n wirklich gute/n Notar/in von einem mittelmäßigen bis schlechten soll heißen an sich unbrauchbaren. Solche Leute sind die von ihnen großzügig berechneten Kosten für 1 Stunde Arbeit nicht im Ansatz wert. Da kann man noch so schön reden, es passt dann auch immer noch nicht. Alles andere ist Neoliberalismus.

hoffentlich gelesen, oder: Kauf im Hochsommer, 30 bis 35 Grad Außentemperatur, DG-Maisonettewohnung.........keine Heizung in Betrieb etc. pp. .....jetzt erkenne mal jemand, dass die im Boden verlegten Rohre - KEINE Fußbodenheizung - PARTIELL - soweit nun erfühlbar mangelhaft isoliert sind, daher bei den teilweise hintereinander geschalteten Heizkörpern 50 % der möglichen Heizleistung ankommt, die miterworbene am Haus angebaute Garage im EG natürlich, die KEINE Heizung hat durch die angrenzende Wohnung richtig schön warm ist, geht natürlich auf Kosten dieses Eigentümers.

Eine bereits eingesetzte Wärmebildkamera zeigt hier, dass das GANZE Mehrfamilienhaus wie eine alter Atommailer erstrahlt.

Ein aktueller Energieausweis muss "tolle" Werte ausweisen und wäre ein 1. Hinweis auf "da stimmt was nicht" gewesen was dann selbstverständlich zu all den hier wunderschön dargestellten WEITEREN Maßnahmen geführt hätte.
Wir haben hier noch den Erbfall und daher will man als lediglich Verkäufer von all dem nichts gewusst haben. Hohe Heizkosten? na ja die sehr alte verstorbene Person hat es halt richtig warm gebraucht. Argumente dagegen .....wohl überhaupt und vor allen Dingen rational kaum möglich.

Nach wie vor vermisse ich hier die wirklich kritischen Stimmen .....oder sind die alle durch ihre bisherigen Erfahrungen hier derartig verschreckt, dass sie sich einfach nicht mehr äußern möchten ...........das wäre dann aber einfach sehr grenzwertig u. schmälert dann den Wert eines solchen Forums erheblich, denn Recht LEBT nur von seiner Weiterentwicklung, mithin einer KRITISCHEN Sichtweise auf alle möglichen Fälle :-)!




-- Editiert von Siloah am 26.04.2016 11:31

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
Nach wie vor vermisse ich hier die wirklich kritischen Stimmen

Tja, da erwartet jemand das man ihm eine Rundumbetreuung beim Immobilienerwerb bietet, statt selbst Verantwortung zu übernehmen. Das ist ja auch legetim, nicht jeder ist Spezialist odr will sich um seine eigenen Belange kümmern.
Dann sollte der Jemand der die Verantwortung delegieren will aber auch die entsprechenden Aufträge erteilen, dafür gibt es entsprechende Profis.
Oder zuvor recherchieren wie weit der Notar über die normalen Pflichten hinaus geht.


Hinterher etwas konstruieren zu wollen das weder das Gesetz noch die Rechtsprechung hergeben, sondern von diesen einfach nur als "Goodwill-Service" betrachtet wird, ist recht problematisch. Die Erfolgsaussichten sind recht ungewiss.

Natürlich kannst man das versuchen und durch alle Instanzen gehen. Nur sollte einem dann auch bewusst sein, das dann ein mittlerer 5stelliger Betrag fällig werden kann, wenn die Aktion nicht von Erfolg gekrönt ist.

Da sollte man dann eher prüfen, inwieweit man gegen den Verkäufer vorgehen kann.




Die Tendenz geht ja dahin, unter dem Deckmantel des "Verbraucherschutzes" die Leute welche hirnlos auf jeden bunten Button im Internet klicken und "ja gelesen"-Kästchen anklicken ohne sich die Sachen tatsächlich durchzulesen vor den "bösen" Unternehmen zu schützen.
Eventeuell weitet sich das auch auf andere Bereiche aus, bis alle Bürger/Verbraucher denkunfähige Zombies sind.

Im Idealfalle wird einem im Endausbau des Systems dann direkt nach Geburt ein Betreuer zugeteilt der lebenslang alle relevanten Entscheidungen trifft, wäre doch toll so ein Verbraucherschutz ...
:devil:



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#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Siloah):

hoffentlich gelesen, oder: Kauf im Hochsommer, 30 bis 35 Grad Außentemperatur, DG-Maisonettewohnung.........keine Heizung in Betrieb etc. pp. .....jetzt erkenne mal jemand, dass die im Boden verlegten Rohre - KEINE Fußbodenheizung - PARTIELL - soweit nun erfühlbar mangelhaft isoliert sind, daher bei den teilweise hintereinander geschalteten Heizkörpern 50 % der möglichen Heizleistung ankommt, die miterworbene am Haus angebaute Garage im EG natürlich, die KEINE Heizung hat durch die angrenzende Wohnung richtig schön warm ist, geht natürlich auf Kosten dieses Eigentümers.

Es gibt doch eine altbekannte Regel, wenn man sich nicht auskennt, nimmt man einen mit, wo sich auskennt, der Notar hat bestimmt keine technische Ausbildung um hier beratend zu helfen.
Zitat (von Siloah):

Ein aktueller Energieausweis muss "tolle" Werte ausweisen und wäre ein 1. Hinweis auf "da stimmt was nicht" gewesen was dann selbstverständlich zu all den hier wunderschön dargestellten WEITEREN Maßnahmen geführt hätte.

Nochmal zum Verständnis, der Energieausweis sagt gar nichts über den realen Verbrauch aus.
Zitat (von Siloah):

Wir haben hier noch den Erbfall und daher will man als lediglich Verkäufer von all dem nichts gewusst haben. Hohe Heizkosten? na ja die sehr alte verstorbene Person hat es halt richtig warm gebraucht. Argumente dagegen .....wohl überhaupt und vor allen Dingen rational kaum möglich.

Das ist doch schon mal ein Anhaltspunkt, die Erben wussten nichts von dem Haus, jedoch wurde schon erwähnt das eben hohe Heizkosten vorhanden waren.
Von was für einem Objekt reden wird überhaupt?
Neubau oder Altbau?
Wie alt ist die Heizung?
Sorry das sind Kernpunkte, welche jeder Käufer erst mal nachgeht, es sei denn der Käufer denkt gleich über eine Kernsanierung nach, da eben meist Heizung, Elektrik und Sanitär (wer möchte schon auf einer Schüssel sitzen, wo was ich wer gesessen hatte) meist nie dem aktuellen Stand der Technik sind.
Zitat (von Siloah):

Nach wie vor vermisse ich hier die wirklich kritischen Stimmen

Es gibt genug Bedenken, welche Fehler Du selbst gemacht hast.
Mein ersten Haus habe ich vor 20 Jahren gekauft, danach berufsbedingt der Umzug, danach ein Haus gebaut (mit wenig finanziellem Spielraum), Haus meiner Eltern verkauft (konnte auch keine Angaben zum Energierverbrauch machen), jetzt im Herbst ein Haus gekauft (komplette Kernsanierung, Haus wurde entkernt) und wird nach meinen Vorstellungen gebaut.
Meine Erfahrung selbst neu Bauen bringt nichts, denn entweder scheitert es am Geld, oder an der Erfahrung, die Erfahrung kommt mit der Zeit. Nur schätze ich, das verstehst Du noch nicht.
Es wandelt sich die Zeit:
1. Haus: Gastherme
2. Haus Ölheizung mit Solar
3. Haus: Pelletsheizung mit PV welche mittels Heizstäben das Warmwasser produziert, dazu eben Batteriespeicher. Komplett aufgebaut auf smart Home und Gebäudeautomation.

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#26
 Von 
Siloah
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 47x hilfreich)

um den beiden Diskussionsteilnehmern ohne weitere Zitate direkt zu antworten:

Verbraucherschutz ist in unserem Wirtschaftssystem ZWINGEND erforderlich und auch gut so. Nur sind die GRÜNEN im Laufe ihrer jahrzehntelangen professionellen Zugehörigkeit, die sich diesen angeblich auf ihre Fahnen geschrieben haben, zwischenzeitlich von diesem genauso weit entfernt wie die Magellanstraße von der Milchstraße, d.h. Lichtjahre. Dazu zähle ich auch einen Herrn Ströbele als einzig direkt gewählten, der sich zu allem und jedem gerne vor die Kamera hievt, die Selbstvermarktung über sein Büro "voll im Griff" hat. Ich kenne ihn aus einer ganz anderen Situation/Zeit heraus an die er sich sicherlich heute nicht mehr so gerne erinnert. Oder denke ich an einen Winnie Kretschmann der eine höchst interessante Wandlung allein zum Machterhalt getan hat. Es gibt da nach andere mehr, schaue ich da nur nach Rheinland-Pfalz und eine Marie-Luise Dreyer. Daraus könnt ihr erkennen wie lange ich schon "im Geschäft" bin. 68er sagt Euch sicherlich etwas. Ich habe mir aus dieser Zeit (noch) einiges kritisches bewahrt.

Seid versichert, dass ich bereits 1976 das 1. Haus gebaut und auch wieder verkauft habe. Zwischenzeitlich sind weitere Objekte durch mich angekauft, auf Vordermann gebracht und wieder verkauft worden. Lebe selbst in einem komplett sanierten Bungalow. Pelletsheizung mit Solarunterstützung sind optimalst umgesetzt, also absolut nichts Neues für mich. Andere Möglichkeiten wie Wärempumpe egal welcher Art werden von mir nicht aus dem Auge verloren und deren mögliche Umsetzung immer wieder mit Fachleuten geprüft. Es wird also auch weiterhin optimiert und nicht die Hände in den Schoß - wie es nun andere doch gerne tun - gelegt und selbst auf die Schulter geklopft mit der Bemerkung: ach was habe ich schon alles erreicht und tue ich für die Umwelt.
Dazu habe ich noch Kinder, die ebenfalls unter meiner Begleitung Häuser und Wohnungen erfolgreich gekauft und auch wieder verkauft haben. selbst im Eigentum leben.
Erfahrung? Wohl bei alledem reichlich vorhanden .....oder auch da anderer konträrer Meinung ;-).

Phrasen wie "Rundumbetreuung beim Immobilienerwerb" oder gar "Betreuer direkt nach der Geburt" trifft die Sache absolut nicht, ist fast schon Verbalterrorismus, soll augenscheinlich nur provozieren, lenkt somit vom hier immer wieder erwähnten "Kern der Sache" ab, ist mE unseriös und daher wohl nicht ernst zu nehmen.
Wenn denn zutreffend dann sollte man sich in einem solchen Fall aber dann eine andere "Spielweise" suchen.

WAS zu tun ist weiß ich sicherlich selbst sehr wohl am besten ......und seid sicher, das werden wir mit der Eigentümergemeinschaft schon auf die Reihe bekommen. Bedauerlich ist es nur, dass von den umfangreichen Maßnahmen die nun erforderlich sind (das Haus muss nun wohl insgesamt gut "verpackt" werden) die gesamten Eigentümer - in der Hauptsache alles ältere Leute mit überschaubaren Renten - betroffen sind und die vorhandenen Rücklagen das wohl kaum decken werden. Denn wiederum PARTIELL durchgeführte Maßnahmen machen da wenig Sinn.
Zur Abrundung: wir reden von einem 6-Familienhaus, Baujahr 1996, also mal gar nicht so alt - ich habe schon weit ältere Objekte erworben, die nicht "so gestrahlt" haben wie nun dieses. Die zentrale Gasheizung ist vor 2 Jahren komplett erneuert worden und befindet sich - und seid sicher, da habe ich bereits ZUVOR als erstes einen intensiven Blick darauf geworfen, sogar mit dem Bezirksschornsteinfeger sowie die dieselbe wartende Firma, dem Verwalter gesprochen - im bestens gewarteten Zustand.

In Betondecken und Wände lässt sich nun mal nicht hineinschauen, denn Normalsterbliche - um mich mal ganz kurz auf das Schreibniveau hier zu begeben - haben bekanntlich keinen Röntgenblick.
Wir sind uns hoffentlich darüber einig, dass hier der das Haus erstellende Bauträger entweder bewusst und allein zu Lasten der heute noch in der Mehrzahl vorhandenen Ersteigentümer "gespart" hat, natürlich "ordentlich" abgerechnet hat oder der baufaufsichtführende Architekt/Ingenieur seinen Kontrollpflichten vor dem Vergießen von Beton u. ä. einfach nicht nachgekommen ist. Vielleicht hat der aber auch einen "Betreuer von Geburt an" benötigt - wer weiß???

-- Editiert von Siloah am 27.04.2016 11:04

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
Verbraucherschutz ist in unserem Wirtschaftssystem ZWINGEND erforderlich

Stimmt.
Nur die Politik bekommt es nicht wirklich auf die Reihe.



Zitat:
Nur sind die GRÜNEN im Laufe ihrer jahrzehntelangen professionellen Zugehörigkeit, die sich diesen angeblich auf ihre Fahnen geschrieben haben, zwischenzeitlich von diesem genauso weit entfernt wie die Magellanstraße von der Milchstraße, d.h. Lichtjahre.

Korrekt (wobei das ja nicht nur die Grünen betrifft)

Na, da haben wir ja wenigstens zwei Übereinstimmungen



Zitat:
In Betondecken und Wände lässt sich nun mal nicht hineinschauen, denn Normalsterbliche - um mich mal ganz kurz auf das Schreibniveau hier zu begeben - haben bekanntlich keinen Röntgenblick.

Naja, eine Wärmebildkamera gibt es im Elektrionikfachhandel für nicht mal soooo viele EUR. Und schon hat auch der Normalsterbliche einen Röntgenblick. :grins:
Und falls man mit der Deutung der Daten überfordert ist (was bei Laien durchaus nichts schlimmes ist), genau dafür gibt es ja dann auch die Spezialisten.



Zitat:
Wir sind uns hoffentlich darüber einig,

Fast.

Der Bauträger schuldet nur das was im Vertrag steht bzw. was der Stand der anerkannten Regeln der Technik ist in einer Ausführung durchschnittlicher Art und Güte. Gleiches gilt für den Baufaufsichtführenden.
Wenn es 1996 also gemäß der oben erwähnten Kriterien in Ordnung war, das die Hütte wie eine alter Atommailer erstrahlt, dann ist es halt so.

Auch hier gilt wieder: will man überduchschnittliche Leistung muss man das vertraglich fixieren.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Siloah):

Wir sind uns hoffentlich darüber einig, dass hier der das Haus erstellende Bauträger entweder bewusst und allein zu Lasten der heute noch in der Mehrzahl vorhandenen Ersteigentümer "gespart" hat

Ok es ist also ein WEG Haus, wo andere Eigentümer schon länger darin wohnen. 1996 gab es noch keine derartigen Dämmvorschriften, im Gegenteil es gab Häuser mit 25er Außenwänden.
Wer weis was damals für ein Auftrag vorhanden war, das wird sich heute nicht mehr nachvollziehen lassen.
Zitat (von Siloah):
um den beiden Diskussionsteilnehmern ohne weitere Zitate direkt zu antworten:
Verbraucherschutz ist in unserem Wirtschaftssystem ZWINGEND erforderlich und auch gut so. Nur sind die GRÜNEN im Laufe ihrer jahrzehntelangen professionellen Zugehörigkeit, die sich diesen angeblich auf ihre Fahnen geschrieben haben, zwischenzeitlich von diesem genauso weit entfernt wie die Magellanstraße von der Milchstraße, d.h. Lichtjahre.

Verbraucherschutz und Grüne?
Das ist wohl ein Märchen, eher das die ihre eigene Ideologie durchsetzen wollen, siehe Veggi Day.
Was sollte denn Verbraucherschutz sein, sollte es uns behindern und bevormunden im freien Handel?
Schon mal nach Österreich geschaut, wie dort der Immobilienerwerb durch und durch verkompliziert ist, und damit die Preise entsprechend in der Höhe sind. Wer sich auskennt braucht keinen Gutachter, jedoch muss jeder Käufer doch unterm Strich selbst wissen, welche Fachkenntnisse er auf die die Waage bringt und eben selbst ein paar Euronen ins Gutachten stecken.
Staatliche Gängelung ist eh in eine freien Marktwirtschaft nur störend, gibt es mündige Bürger, braucht es keinen Staat.

Was ich hier heraus lese, ist schlichtweg man war mit der Materie überfordert und ruft jetzt nach staatlichen Regelungen.

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#29
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
1996 gab es noch keine derartigen Dämmvorschriften, im Gegenteil es gab Häuser mit 25er Außenwänden.

Naja es gab die Wärmeschutzverordnungen 1977, dann 1982 und die letzte: WSVO1995 - allerdings hat man sich da über Rohrleitungsdämmung noch lange keine Gedanken gemacht. Was Siloah aber wissen müsste (bereits 1976 das 1. Haus gebaut)

Und wenn man damals ein Haus besser als nach WSVO1995 gebaut hat (z.B. ich), dann zeigt sich erst WIE mies der Informationsgehalt eines Energieausweises tatsächlich ist ;)
Es wird beim Bedarfsausweis mit keinem Wort danach gefragt, wie der tatsächliche Dämmzustand des Gebäudes ist; die Frage beschränkt sich lediglich darauf "wurde nachträglich gedämmt?"
Bei wahrheitsgemäßer Beantwortung enthält der Energieausweis dann gute Kennzahlen (entsprechend der tatsächlichen Brennstoffverbräuche) und trotz bereits verbauter, auch nach heutigen Gesichtspunkten ganz ordentlicher Wärmedämmung die Empfehlung > "Es wird eine Wärmedämmung von Dachhaut und Außenwänden empfohlen"
Was soll nun ein Miet- oder Kaufinteressent mit solch einer Info anfangen?

Mietinteressenten muss ich z.B. regelmäßig einen Blick in die Energieausweise aufdrängen. Das Thema interessiert 99,9 % der Interessenten NICHT die Bohne - die haben keinerlei Interesse "geschützt" zu werden.

Aber was war noch gleich das Thema?
Immobilienkauf - was hat der Notar mit der Energieeinsparverordnung zu tun
sachliche Antwort: nichts
Die Schilderungen lassen erkennen, dass hier Erwartungen an das gekaufte Objekt nicht erfüllt wurden und dass man halt nicht ausreichend informiert war bzw. es eben unterlassen hat sich zu informieren oder sich dabei helfen zu lassen.
Dafür muss man sich schon am eigenen Schopf packen.
Sorry, aber jeder Bürger darf und muss sich über seine gesetzliche Pflichten und Rechte schon selbst informieren - nicht nur als Immobilienbesitzer über die EnEV.
Und auch ohne Energieausweis bzw. besser ohne Energieausweis gibt es genügend Ansätze, etwas zum tatsächlichen energetischen Zustand zu erfahren ... z.B. die Heizenergieverbräuche der letzten Jahre (Brennstoffeinkäufe, Betriebskostenabrechnungen) oder bei einer WEG auch Einsicht in die WEG-Beschlüsse (z.B. zum Instandhaltungs-/Modernisierungszustand).

Jedes Objekt/jedes Baualter hat seine Besonderheiten, auf die man halt besonderes Augenmerk legen muss.
Bei einem Objekt, welches der WSVO1982 oder mit viel Glück (Bauantragstellung ab 01.01.95) der WSVO1995 unterlag, gedämmte Rohrleitungen zu erwarten ist m.E. realitätsfern.

Grundsätzlich würde ich mir z.B., wenn ich nur eine Wohnung kaufen würde, niemals eine Dachgeschosswohnung kaufen, weil da selbst supergedämmt der Energieverbrauch erheblich höher ist als in Mittellage.
Allerdings ist der Umstand "Wohnung im Mehrfamilienhaus" dann ja sogar wieder ein Vorteil, weil dann die Heizkosten nach Heizkostenverordnung zu verteilen sind > durch den Grundkostenanteil, der rein nach Wohnfläche zu verteilen ist, zahlen auch sämtliche anderen Wohnparteien den Mehrverbrauch mit ... ebenso wie andere Unzulänglichkeiten (z.B. die "beheizte" Garage).

WAS zu tun ist weiß ich sicherlich selbst sehr wohl am besten ......und seid sicher, das werden wir mit der Eigentümergemeinschaft schon auf die Reihe bekommen. Bedauerlich ist es nur, dass von den umfangreichen Maßnahmen die nun erforderlich sind (das Haus muss nun wohl insgesamt gut "verpackt" werden) die gesamten Eigentümer - in der Hauptsache alles ältere Leute mit überschaubaren Renten - betroffen sind und die vorhandenen Rücklagen das wohl kaum decken werden. Denn wiederum PARTIELL durchgeführte Maßnahmen machen da wenig Sinn.
Klar ist, dass Einzelmaßnahmen hier wenig Sinn machen. Allerdings MUSS das Haus keineswegs gut verpackt werden (oder nicht mehr zugängliche Rohrleitungen gedämmt). Es KANN natürlich eine freiwillige Maßnahme sein. Aber einem älteren Menschen ist auch klar von einer solchen Investition abzuraten, weil die den Rentabilitätszeitpunkt gar nicht mehr erleben werden ... soweit nicht in den nächsten Jahren massig "Sowieso"-Kosten anfallen würden, die ja bei den Schönrechnungen der Regierung elegant ausgeklammert bleiben (sonst würde das vorher bestimmte Ergebnis "Dämmen lohnt sich" ja niemals erreicht).
Ich hoffe, ich hab die Aussage "WAS zu tun ist ..." total missverstanden - bzw. hoffentlich wissen die anderen älteren Miteigentümer welche Pflichten sie NICHT haben und was für sie sinnvoll ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Passend zum Thema

Zitat:
Mehr Verbraucherschutz bei Bauverträgen
Bauunternehmer müssen Verbrauchern künftig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen.
BR-Drs. ‌123‌/‌16‌, BR-Drs. ‌123‌/‌1‌/‌1‌, BR-Drs. ‌123‌/‌16‌(B)

Was sie wieder vergessen haben, ist die gestzliche Pflicht des Verbrauchers die Baubeschreibung zu lesen und zu verstehen ...
:grins:



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