Hauskauf und Ungenehmigte Anbauten

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
danibert
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 17x hilfreich)
Hauskauf und Ungenehmigte Anbauten

Hallo zusammen,

Wie stellt sich die rechtliche Situation in folgendem Fall für den Käufer einer Immobilie dar?
Wie stehen die Chancen für eine nachträgliche Duldung oder Baugenehmigung?

In einer Straße stehen 5 Doppelhäuser aus den 1960er Jahren. Zu jedem Haus gehört eine Garage. Es stoßen jeweils die Garagen zweier Doppelhaushälften aneinander. Also immer 2 Haushälften, 2 Garagen usw.
Von den Häusern aus kann jeweils vom 1. Stock aus die eigene Garage betreten und als Dachterrasse genutzt werden.
Im Laufe der Zeit haben alle Hausbesitzer der Straße auf ihren Garagendächern feste Bauten errichtet, welche auch (wie die Garagen darunter) aneinander stoßen. Teilweise sind dies nur feste Überdachungen, teilweise komplett geschlossene Räume. Alle diese Bauten wurden ohne Bauantrag und Baugenehmigung errichtet. Eines der Häuser incl. illegalem Anbau soll nun verkauft werden.

Was ist für einen Kaufinteressenten rechtlich zu beachten, wenn er den Anbau (geschlosser Raum) behalten möchte?
An wen soll er sich vor Abschluss eines Kaufvertrages für weitere Informationen wenden?
Entstehen dem aktuellen Besitzer bzw. den Eigentümern in der Straße durch eine entsprechende Anfrage bereits Unannehmlichkeiten?

-- Editier von danibert am 03.12.2015 20:03

-- Editier von danibert am 03.12.2015 20:04

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Was ist für einen Kaufinteressenten rechtlich zu beachten, wenn er den Anbau (geschlosser Raum) behalten möchte?


Dass die Bauten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig sind und er jederzeit mit einer Abrissverfügung und mit Geldbußen und Zwangsgeldern rechnen muss.

Zitat:
An wen soll er sich vor Abschluss eines Kaufvertrages für weitere Informationen wenden?


An einen Rechtsanwalt, der sich mit Baurecht auskennt.

Zitat:
Entstehen dem aktuellen Besitzer bzw. den Eigentümern in der Straße durch eine entsprechende Anfrage bereits Unannehmlichkeiten?


Eine Anfrage könnte schlafende Hunde wecken.

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