Hauskauf nicht zum Stande gekommen

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
maniek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf nicht zum Stande gekommen

Hallo,
wer hilft uns aus dem Schlamassel!
Es geht um Kauf einer Doppelhaushälfte. Das Haus stand auf einem großen Grundstück, das geteilt werden sollte.
Wir wollten das bestehende Haus kaufen und auf dem anderen Teilgrundstück sollte ein freistehendes Haus gebaut werden, in allen Unterlagen (Exposee, Angebot, Lageplan, Bauplan und Notarvertragsentwurf) ist das ersichtlich und fest.
Wie vom Makler versprochen wurde das Grundstück geteilt, und Käufer für das Baugrundstück gefunden, den Notar-Termin für kommende Woche geplant und……… heute

Heute hat uns der Makler informiert, dass laut Bebauungsplan auf diese Straße kein freistehendes Haus gebaut werden darf.
Das heißt, das neue Haus an unseres geklebt/angebaut werden muss!!!

Das Kaufobjekt hat sich total geändert, aus Doppelhaushälfte wäre es jetzt ein Reihenmittelhaus,
was wir nie kaufen wollten!!!

Wir werden natürlich von der Kaufabsicht zurücktreten.
Aber für den Kauf haben wir schon eine Finanzierung genehmigt bekommen.
Ein Widerruf ist leider nicht mehr möglich da 14 Tage verstrichen sind.

Das bedeutet wir werden eine Darlehen-Nichtabnahmeentschädigung bezahlen müssen.

Ich sehe es nicht ein, dass wir das bezahlen,
gibt es andere Wege?
Wer kann mir in dieser Sache helfen?

MfG aus Köln
maniek


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn das Grundstück bereits grundbuchmäßig geteilt ist, dann gibt es doch das in eurem Kaufvertrag beschriebene Grundstück mit eigener Flurstücksnummer und einem Grenzverlauf, der mindestens 3 Meter von eurer Haushälfte entfernt ist.
Das bedeutet, das euer Kaufvertrag so abgeschlossen werden kann, wie von euch gewollt. Das Problem hat doch nur der Käufer des abgeteilten Grundstücks, der ein freistehendes Haus bauen will und dies nicht kann. Das ist aber nicht euer Problem.

Oder sollte die grundbuchmäßige Teilung erst in Verbindung mit eurem Kaufvertrag beantragt werden? Aber auch das hat auf euer Vorhaben keine Auswirkung, solange die geplante Grenze den notwendigen Abstand zum Haus einhält.

Auf jeden Fall solltet ihr dem Verkäufer mitteilen, das ihr auf dem Kaufvertrag in der vereinbarten Form besteht, da die fehlende Bebaubarkeit des angrenzenden Grundstücks nicht euer Problem ist. Außerdem solltet ihr darauf hinweisen, das ihr im Falle eines Rücknahme des Verkaufsangebotes durch den Verkäufer den euch entstandenen Schaden erstattet haben wollt. Bei der Schadenssumme solltet ihr ruhig großzügig nach oben aufrunden, herunterhandeln lassen kann man sich ja immer noch!
Im Gegenzug könnt ihr ja anbieten, das gesamte Grundstück selbst zu kaufen (falls es finanziell machbar ist).

Anmerkung am Rande: mir kommt die Geschichte sehr merkwürdig vor, ein Makler schaut doch in den Bebauungsplan, bevor er Grundstücke für Einzelhäuser verkauft. Fragt doch mal selbst bei zuständigen Bauamt nach der Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks!



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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das Problem scheint hier eher darin zu bestehen, dass der Fragesteller meinte, ein Endreihenhaus gekauft zu haben, nun aber ein Mittelhaus hat, da auf dem angrenzenden Grundstück angebaut werden muss.
Ob sich hier Schadenersatzansprüche geltend machen lassen, ist fraglich, denn der Makler wird - wie üblich - jegliche Haftung für die Angaben ausgeschlossen haben. Und der Interessent muss sich fragen lassen, warum er die Unterlagen nicht vorher geprüft hat, denn der Bebauungsplan wird sich nicht kurzfristig geändert haben.

-- Editiert cobold64 am 11.01.2012 14:18

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