Hauskauf mit einembehindertem Kind

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Harti159
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf mit einembehindertem Kind

Hallo allerseits,

wir sind eine 5 koepfige Familie.
Meine Lebenspartnerin und ich.
Dazu kommen 3 Kinder, den Aeltesten(12) hat meine Lebenspartnerin mit in die Beziehung gebracht, damals war er 3 Jahre.

Dazu meine erste Frage. Bekomme ich fuer ihn auch Baukindergeld?
Da die Ausagen der Banken unterschiedlich sind. Bei 2 Banken waere er automatisch mit bei, bei der LBS, wo die Finanzierung stattfinden soll nicht.

Meine 2. Frage bezieht sich auf meinen juengsten(10 Monate).
Er ist schwerbehindert 100%(Schwerbehindertenausweis G,AG,H).
Kann ich fuer Ihn irgentwelche Foerderungen beim Hauskauf bekommen?

Die Antwort waere recht dringend, da wir mitten in den Finanzierunggespraechen sind, aber ich von den Banken immer nur ein Rumdrucksen bekomme. So als ob sie nicht an Foerdermittel ran wollen um nicht ihren Verdienst zu schmaelern.

Ich habe bis jetzt leider nur heraus bekommen, das man fuer den noetigen Umbau bei den Krankenkassen etwas beantragen kann.

Ich hoffe Ihr koennt mir etwas helfen.
Harti


-- Editiert von Harti159 am 08.11.2005 21:56:50

-- Editiert von Harti159 am 08.11.2005 21:57:32

-- Editiert von Harti159 am 08.11.2005 21:58:27

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Es zählen alle Kinder, die zum H a u s h a l t gehören!

Also:
Zusätzlich zum Fördergrundbetrag steht dem Anspruchsberechtigten für jedes zu seinem Haushalt gehörende Kind eine Kinderzulage von jährlich 800 € zu. Beim Erwerb von Anteilen von Wohnungsgenossenschaften beträgt die Kinderzulage 250 €. Berücksichtigungsfähig sind Kinder, für die der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält.

Der Link dazu:
http://www.cecu.de/eigenheimfoerderung.html

-----------------

Und hier noch weitere Tipps:

Spezielle WEigenheim-Fördermittel für Behinderte gibt es meines Wissens nicht, aber:
Fördermittel zur behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung:

Dieses sind Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung, Erhaltung oder zum behindertengerechten Umbau (Wohnungshilfen). Personen, für die aufgrund einer Behinderung der Zugang zu einer Wohnung oder auch die Wohnung selbst besondere bauliche Voraussetzungen erfüllen muss, haben Anspruch auf Wohnungshilfen.
Es können auch Hilfen für technische Anlagen (z.B. Lichtsignalanlagen für Hörbehinderte) gewährt werden; soweit sie zu den individuellen Rehabilitationshilfen gehören, können sie in jenem Rahmen beansprucht werden.

Die Hilfe besteht in der Übernahme der anerkannten Kosten für den speziellen behinderungsbedingten Mehraufwand -dazu gehören auch Kosten für notwendige Zeichnungen, Bauanträge und andere Auskünfte erteilen die Dienststellen im Rathaus oder Sozialamt.
Auch die Wohnraumanpassungsberatungstellen der Wohlfahrtsverbände helfen weiter.

Für einen rollstuhlgerechten Umbau einer Mietwohnung oder auch von Wohneigentum kann ein besonderer Zuschuss gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von den einzelnen Förderprogrammen der jeweiligen Bundesländer ab.

Zur Beratung über die behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung stehen die in der Regel die Gesundheits-, Bau- oder Umweltämter zur Verfügung. Sie ziehen bei Fragen zur technischen und baulichen Ausstattung ggf. einen Beauftragten für die baulichen Belange behinderter Menschen im Baudezernat zu Rate. Dieser ist ferner Ansprechpartner für öffentliche bauliche Maßnahmen im Kreis bzw. Bezirk (z.B. Bordsteinsenkungen, Zugang zu öffentlichen Gebäuden).
Außerdem helfen bei Fragen viele Organisationen für behinderte Menschen weiter. Als Planungsgrundlagen für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum als Neubau, sowie im Bestand, gibt es überarbeitete Planungsgrundlagen, die in DIN-Normen festgelegt sind.

Leistungen der Pflegekasse
Bei Vorliegen einer entsprechenden Pflegestufe bietet die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes.

Bis zu 2.557 EUR zahlt die Pflegekasse pro Gesamtmaßnahme, die das individuelle Wohnumfeld verbessert, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert bzw. eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harti159
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Odil

besten Dank, du hast mir sehr weitergeholfen.
Ich wußte das die Krankenkassen etwas für Umbauten im Haus zuzahlen.
Aber wie genau das hatte ich noch nicht herraus, da ich es noch etwas verdrängt hatte und erst beim Kauf des Hauses bin.
Aber du hast mir von den weiteren Recherchen einiges abgenommen.

Also nochmals besten Dank
Harti

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