Guten Morgen,
ggf. können Sie mir fachlich weiterhelfen.
Wir haben ein Privathaus zum Kauf angeboten bekommen. Dieses Haus steht nicht mehr im Wohngebiet, sondern im dahintergelegenen Luftschutzgebiet. Als einziges Objekt, schon vor dem 2.Weltkrieg erstellt und grundbesitzrechtlich eingetragen. Soweit ist alles in Butter.
nun meine Frage:
falls man das Haus nun kaufen sollte, wie ist es denn wenn das Haus bis auf die Grundmauern z.B. niederbrennt. habe ich dann das Recht an selber Stelle ein "neues" haus zu bauen, oder habe ich dann Pech gehabt?
Viele Grüsse
Michael
Hauskauf in Luft-/Naturschutzgebiet
Verbaut?
Verbaut?
Das sollen Sie bei der Gemeinde erfragen. Bei uns (Naturschutzgebiet) ist es so, daß ein einmal gefallenes Gebäude nicht mehr neu erstellt werden darf. Ein Nachbar hat daher ums alte Haus herum ein neues gebaut und das alte Haus durch die Fenster entsorgt. Klingt irre, funktionierte aber in diesem Fall.
Zitat:habe ich dann das Recht an selber Stelle ein "neues" haus zu bauen
Nicht unbedingt.
Bauvorhaben im Außenbereich sind zwar unter erleichterten Bedingungen möglich, wenn es um "die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle" geht.
Die Erleichterung bezieht auch aber nur auf Folgendes: "kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen,"
"Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege" sind bei den Erleichterungen aber nicht dabei.
Ergo: Wenn man das Haus nach einem Brand wieder aufbauen möchte, ist man auf das Wohlwollen der Gemeinde angewiesen. Sollte eine Genehmigung mit dem Argument "Naturschutz" abgelehnt werden, sind die Aussichten einer Klage minimal, da die "Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes" vom Gesetzgeber als Regel-Ausschlussgrund genannt werden.
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Vielen Dank Ihnen beiden. Ihre fundierte Begründungen haben mir geholfen.
beste Grüsse
Michael
Im Baurecht gilt neben Bundesrecht immer auch unterschiedliches Landesrecht plus die Bestimmungen der Kommune. Deswegen eben bei der Gemeinde bzw. der örtlichen Genehmigungsbehörde erkunden.
Zur Vorbereitung kann man sich aber schon mal einlesen:
I.d.R. liegt ein Naturschutzgebiet im Außenbereich - und dort ist Bauen grundsätzlich unzulässig bzw. nur ausnahmsweise unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt > [link=https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html]§ 35 BauGB
[/link] - i.A. trifft das nur auf besonders priviligierte Nutzungen zu (eine reine Wohnnutzung zählt nicht dazu).
http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on209726
Für den Außenbereich allgemein gilt: Falls das Gebäude zulässigerweise errichtet und genutzt wurde, dann darf es nach einer Zerstörung durch außergewöhnliche Umstände (z.B. Brand) wiederhergestellt werden.
http://www.juramagazin.de/zerstoerte-gebaeude.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wiederaufbau-eines-durch-Brand-zerstoerten-Gebaeudes-im-Au%C3%9Fenbereich--f69199.html
Dazu kommen aber ggf. noch Zusatzbestimmungen wegen der Einstufung als besonders geschütztes Gebiet (Luftschutz-/Naturschutzgebiet).
Man sollte sich also wirklich sehr genau nach den örtlich geltenden Bestimmungen erkundigen und sich vergewissern, dass der vorgefundene Gebäudebestand auch komplett zulässig errichtet wurde (Baugenehmigung/en).
Vorsicht auch, falls das Gebäude sanierungsbedürftig ist: einer "umfangreiche Sanierung" nach Kauf steht i.A. entgegen, dass das Gebäude eben nicht mindestens 4 Jahre vor der Sanierung selbst bewohnt wurde.
vielen Dank! ich fühle mich aufgeklärt. Top! DAnke
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