Hallo,
wir, ich und meine kleine Familie mit zwei Kindern, könnten günstig ein Haus erwerben. Nach Aussage der Verkäuferin, die wir persönlich schon lange kennen, sollen durch den Hausverkauf lediglich die Restforderungen der Bank gedeckt werden. Diese liegen noch cirka bei 120.000 Euro.
Nun meine Frage: Ist es möglich einfach die alte Finanzierung zu überschreiben, weil meiner Meinung nach diese Methode für beide Seiten am günstigsten wäre oder gibt es noch andere Wege?
-- Editiert von B4N4N3 am 24.03.2006 10:02:49
Hauskauf - alte Finanzierung überschreiben?
Verbaut?
Verbaut?
Mit Zustimmung der Bank ist die Übernahme des Darlehens möglich.
Alternativ muss die Verkäuferin das Darlehen kündigen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Ihr müsst dann ein neues Darlehen aufnehmen.
Bei den aktuell sehr niedrigen Zinsen kann das auch interessant sein.
Außerdem sollte ihr euch bei der Bank erkundigen, ob es günstige Kredite für Familien gibt (Wohnungsbauförderungsanstalt).
Auch kann es sein, dass eure eigene Bank günstigere Darlehen anbietet, als das bereits eingetragene.
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Danke erstmal für eure Hilfe. Es ist tatsächlich interessant bei den momentan tiefen Zinsen.
Die Sache hat sich am Wochenende aber als schwieriger herausgestellt als erwartet.
In dem Haus lebt noch die Schwester, die als Mitglied der Erbengemeinschaft (1/8 Anteil) strikt gegen den Verkauf ist . Sich aber in keinster Weise an der Restfinanzierung beteiligt hat, geschweige denn an den Unterhaltskosten. Wahrscheinlich wird es jetzt darauf hinauslaufen, dass meine Bekannte jetzt die Zahlungen an die Bank einstellt und es somit zu einer Zwangsversteigerung kommt, da die Schwester keine eigenen Mittel für die weitere Finanzierung hat.
Hat die Schwester tatsächlich die Möglichkeit den "normalen" Hausverkauf zu blockieren? Gibt es da keine anderen Wege?
dass meine Bekannte jetzt die Zahlungen an die Bank einstellt und es somit zu einer Zwangsversteigerung kommt
Das ist keine gute Idee.
Wenn das Einkommen Deiner Bekannten ausreichend ist, dann könnte die Bank auch auf die Idee kommen, z.B. eine Gehaltspfändung zu machen.
Besser ist es dann, von sich aus eine sogenannte Teilungsversteigerung zu beantragen. Das Verfahren ist nahezu identisch mit dem einer Zwangsversteigerung.
So etwas kann von einem Teileigentümer zur zwangsweisen Auflösung von z.B. einer Erbengemeinschaft beantragt werden.
Den normalen Hausverkauf kann die Schwester blockieren.
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