Haus verkauf!?

26. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus verkauf!?

Hallo!
Wir haben entlich einen Käufer für unser Haus!
Nun ist es so,das wir nicht soviel bekommen,das wir Schuldenfrei rausgehen!
Wir haben das haus im Okt.00 gekauft.Die Zinsfestschreibung läuft also noch ca.9 Jahre.

Nun ist es so,das diese Thema für uns totales Neuland ist.
Kann mir vielleicht einer Tips geben,auf was wir alles achten müssen!?
Auch in Bezug auf die Bank!?

Die Käufer wollen alles so schnell wie möglich über die Bühne haben.Kann ich verstehen,aber mein Ex-Mann muß ja noch raus,und sich auch was neues suchen.

Und weiß jemand,wieviel kosten noch so auf uns zukommen?
Allso Notar zahlt glaube ich der Käufer...!?
Da sind dann noch die Vorfälligkeitszinsen....?

Wäre echt nett....

VLG
Tanja

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16828x hilfreich)

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Restlaufzeit des Darlehens von 9 Jahren dürfte erheblich sein.

Die genaue Höhe kann Euch die Bank nennen.

Wenn der Kaufpreis die Restschulden aber gar nicht deckt, dann besteht die Gefahr, dass die Bank die Löschungsbewilligung nicht erteilt und dadurch der ganze Verkauf platzt.

Ich würde daher dringend empfeheln, mit der Bank über den geplanten Verkauf zu sprechen.

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#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Tanja,

das Thema ist sehr umfassend und kann hier sicher nur angeschnitten werden. Ich fange mal damit an:

Wenn der Kaufpreis die Schulden nicht deckt, dann müsst Ihr Euch auf jeden Fall vorher das OK der Bank holen, damit ihr das Haus lastenfrei übergeben könnt. Die Differenzsumme muss ja auch irgendwo herkommen. Eine Alternative wäre eine Abtretung der Grundschulden, da wird der Käufer aber auch nicht mitmachen.

Lasst Euch von Der Bank dann auch die Vorfälligkeitsentschädigung grob ausrechnen. Die Höhe hängt u.a. von Restschuld, Laufzeit, vereinbarten und aktuellen Zinssatz ab.

Übergabe-Termin und -Modus sind verhandelbar.

Stell Dich darauf ein, dass der Notar auch bei Dir als Verkäufer eine Rechnung stellen wird. Mit der Löschung Deiner Grundschulden hat der Käufer nämlich nichts am Hut.

Gruss, JoKu

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#3
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

Die Bank ist ja schon informiert!
Aber nicht über die Höhe des kaufpreises.
Wir haben damals 224000DM aufgenommen.Nun bekommen wir gerade mal 88000€ fürs Haus.
Als ich vor einem Jahr mal gefragt habe,hieß es,das wir noch ca.100000€ offen hätten.Und die Vorfälligkeitszinsen ca. 10000-15000€ sein würden!
Aber das ist der erste Käufer seit nem halben Jahr.Und mein Ex kann es so langsam nicht mehr halten!

Was passiert denn,wenn die Bank nein sagt?
Und müßten wir uns einen Kredit für die Restschuld bei der gleichen Bank nehmen wo das Darlehen ist?

Irgendwann wollen wir uns ja auch mal scheiden lasen.
Meine Anwältin meinte aber,da es einfacher und günstiger wäre für uns,wenn das Haus vorher verkauft würde!


VLG
Tanja

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#4
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Überlegt doch zusammen mit dem Käufer, ob dieser eventuell in die Hypothek einsteigen will, dann würde nämlich nur eine Bearbeitungsgebühr fällig und wenn der Zinssatz gut ist, dann ist das ein richtiger Weg. Wie Du Deinen Mann rausbekommst, ist nicht das Bier des Käufers, Ihr müsst frei liefern.

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#5
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

@Heinz-J.:
Das mit dem "Übernehmen" wissen wir ja auch.Aber die Käufer haben wohl schon eine andere Bank!
Und ich habe soweit nicht viel damit zu tun.
Ich werde von meinem Ex immer nur informiert und gefragt was ich davon halte!

Ich weiß auch noch nicht,wie wir das später mit den Schulden machen wollen.
Inso will mein Mann ja nicht machen.
Aber ich kann die nächsten Jahre defenitiev nix zahlen.
Und wenn er so hohe Abträge hat für die Schulden,fällt dann ja auch der KU weg.
Daher war ja emine Idee der Inso.

Aber naja,mal schauen was da noch bei rum kommt....

VLG
Tanja

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16828x hilfreich)

Was passiert denn,wenn die Bank nein sagt?
Und müßten wir uns einen Kredit für die Restschuld bei der gleichen Bank nehmen wo das Darlehen ist?


Ihr müsst das Darlehen für die Restschuld nicht bei der gleichen Bank aufnehmen.

Es handelt sich aber hier um eine Restschuld von ca. 25.000€, für die man nicht mal eben so ein Darlehen erhält, wenn dem keine Sicherheiten gegenüberstehen.

Der gesamte Verkauf kann an dieser Frage scheitern. Ein klärendes Gespräch mit der Bank ist daher unbedingt erforderlich.

Die zur Zeit steigenden Zinsen kommen Euch übrigens bei der Vorfälligkeitsentschädigung entgegen, diese dadurch reduziert wird.

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#7
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Genau das denke ich auch...erst mit der Bank reden und dann sehen!
Aber ich habe kein gutes Gefühl.
Mein Ex ist ja noch der Meinung,das er die Schulden abzahelne kann...ich denke das nicht.

LG
Tanja

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

@Volker7

Ich habe in diesem Zusammenhang gleich eine weitergehende Frage am Rande im Zusammenhang mit der Finanzierungshöhe (stelle ich in diesem Thread ein, da es wohl auch für die Ursprungsfrage wichtig zu sein scheint):

Unter welchen Umständen darf die Bank über den Kaufpreis bzw. Marktwert der erworbenen Immobilie hinaus finanzieren, bzw. wann ist dies in der Praxis möglich?

Früher hieß es mal, der Beleihungswert läge - je nach den Umständen - bei 80 % des Verkehrswertes, bei einigen besonders günstigen Darlehen sogar nur bei 60 %. Heute scheint eine Vollfinanzierung zu 100 % gar nicht so selten zu sein.

Selbst habe ich folgendes erlebt: Käufer eines Grundstücks mit älterem Haus hat Grundschulden in Höhe von ca. 135 % des von mir geschätzten fairen Verkehrswertes eintragen bekommen (bzw. ca. 150 % des Kaufpreises, da Markt schwach lief und preisliche Zugeständnisse gemacht werden mußten). Auch wenn man die Wertverbesserung durch geplante anschließende Umbauten und Modernisierungen einrechnet, hätte ich meine Zweifel, ob der dadruch erhöhte Verkehrswert die Darlehenshöhe decken würde.

Wieso bzw. wann finanzieren manche Banken dies? Ich vermute, daß der Käufer hier zusätzliche Sicherheiten gestellt hat (gutes Gehalt?), kann das sein?

Danke und Gruß.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Früher war es eher üblich, dass die Banken 100% finanzierten - dies ist eigentlich in den letzten Jahren (Jahrzehnt) nicht mehr so. Eine Finanzierung von 60%-80% ist eher üblich, je nach Alter und Lage des Objekts.
Hier geht es um die Frage, ob eventuell überhöht bewilligt wurde.
Daher wäre a) die Bank als Ansprechpartner und b) die Verbraucherzentrale keine schlechte Idee.
Da die Schulden von euch beiden getragen werden müssen, solltet du vielleicht mehr initiativ werden, geht ja auch um dein Leben.
Schulden spielen bei der Berechnung Kindesunterhalt keine vorziehende Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TanjaM
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Uiiii...jetzt muß ich erstmal abarbeiten...

Warum wir damals mehr bekommen haben,als den Kaufpreis des Hauses,kann ich gar nicht sagen.
Jedenfalls haben wir knapp 14000DM mehr bekommen.Wegen Notar und Grunderwerbssteuer und halt 3000DM zum Renovieren.
Wir hatten keine Beziehungen,die mit der Bank zu tun hatten.Nicht das ich wüßte.

Und 25000€ sind schon richtig.Aber es kommen noch andere Sachen hinzu.
Insgesamt werden es so etwa 35000€ Schulden sein.

Und meine Anwältin hat damals zu mir gesagt,solange er noch die 'Schulden für haus trägt,kann erkeinen Unterhalt zahlen.Oder er zahlt Unterhalt,und ich muß dann die hälfte der Schulden zahlen.
Daher zahlt er keinen Unterhalt.

Ich habe ihn ja schon die Inso vorgeschlage,weil ich nicht denke,das wir da so rauskommen werden.Aber davon will er nix hören.Und ich alleine kann sie nicht machen.
Mal sehen,was meine Anwältin dazu sagt,da werde ich mal nächste Woche nen Termin machen!
Weil wenn das Haus weg ist,kann man auch entlich sie Scheidung einreichen.
Wir sind ja schon seit Sep.05 getrennt.

Ich weiß das ich möglicheiten hätte,ihn finanziell auszuziehen,aber das will ich nicht!
Ich will nur mit meinen beiden Kindern über die Runden kommen.
Nicht so wie im Moment.

VLG
Tanja

PS:Ich hoffe ich habe alle Fragen beantwortet...Wenn nicht,einfach nochmal fragen!


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#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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